Aus Kammern und Verbänden

AK Hamburg: Töbing erwartet keine Ruhe in der Politik

Bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am 16. November bot Kammerpräsident Rainer Töbing in seinem Bericht einen weiten Überblick über bundesweit relevante und spezielle Hamburger Aspekte der Berufspolitik. Der Verlauf der Versammlung wurde wesentlich durch die Nachlese zum Deutschen Apothekertag, die Vorlage des Haushaltes und eine ausführliche Diskussion über die Berechnung der Beiträge geprägt, die in eine Entscheidung für die alte Beitragsordnung mündete.

Unabhängig von beschwichtigenden Aussagen aus dem Gesundheitsministerium stelle Töbing eine Vergötterung des Marktprinzips quer durch alle politischen Lager fest. Dies gelte für Äußerungen des Bundeskanzlers ebenso wie für den Leitantrag "Markt und Wettbewerb" zum kommenden CDU-Parteitag. Dort werde die Apothekenpflicht ausschließlich als Instrument zur Verhinderung eines Preiswettbewerbs gesehen, während ihre gesundheitspolitische Bedeutung keine Rolle zu spielen scheine.

Keine Testkäufe in Hamburg

Die Apotheker müssten die Kunden daher täglich erleben lassen, dass die Apothekenpflicht gerechtfertigt sei. Sie sollten den Leitfaden der Bundesapothekerkammer über "Informations- und Beratungshinweise in öffentlichen Apotheken" zum Maßstab für die Beratungsqualität machen. Um valides Datenmaterial über die Beratungsqualität zu erhalten, spreche sich die Bundesapothekerkammer für flächendeckende Testkäufe aus. Der Vorstand der Hamburger Apothekerkammer halte davon aber nichts. Töbing hätte große Probleme, solche "Kontrollbesuche" mit seinem Verständnis von der Kammer als Dienstleister und Servicecenter zu vereinbaren. Stattdessen begrüße er ausdrücklich das freiwillige Pseudocustomer-Konzept.

Neue Gefahren für die Apotheken

Im Zusammenhang mit der geplanten Verordnung zum Versandhandel nach § 21 Abs. 4 ApoG meinte Töbing, es sei konsequent im Sinne des Verbraucherschutzes und zugleich konform mit dem EU-Recht, alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versand auszuschließen, doch erwarte er von der Regierung keine solche Konsequenz. Dagegen ließe die Änderung des Apothekengesetzes, die aufgrund des EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Krankenhausversorgung vorgeschlagen wurde, die Arzneimittelversorgung der deutschen Krankenhäuser auf das Qualitätsniveau der Siebzigerjahre zurückfallen. Die Trennung von Logistik und Beratung im Krankenhaus könne sich zudem als gefährlicher Test für eine ähnliche Vorgehensweise im ambulanten Bereich erweisen.

Hickhack an der Uni

Zum Dauerthema für die Hamburger Berufspolitik ist mittlerweile die ungeklärte Zukunft des dortigen Pharmazeutischen Instituts geworden. Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit habe das Berufungsverfahren für den Technologie-Lehrstuhl wegen der noch nicht abzuschließenden Verhandlungen über eine Kooperation zwischen Kiel und Hamburg gestoppt, während die Universitätsleitung wohl mit Blick auf mögliche Einsparungen kein neues Verfahren in Gang setze. Es sei ein Skandal, dass dieses Hickhack seit über einem Jahr auf dem Rücken der Studenten und der Institutsmitarbeiter ausgetragen werde. Die Kammer werde diesen Missstand weiterhin anprangern und habe dafür als wichtigen Verbündeten die Handelskammer an ihrer Seite, deren Gewicht nicht unterschätzt werden sollte.

Als weiteres Thema aus der Hansestadt sprach Töbing die Kommunikation mit Politikern und Medien an und erinnerte an den im August erstmals durchgeführten "Treffpunkt Apothekerhaus" mit etwa 60 Gästen. Die Veranstaltung solle im nächsten Jahr erneut stattfinden, dann aber ohne Sponsor, finanziert aus Mitteln der Kammer.

Signale für die ABDA

In der Diskussion zur Nachbearbeitung des Deutschen Apothekertages empfahl Ehrenpräsident Dr. Hans-Jochen Gelberg, den Apothekertag künftig wieder alle zwei Jahre in Berlin und dann ohne Ausstellung stattfinden zu lassen. Denn der Veranstaltungsort Berlin liege näher am politischen Geschehen und erleichtere den Politikern die Teilnahme. Mit Blick auf die anstehenden Neuwahlen in der ABDA regte er an, die Spitze der Apotheker sollte als Heilberufler oder Wissenschaftler glaubwürdig sein und nicht primär als Kaufmann wahrgenommen werden.

Fortbildungszertifikat für Assistenzberufe

Nach ersten positiven Erfahrungen mit dem freiwilligen Fortbildungszertifikat für Approbierte beschloss die Kammerversammlung einstimmig, ein solches Fortbildungszertifikat ab dem 1. Januar 2005 auch für die übrigen pharmazeutischen Berufe anzubieten. Die Regelungen orientieren sich an der diesbezüglichen Musterrichtlinie der Bundesapothekerkammer.

Sparsame Haushaltsführung

Kammergeschäftsführer Dr. Reinhardt Hanpft stellte den Jahresabschluss 2003 vor, der mit einem Unterschuss von nur etwa 10.900 Euro deutlich günstiger als geplant ausfiel. Der Jahresabschluss wurde einstimmig genehmigt, der Vorstand wurde bei Enthaltung der Betroffenen einstimmig entlastet. Für 2005 wurden gegenüber 2004 leicht erhöhte Ausgaben beschlossen. Zusätzliche Ausgaben sind insbesondere für das Fortbildungszertifikat, die Zertifizierung der Geschäftsstelle und die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. In der Diskussion wurde verdeutlicht, dass der geplante Ausgabenanstieg in Höhe von 15.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit sehr gering im Verhältnis zu vielen technisch unverzichtbaren, aber politisch irrelevanten Ausgabenpositionen ist.

Doch keine neuen Beiträge

Nach langen Beratungen der Beitragskommission hatte der Vorstand eine Neuregelung der Beiträge für Apothekenleiter vorgeschlagen. Danach sollten 0,15% vom Apothekenumsatz bis zu einer Obergrenze von 5 Mio. Euro erhoben werden, wobei Filialen mit der Hauptapotheke als eine wirtschaftliche Einheit zählen sollten. Obwohl der Umsatz nahezu keine Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erlaubt, sollte er aus Praktikabilitätsgründen herangezogen werden. In einer erschöpfenden Diskussion wurde jedoch die mehrheitliche Vorliebe der anwesenden Kammerangehörigen für das bisherige Beitragssystem deutlich. Dabei werden die Beiträge nach einer umsatzabhängigen Staffel ermittelt, wobei aber für die Mehrzahl der Apotheken der Höchstbeitrag fällig wird.

In Hamburg bilden alle jeweils anwesenden Kammermitglieder die Kammerversammlung, sodass zufällige und überraschende Mehrheiten entstehen können. Nach ausführlicher Diskussion möglicher Varianten der vorgeschlagenen Neuregelung sprach sich die Kammerversammlung nun mehrheitlich dafür aus, die alte Beitragsordnung beizubehalten. Außerdem wurde beschlossen, die Umsatzabhängigkeit der Beiträge als Satzungsregelung beizubehalten und eine Änderung vorzubereiten, nach der Filialen einzeln zu Beiträgen herangezogen werden.

Thomas Müller-Bohn

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.