DAZ aktuell

Sanacorp: Bundeskartellamt hat Rechtsbeschwerde eingelegt

PLANEGG (sag/daz). Das Tauziehen um den Erwerb der Aktienmehrheit an der Pharmagroßhandlung Andreae-Noris Zahn AG (Anzag AG) durch die Pharmagroßhandlung Sanacorp hält an. Nachdem der Kartellsenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 23. Dezember 2002 die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 18. September 2001 hinsichtlich des von der Sanacorp-Unternehmensgruppe angestrebten Erwerbs der Aktienmehrheit an der Andreae-Noris Zahn AG ("Anzag AG"), Frankfurt, aufgehoben hatte, hat das Bundeskartellamt nach vorliegenden Informationen nunmehr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Sanacorp hervor.

Konkreter Gegenstand des Kartellverfahrens ist die Absicht der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung (Sanacorp eG), die 75% des Grundkapitals und 100% der Stimmrechte an der Sanacorp AG hält, ihr eingeräumte Call-Optionen auf den Erwerb von Aktien an der Anzag AG auszuüben, und somit die gesamte Beteiligung der Sanacorp-Unternehmensgruppe an der Anzag AG auf knapp über 50% aufzustocken. Die Sanacorp Pharmahandel AG ist über eine Tochtergesellschaft, die Sanacorp Unternehmensbeteiligungs GmbH, derzeit bereits mit 24,99998% an der Anzag AG beteiligt.

Nunmehr prüft die Sanacorp die Möglichkeit, so die Presseinformation, einen Antrag auf sofortige Vollziehung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu stellen. Würde diesem stattgegeben, könnte die Sanacorp die Option auf einen Mehrheitserwerb an der Anzag noch vor Entscheidung des BGH ausüben.

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