Pflegeversicherung: Schmidt: Unverzichtbarer Zweig der sozialen Sicherung

(bmgs/az). Am 26. Mai 1994 wurde das "Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In einer Pressemitteilung hält Bundessozialministerin Ulla Schmidt Rückschau auf zehn Jahre Pflegeversicherung.

Insgesamt habe sich die Pflegeversicherung in den vergangenen zehn Jahren bewährt und treffe bei den betroffenen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auf hohe Akzeptanz, sagte die Ministerin. Inzwischen erhalten rund zwei Millionen pflegebedürftige Menschen jeden Monat ihre Versicherungsleistungen, rund 1,37 Millionen im ambulanten und rund 0,64 Millionen im stationären Bereich (einschließlich der pflegebedürftigen Menschen in vollstationären Einrichtungen, der Hilfe für behinderte Menschen). Die häusliche Pflege ist entscheidend gestärkt worden, rund zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen haben sich für die häusliche Pflege entschieden.

Die Pflegeversicherung hat zu einer massiven Verbesserung der Pflege-Infrastruktur geführt und ist damit auch zu einer Jobmaschine geworden. Es sind deutlich über 200 000 neue Arbeitsplätze in der Pflege entstanden. Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung liegt seit Einführung der 2. Stufe (Einführung der stationären Leistungen Mitte 1996) stabil bei 1,7 Prozent. Die Pflegeversicherung verfügt Ende 2003 über einen Mittelbestand von rund 4,24 Mrd. Euro. Dies entspricht rund 2,9 Monatsausgaben laut Haushaltsplänen der Pflegekassen. Dass die Pflegeversicherung in den letzten drei Jahren jeweils mit einem Defizit abgeschlossen hat, sei auf die Konjunkturentwicklung in den letzten drei Jahren, die auch in der sozialen Pflegeversicherung zu einer Einnahmeschwäche geführt habe, zurückzuführen.

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