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Arzneimittel-Sparpaket: In den Bundestag eingebracht

BERLIN (ks). Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG) ist am vergangenen Freitag in den Bundestag eingebracht worden. Das Sparpaket der Bundesgesundheitsministerin stieß bei der Opposition auf heftige Kritik.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die pharmazeutische Industrie zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Solidarbeitrag in Form eines vierprozentigen Preisabschlags auf rezeptpflichtige Arzneimittel im Nicht-Festbetragsmarkt leisten soll.

Das Kompromissangebot von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, den Abschlag in einen Rabatt umzuwandeln, wurde vorerst zurückgezogen, nachdem auch diese Variante beim Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) und dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) auf Ablehnung stieß.

BPI-Hautgeschäftsführer Hans Sendler bezeichnete den Vorschlag als "Schein-Alternative", die Auswirkungen seien in beiden Fällen negativ.

SPD: Pharmaindustrie kann Preisabschlag verkraften

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Regina Schmidt-Zadel wies in ihrer Rede vor dem Parlament die Kritik der Pharmaverbände zurück. Sie hielt den pharmazeutischen Unternehmen vor, mehr Geld für Marketing als für Forschung und Entwicklung auszugeben. "Viele pharmazeutische Unternehmen könnten die vierprozentige Senkung vermutlich spielend verkraften, wenn sie ihre Marketingaktivitäten auf den Umfang beschränkten, der auf anderen Wirtschaftssektoren üblich ist", ließ Schmidt-Zadel verlauten.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hält das Rabattangebot dennoch aufrecht. Änderungen des jetzigen Entwurfs könnten noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen werden.

CDU/CSU kritisiert Aut-idem-Regelung

Mit der Einführung der Aut-idem-Regelung wollen die Regierungsfraktionen mittel- und langfristig Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen. Schmidt-Zadel räumte ein, dass die Umstellung Fragen aufwerfe, mit denen man sich im Gesetzgebungsprozess jedoch noch auseinandersetzen werde. Die Substitution durch den Apotheker zum Regelfall zu machen, stieß vor allem bei der CDU/CSU auf Kritik. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Wolfgang Lohmann monierte, hier werde nach dem Motto "je billiger, desto besser" gehandelt. Aut idem bedeute die Bestrafung chronisch kranker Menschen, die bei jedem neuen Rezept unterschiedliche Präparate mit verschiedenen Darreichungsformen, Dosierungen und Anwendungsformen bekommen, so Lohmann. Zudem wies er auf haftungsrechtliche Probleme hin.

Schmidt hingegen verteidigte ihre Arzneimittelsparpläne vergangene Woche abermals. Sie unterstrich, dass die generelle Aut-idem-Regelung weder die Therapiefreiheit der Ärzte einschränken noch ihre Haftung beeinträchtigen werde. Zudem bleibe den Ärzten weiterhin die Möglichkeit, konkrete Präparate zu verordnen.

GKV soll von Großhandelsrabatten der Apotheken profitieren

Die Anhebung des Apothekenrabatts von fünf auf sechs Prozent rechtfertigte Schmidt damit, dass Apotheken die ihnen gewährten Großhandelsrabatte letztlich ihren vielen gesetzlich versicherten Kunden zu verdanken hätten. Es sei daher angemessen, wenn Apotheken künftig etwas mehr von ihren erzielten Rabatten an die GKV abgeben.

Verstärkte Überprüfung von Me-too-Präparaten

Mit der Erweiterung der Empfehlungskompetenzen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Bezug auf Me-too-Präparate will Schmidt sicherstellen, dass höhere Ausgaben in der GKV nur erfolgen, wenn die Fortentwicklung eines Originalarzneimittels wirkliche Verbesserungen mit sich bringt. "Schrittinnovationen" müssten auch mit "Schrittpreisen" einhergehen, sagte die Ministerin. Sie betonte aber, dass wirkliche Innovationen den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen auch weiterhin zuteil werden sollen.

Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr

Das Gesetzespaket wird voraussichtlich am 7. November im Gesundheitsausschuss beraten. Die Verabschiedung durch den Bundestag soll nach dem Willen Schmidts ebenfalls noch im November erfolgen, sodass die geplanten Neuerungen zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten können.

Bereits am letzten Donnerstag wurde das Arzneimittelbudgetablösungsgesetz (ABAG) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen im Bundestag verabschiedet. Die Fraktionen der CDU/CSU stimmten dagegen, die PDS-Fraktion enthielt sich der Stimme.

Damit wird der Kollektivregress der Ärzte bei Überschreitung der Arznei- und Heilmittelbudgets rückwirkend aufgehoben. Statt dessen treffen nun Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen auf regionaler Ebene Arzneimittelvereinbarungen. Diese umfassen insbesondere das Ausgabenvolumen für die Leistungen der Vertragsärzte sowie Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele und auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen (Zielvereinbarungen). Unter Berücksichtigung dieser Arzneimittelvereinbarungen werden zudem Richtgrößen und Richtgrößenvolumen bestimmt. Das Gesetz tritt am 31. Dezember dieses Jahres in Kraft.

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz – AABG) ist am vergangenen Freitag in den Bundestag eingebracht worden. Das Sparpaket der Bundesgesundheitsministerin stieß bei der Opposition auf heftige Kritik, insbesondere die Aut-idem-Substitution durch den Apotheker, die zum Regelfall werden soll. Das Gesetzespaket wird voraussichtlich am 7. November im Gesundheitsausschuss beraten. Die Verabschiedung durch den Bundestag soll nach dem Willen Schmidts ebenfalls noch im November erfolgen, sodass die geplanten Neuerungen zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten können.

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