Kommentar

BAH: ABAG und Reduzierung der Mehrwertsteuer in der Kritik

(bah/ri). Das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) sieht vor, dass entsprechende Vereinbarungen zwischen den Landeskassenverbänden und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf regionaler Ebene getroffen werden.

Derzeit haben dieses Modell die KV und AOK Berlin realisiert. Zentraler Kern der Vereinbarungen ist eine Bonusregelung für die Ärzte. Sofern es der KV Berlin dieses Jahr gelingt, das Ausgabenniveau des Jahres 2000 nicht zu überschreiten, kann sie mit einem solchen Bonus rechnen. Für das erste Quartal 2001 wurde alleine bei den 14 umsatzstärksten Arzneimitteln ein Einsparpotenzial von mindestens 7,2 Mio. DM ermittelt. Derzeit finden in dieser Frage auch Verhandlungen mit der KV Nordrhein statt. Der BAH lehnt das ABAG ab und kritisiert insbesondere, dass zentrale Bereiche der vertragsärztlichen Versorgung - und damit auch der Arzneimittelversorgung - der ausschließlichen Bestimmung durch die Selbstverwaltungskörperschaften überlassen werden. Die im Rahmen der Selbstverwaltungslösungen drohenden Verträge bzw. Vereinbarungen zu Lasten der Arzneimittelindustrie sind nach Auffassung des BAH verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig. Der BAH kündigte an, rechtliche Bedenken über Bundesrat und Bundestag, deutlich zu machen. Ebenfalls rechtliche Bedenken hat der BAH im Hinblick auf eine Absenkung der Mehrwertsteuer von Arzneimittel. So sei es fraglich, ob eine Reduzierung der Mehrwertsteuer nur für die GKV-Arzneimittel vorgenommen werden könne, während für die im Rahmen der Selbstmedikation gekauften Arzneimittel der volle Mehrwertsteuersatz berechnet werde. Dies sei zumindest im Blick auf den Verbraucher unakzeptabel. Außerdem sei das Vorhaben derzeit nicht opportun, da in der finanziell angespannten Lage mit der Durchführung dieser Maßnahme den Haushalten in Bund und Ländern Geld fehlen würde.

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