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Gutachten zum Pflegebedürftigkeitsbegriff

BERLIN (jz). Es hat eine Weile gedauert: Im März 2012 hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) den Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsgesetzes eingesetzt – am 27. Juni legte dieser nun seinen Bericht vor. Darin empfiehlt der Beirat die Umstellung von drei auf fünf Pflegestufen. Anhand eines neuen Begutachtungssystems soll die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen beurteilt werden. So sollen Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen stärker einbezogen werden. Die Vorsitzenden des Beirats, Wolfgang Zöller (CSU) und Klaus-Dieter Voß, forderten bei der offiziellen Übergabe des Gutachtens von der Politik, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nach der Bundestagswahl rasch einzuführen.

"Die soziale Pflegeversicherung ist ein System, das zweieinhalb Millionen Menschen und ihre Angehörigen unterstützt", erklärte Bahr. Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bedürfe daher sorgfältiger Vorarbeiten. "Der Expertenbeirat und die Zeit zum Nachfragen und Nachdenken waren notwendig und richtig." Nach der Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes komme nun der nächste Schritt, kündigte der Minister an. Der Bericht sei noch nicht das Gesetz, aber er bilde die Grundlage für die gesetzliche Umsetzung, die in der nächsten Legislaturperiode stattfinden werde. "Sie wird jetzt weiter vorbereitet."

Selbstständigkeit entscheidend

Der Bericht macht die Selbstständigkeit zum Maßstab der Einstufung. Grundlage für die fünf Pflegegrade soll ein sogenanntes Begutachtungsassessment sein. Damit wird beurteilt, inwieweit Pflegebedürftige in der Lage sind, ihr tägliches Leben selbstständig zu gestalten. Die bisherige Zeitmessung bei der Einstufung soll ersatzlos entfallen. Neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung bleibt die häusliche Betreuung Teil der Pflegeversicherung. Durch die Einstufung in die neuen Pflegegrade sollen die meisten Pflegebedürftigen deutliche Verbesserungen spüren, aber niemand schlechter gestellt werden.

Für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde ein konkreter Umsetzungsplan präsentiert, der die notwendigen Schritte bis zur Umstellung auf das neue Begutachtungssystem beschreibt. Benötigt werden dafür ungefähr 18 Monate. Bei der Bearbeitung des Berichts hatte der Beirat keine Vorgaben zu den Kosten erhalten – um mögliche finanzielle Auswirkungen auf die Pflegeversicherung zu zeigen, führte der Beirat Beispiel-Berechnungen durch. Bei gleicher Höhe der bisherigen Leistungen in fünf Pflegegrade kämen mindestens zwei Milliarden Euro Mehrkosten auf die Pflegeversicherung zu – bei höheren Pflegeleistungen in den einzelnen Pflegegraden mehr.

Lob und Tadel

Die Reaktionen auf das Gutachten fielen unterschiedlich aus. "Die Arbeit des Expertenbeirates hat sich gelohnt", lobte die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner. Der neue Bericht gehe in vielen Teilen deutlich weiter als der Bericht des Beirates von 2009. Deutliche Kritik kam seitens des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. Zwar sei es gelungen die guten Ansätze aus dem Gutachten des ersten Beirates aus dem Jahr 2009 zu bewahren. Allerdings sei es der verantwortlichen Bundesregierung erneut nicht gelungen, die Pflegeversicherung grundsätzlich zu reformieren – das sei aber dem Beirat nicht anzulasten. "Das vermutete Kalkül des Gesundheitsministers, der Beirat werde so lange für den Bericht brauchen, dass eine politische Entscheidung in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein wird, ist aufgegangen", heißt es in der Erklärung des Verbands.

Eugen Brysch, der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, erklärte: "Demenziell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen werden noch jahrelang auf konkrete Hilfe warten." Er vermisst zudem eine konkrete Forderung zur Gesamthöhe der Finanzierung. "Das ist ein Armutszeugnis", so Brysch. Den Menschen müsse gesagt werden, "was uns würdige Pflege wert ist und wie wir die Leiden der Betroffenen lindern wollen".

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