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Pflegeversicherung: Beitragssatz bleibt stabil

SIEGBURG (vdak). "Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bleibt bis ins nächste Jahrhundert hinein stabil."

Dies kündigte Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, auf der Bundespflegekonferenz am 22. Januar 1998 im Namen der Spitzenverbände der Pflegekassen in Bonn an. Die derzeitige Rücklage der sozialen Pflegeversicherung beläuft sich auf rd. 9 Mrd. DM und ist damit doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von rd. 4 Mrd. DM. Das Finanzpolster sei damit wesentlich höher als bei den Berechnungen vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung angenommen. Dieses Sicherheitspolster werde aber benötigt. Zum einen sei eine Verschiebung der Inanspruchnahme vom Pflegegeld zur kostenintensiven Pflegesachleistung festzustellen. Zum anderen zeichne sich durch die Bevölkerungsentwicklung eine Strukturverschiebung hin zu stationären Pflegeleistungen und zu den höheren Pflegestufen ab. "Schon eine Absenkung des Beitragssatzes um nur 0,1 Prozent führt zu einer Verringerung der Einnahmen von rd. 1,8 Mrd. DM jährlich", so Rebscher. Eine Senkung des Beitragssatzes würde deshalb unweigerlich zu einer Deckungslücke führen, die aus dem vorhandenen Mittelbestand abzudecken wäre. Das bisherige Finanzpolster würde damit sehr schnell aufgezehrt sein, eine unkalkulierbare Stop and go-Beitragspolitik wäre vorprogrammiert.

Kein Spielraum für Leistungsverbesserungen Verständlich sei, daß in Anbetracht des Finanzpolsters auch Begehrlichkeiten in Hinblick auf eine Ausweitung des Leistungsrahmens entstünden. Wenn der Beitragssatz allerdings stabil bleiben solle, bestehe kein Spielraum für kostenintensive Leistungsverbesserungen, so Rebscher. Der Gesetzgeber könne daher den Forderungen nach einer Erweiterung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit im Sinne einer Rundum- oder Vollversorgung keine Rechnung tragen. Im Rahmen ihrer Funktion als Grundversorgung trage die soziale Pflegeversicherung aber entscheidend dazu bei, das Risiko der Pflegebedürftigkeit sozial abzufedern bzw. abzusichern und den Bezug von Sozialhilfe weitestgehend zu vermeiden. Die Einführung der sozialen Pflegeversicherung sei deshalb trotz aller Anlaufprobleme drei Jahre nach Inkrafttreten als Erfolg zu bezeichnen. Rund 80 Millionen Bundesbürger seien in der Pflegeversicherung versichert. Über 1,7 Millionen Pflegebedürftige beziehen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus habe die Pflegeversicherung deutlich zur Schaffung von rd. 75000 Arbeitsplätzen auf dem Pflegemarkt beigetragen.

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