Kommentar

Zur Erinnerung: ABDA nach Berlin

Auf dem Deutschen Apothekertag 1996 nahm die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker folgenden Antrag an:

"Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker empfiehlt, den Hauptsitz der ABDA schrittweise über einen längeren Zeitraum von Eschborn/Ts. nach Berlin zu verlagern."

Aus der Begründung: "...Ohne die Details des Pro und Contra wiederholen zu wollen, die 1991 letztlich zu einer Entscheidung für Berlin geführt haben, wäre es auch berufspolitisch sinnvoll, wünschenswert und mit Sicherheit rentabel, den Hauptsitz der ABDA - als Lobbyzentrum und Mittler zwischen Gesetzgeber und Berufsstand - in Berlin zu begründen. Mit Blick auf den Umzug der Regierung und der Stabsstelle des Bundesministeriums für Gesundheit, die Ertragslage der deutschen Apotheken und die bilateral angestrebte Integration der Apothekerschaft der ost- und südosteuropäischen Staaten in die Kooperation mit ABDA und ZAEU sollte der Beschluss nicht auf die lange Bank geschoben werden. Das auf der letzten Mitgliederversammlung der ABDA diskutierte Konzept eines Hauses der Heilberufe (z. B. SFB-Variante) sollte die Zielrichtung bestimmen."

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