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Bundestag verabschiedet Arznei-Sparpaket

BERLIN (ks). Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) ist am 14. Dezember mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hatte kurz zuvor abgelehnt, das Gesetz wegen besonderer Dringlichkeit bereits am 20. Dezember zu beraten. Nun bleibt der Länderkammer noch etwas Zeit, sich mit dem Sparpaket auseinander zu setzen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt geht davon aus, dass das AABG den Bundesrat am 1. Februar 2002 passieren wird. Die Sparmaßnahmen könnten dann im März In-Kraft-Treten.

Seit sich Schmidt mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen am 24. September dieses Jahres auf die Grundzüge des AABG geeinigt hat, riss die Kritik an den geplanten Maßnahmen nicht ab. In der Folge wurden einige Änderungen an dem Gesetzesvorhaben vorgenommen. Aufsehen erregte insbesondere die Ersetzung des zunächst vorgesehenen Preisabschlags auf nicht-festbetragsgebundenen Medikamente durch eine Einmalzahlung der forschenden Arzneimittelhersteller an die Gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 400 Millionen DM. Vom "modernen Ablasshandel" und "Freikaufen" war die Rede. Auch die technische Abwicklung dieses Vorhabens trifft auf Bedenken: noch immer ist kein Konto eingerichtet, auf das das Geld fließen kann. Doch sowohl Schmidt als auch der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller sehen keinen Grund zur Sorge. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen soll sich nach dem AABG um ein Konto und die Verteilung unter den verschiedenen Krankenkassen kümmern. VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer sagte am 17. Dezember in Berlin zu, dass das Geld bis zum 31. Januar 2002 auf einem Treuhandkonto verfügbar sein wird.

Aut idem kommt

Auch die nun beschlossene Aut-idem-Regelung war bereits im Vorfeld scharfen Attacken ausgesetzt. Schmidt hielt dennoch an ihrem Vorhaben fest. Somit wird es ab dem kommenden Frühjahr Aufgabe der Apotheker sein, bei ärztlichen Wirkstoffverordnungen das abzugebende Präparat aus dem unteren Preisdrittel auszuwählen. Vorausgesetzt, der Arzt hat nicht selbst ein günstiges Arzneimittel ausgesucht oder die Substitution durch den Apotheker ausgeschlossen. Das AABG sieht noch drei weitere Sparmaßnahmen vor: Besonders hart trifft die Apotheker die Anhebung des Apothekenrabatts an die Krankenkassen von fünf auf künftig sechs Prozent. Zudem soll der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen künftig Empfehlungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis patentgeschützter Arzneimittel aussprechen. Letztlich sollen Krankenhäuser in ihren Entlassungsberichten den Wirkstoff des Arzneimittels sowie preisgünstige Alternativvorschläge für die ambulante Therapie angeben.

Union zweifelt an reibungsloser Zahlung der Industrie

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Lohmann warf Schmidt "Tricksereien" vor. Er kritisierte insbesondere, dass für die Selbstverpflichtung der pharmazeutischen Industrie zur einmaligen Zahlung von 400 Millionen DM keine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen wurde. Stattdessen vertraue man im Gesundheitsministerium auf das Wort der forschenden Arzneimittelhersteller. "Ein verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich höchst bedenklicher Vorgang", so Lohmann. Darüber hinaus zweifelt der Unionspolitiker am anvisierten Einsparvolumen: "Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind froh, wenn mit dem Gesetz eine Einsparsumme von einer Milliarden DM erreicht wird".

Kritik vom KBV

Auch die Ärzte sind nicht glücklich über das Sparpaket. Der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Manfred Richter-Reichhelm sieht mit der Aut-idem-Regelung ärztliche Therapieerfolge gefährdet: "Patienten werden von Apothekern bald dieses, bald jenes Medikament bei ein und derselben Krankheit ausgehändigt bekommen. Wir Ärzte befürchten, dass viele Menschen, durch die Vielfalt der Präparate verwirrt, dazu tendieren werden, die Arzneimitteltherapie abzubrechen - mit verheerenden Folgen". Zusammen mit den abgesenkten Festbeträgen soll das AABG Einsparungen in Höhe von rund 2,55 Milliarden DM im Arzneimittelbereich realisieren. Schmidt zeigte sich bei der Verabschiedung des AABG im Bundestag zuversichtlich: "Mit dem Arzneimittelsparpaket kommen Qualität und Preis in ein angemesseneres Verhältnis. Für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, dass sie wirtschaftlich erfolgen müsse. Das muss auch für Arzneimittel gelten, denn sonst müssten alle Beitragszahler höhere Beiträge zahlen".

Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) ist am 14. Dezember mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hatte kurz zuvor abgelehnt, das Gesetz wegen besonderer Dringlichkeit bereits am 20. Dezember zu beraten. Nun bleibt der Länderkammer noch etwas Zeit, sich mit dem Sparpaket auseinander zu setzen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt geht davon aus, dass das AABG den Bundesrat am 1. Februar 2002 passieren wird. Die Sparmaßnahmen könnten dann im März in Kraft treten.

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