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Sanacorp hält Optionen für Mehrheitsübernahme an der Anzag

PLANEGG (sa/diz). Wie bereits berichtet (s. DAZ-Apotheker Zeitung Nr. 40 vom 29. September 2003) verkaufte die DZ-Bank ein Aktienpaket am Kapital der Pharmagroßhandlung ANZAG von rund 25 Prozent an Tochtergesellschaften der Unternehmen Celesio AG und Phoenix Pharmahandel AG & Co. KG.

Trotz dieses Verkaufs des Aktienpakets, so ist von Manfred Renner, Vorsitzender des Vorstands der Sanacorp Pharmahandel AG zu erfahren, besitzt die Sanacorp eG weiterhin gegenüber der DZ-Bank eine Option auf den Erwerb von knapp über 25 Prozent der ANZAG-Aktien. Diese Option könne auch uneingeschränkt ausgeübt werden, wenn das derzeit beim Bundesgerichtshof anhängige Fusionskontrollverfahren einen positiven Ausgang nehmen sollte.

Gegenstand dieses Fusionskontrollverfahrens ist bekanntlich die von Sanacorp seit langem angestrebte Aufstockung ihrer Beteiligung an der ANZAG auf eine Mehrheitsbeteiligung. Wie Renner weiter erklärt, waren der Sanacorp die Absichten der DZ-Bank bekannt, sich im Zuge der Bereinigung des Portfolios ihre Industriebeteiligungen von dem Anteil an dem Unternehmen ANZAG zu trennen. Der Verkauf der Anteile sei daher für die Sanacorp nicht überraschend gekommen.

Für die Sanacorp sei in diesem Zusammenhang allerdings nicht die Tatsache entscheidend, wer bis zur Entscheidung des anhängigen Fusionskontrollverfahrens Anteile am ANZAG-Aktienkapital hält. Wichtig sei vielmehr, dass die Optionsrechte auf dieses Aktienpaket weiterhin bei der Sanacorp lägen.

Die DZ-Bank konnte das Aktienpaket unter Wahrung der Sanacorp-Rechte aus der Verkaufsoption jederzeit verkaufen, da die Sanacorp aufgrund der fusionskontrollrechtlichen Restriktionen zu keinem Zeitpunkt Eigentumsrechte daran hatte.

So hatte die DZ-Bank auch gegenüber der Sanacorp ausdrücklich bestätigt, dass sie zur Lieferung der veroptionierten Aktien an die Sanacorp in der Lage ist, sobald diese ihr eingeräumte Call-Option ausübt. Damit ist gewährleistet, so Renner, dass die Sanacorp ihre strategischen Überlegungen auch weiterhin uneingeschränkt umsetzen kann.

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