Überprüfung durch das LaGeSo

Mayd: Dass ein neues Geschäft überprüft wird, ist selbstverständlich

Stuttgart - 15.06.2022, 15:45 Uhr

Das Geschäftsmodell von Mayd wird derzeit vom LaGeSo geprüft. (Foto: IMAGO / Cord)

Das Geschäftsmodell von Mayd wird derzeit vom LaGeSo geprüft. (Foto: IMAGO / Cord)


Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, kurz LaGeSo, hat geprüft, ob die Kooperationsverträge zwischen Arzneimittellieferdiensten, sogenannten Quick-Commerce-Anbietern, und Apotheken mit geltendem Apothekenrecht vereinbar sind und daraufhin Verwaltungsverfahren angestoßen. Die Firma Mayd, die davon betroffen ist, beunruhigt das anscheinend nicht. Das Start-up ist von der Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells überzeugt, wie es gegenüber der DAZ erklärt.

Verstoßen die Kooperationsverträge zwischen Arzneimittellieferdiensten wie Mayd und den Partnerapotheken gegen geltendes Apothekenrecht? Die Frage ist nicht nur Gegenstand eines von der Kammer Nordrhein angestoßenen Verfahrens gegen Kurando, sondern auch das in Berlin für die Apothekenaufsicht zuständige LaGeSo stellt sie sich. Selbst wenn das LaGeSo zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Stellungnahme zu konkreten Inhalten abgeben will, weil es sich um laufende Verfahren handelt, ist davon auszugehen, dass die Berliner Aufsichtsbehörde unter anderem das provisionsbasierte Preismodell der Arzneimittelkuriere im Visier hat. Darum geht es nämlich auch bei dem Verfahren, das die Apothekerkammer Nordrhein gegen Kurando führt. Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Kammer vertritt, sieht einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen § 8 Satz 2 Apothekengesetz, wo festgelegt ist, dass „Vereinbarungen, die sich am Umsatz oder Gewinn der Apotheke orientieren, unzulässig sind“.

Mehr zum Thema

Wettbewerbsrechtliches Musterverfahren

Kammer Nordrhein nimmt sich Lieferdienst Kurando vor

Die Bedenken des LaGeSo haben sich „aus hiesiger apothekenrechtlicher Prüfung“ ergeben und das habe man den Arzneimittellieferdiensten mitgeteilt, heißt es auf Nachfrage bei der Behörde. Das Ganze sei derzeit Bestandteil von Verwaltungsverfahren, so das LaGeSo.

Mayd erklärt das eigene Geschäftsmodell für wasserdicht

Mayd gibt sich, ob der Aktivitäten des LaGeSo, nach außen hin selbstsicher und wenig beunruhigt. In einer Stellungnahme heißt es, das Geschäftsmodell sei rechtlich mehrfach geprüft und einwandfrei. Die rechtliche Standhaftigkeit der Verträge sei von mehreren Top-Kanzleien bestätigt worden. Es sei selbstverständlich, dass ein neues Geschäft einer rechtlichen Prüfung unterliege, so sei auch der Austausch mit dem LaGeSo zu verstehen.

Wie es nun weitergeht, bleibt abzuwarten. Informationen der DAZ zufolge sollen auch schon erste Untersagungen ausgesprochen worden sein. Bestätigt am Ende ein Gericht die Auffassung der Behörde, dass ein Verstoß gegen das Apothekenrecht vorliegt, wären Verträge mit diesem Vergütungsmodell nichtig.

RP Stuttgart beobachtet die Entwicklung

Andere Aufsichtsbehörden warten anscheinend zunächst ab. So erklärt das Regierungspräsidium Stuttgart auf Nachfrage, dass der Behörde bekannt sei, dass verschiedene Arzneimittel-Schnelllieferdienste wie zum Beispiel Mayd derzeit auch in Stuttgart ihr Dienstleistungsangebot auf dem Markt etablieren und hierfür Apotheken als Kooperationspartner suchen. Da davon auszugehen sei, dass das Angebot nach und nach flächendeckend ausgerollt werden wird und in Anbetracht der derzeit äußerst kontrovers geführten Diskussion um die Zulässigkeit solcher Botendienste, beobachte das RPS diese Entwicklung aufmerksam. Maßnahmen gegenüber den Beteiligten seien bisher nicht erfolgt.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Verwaltungsverfahren laufen

LAGeSo prüft Lieferdienste

Liefer-Start-up stellt seine Dienste ein 

Kurando im vorläufigen Insolvenzverfahren

DAZ-Schwerpunkt Arzneimittel-Lieferdienste

Der Wettbewerb um die letzte Meile

Wettbewerbsrechtliches Musterverfahren

Kammer Nordrhein nimmt sich Lieferdienst Kurando vor

Verstöße gegen Feiertags- und Ladenschlussgesetz in NRW?

Wettbewerbszentrale klagt gegen Mayd und Partner-Apotheke

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.