Gesundheitsreform: Selbstverwaltung feilt an Ausführungsbestimmungen

Berlin (ks). Nach einem Gespräch zwischen Ärzte-, Krankenhaus- und Kassenvertretern mit Mitarbeitern des Bundesgesundheitsministeriums am 15. Januar in Berlin zeichnet sich eine Klärung der Streitfragen um chronische Krankheiten, Praxisgebühr und Fahrtkosten ab. Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder, sagte im Anschluss an das Treffen, man sei "ein ganzes Stück vorangekommen". Er betonte auch, es gebe, "keinen Anlass, gesetzliche Regelungen zu verändern" - es seien lediglich noch untergesetzliche Regelungen durch die Selbstverwaltung zu treffen.

Während die Krankenkassen bei den Fahrtkosten nun schon seit dem 16. Januar großzügiger handeln können, wird erst das nächste Zusammentreffen des Gemeinsamen Bundesausschusses formal Klarheit über die Chroniker-Definition sowie die Praxisgebühr für Pillen-Folgerezepte und Notdienste bringen. Es besteht jedoch Einvernehmen, wie diese herzustellen ist.

Chroniker-Regelung: Krankheitenkatalog soll erstellt werden

Die bereits im Dezember noch vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erarbeitete Richtlinie zur Definition einer schweren chronischen Erkrankung wird Schröder zufolge erweitert werden. Diese Definition ist wichtig, da ein chronisch Kranker nur ein statt zwei Prozent seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden muss. Der Staatssekretär erklärte, die schon beschlossenen Kriterien wie schwere Behinderung, Krankenhausaufenthalte oder Pflegebedürftigkeit sollen um ambulant veranlasste ärztliche Behandlungen ergänzt werden. Zudem soll ein erster Katalog erstellt werden, in dem chronische Erkrankungen aufgezählt werden, die typischerweise unter diese Kriterien fallen - dazu zähle beispielsweise Mukoviszidose, nicht jedoch zwangläufig Diabetes mellitus, so Schröder. Dieser Katalog soll sodann bis Mitte 2004 ergänzt werden.

Bei der Übernahme der Fahrtkosten ist den Krankenkassen nun empfohlen, ab sofort Erstattungen für Geh- und Sehbehinderte zuzusagen. Bislang war vorgesehen, dass lediglich Patienten für Fahrten zur Dialyse, Strahlenbehandlung oder Chemotherapie auf Kosten der Kassen transportiert werden. Was das Ausstellen von Folgerezepten für die Anti-Baby-Pille betrifft, soll der Gemeinsame Bundesausschuss in den Arzneimittel- und Schwangerenberatungs-Richtlinien sicherstellen, dass Verordnungen bis zu einem Jahr möglich werden, so Schröder.

Das Problem der Praxisgebühr erledige sich hierdurch. Die Entscheidung, ob zwischenzeitlich eine Beratung oder Untersuchung und damit die Praxisgebühr fällig wird, liege beim Arzt. Als sicher gilt zudem, dass der Bundesausschuss klarstellen wird, dass beim Besuch einer Notfallambulanz zwar eine Praxisgebühr zu zahlen ist, diese aber nicht noch einmal anfällt, wenn der Patient kurz darauf erneut dort behandelt wird.

Sondersitzung des Bundesausschusses

Die nächste Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses, der am 13. Januar seine Arbeit aufgenommen hat, sollte am 27. Januar stattfinden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte am 15. Januar jedoch abends im ZDF, der Ausschussvorsitzende Rainer Hess habe versprochen, eine Sondersitzung anzuberaumen, sodass schon in dieser Woche ein Ergebnis zu erwarten sei.

Lösung für Sozialhilfeempfänger in Heimen

In einem weiteren Gespräch zwischen Ministeriumsvertretern und Sozialhilfeträgern am 15. Januar zum Thema chronisch kranke Sozialhilfeempfänger in Heimen konnte ebenfalls eine Einigung erzielt werden. Für diese Menschen soll die Zuzahlungsobergrenze auf drei Euro im Monat begrenzt werden. Nicht chronisch kranke Sozialhilfeempfänger in Heimen sollen maximal sechs Euro im Monat zuzahlen. Die Sozialhilfeträger sollen nun zu Beginn des Jahres pauschal 35 oder 70 Euro an die Krankenkasse überweisen und das Taschengeld der Heimbewohner monatlich um den entsprechenden Betrag kürzen.

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