DAZ aktuell

Ausschreibung von Arzneimitteln

AOK schließt Rabattverträge auf Bundesebene

BERLIN (ks). Alle 16 Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in Deutschland haben zum ersten Mal gemeinsam mit pharmazeutischen Herstellern Arzneimittelrabatte vereinbart. Wie die federführende AOK Baden-Württemberg am 6. Februar bekannt gab, wurden mit elf verschiedenen Herstellern für insgesamt 43 Wirkstoffe und Kombinationen Rabattkonditionen fixiert, die bis zu 37 Prozent unter dem derzeitigen Apothekenverkaufspreis liegen.

"Wir rechnen bundesweit mit jährlichen Einsparungen im interessanten zweistelligen Millionenbereich", erklärte der Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg Dr. Christopher Hermann. Diese Entlastung sei schon wegen der für 2007 erwarteten enormen Steigerung bei den Medikamentenausgaben dringend nötig.

Trotz des Aufruhrs, den die Ausschreibung in der Branche verursachte, war laut Hermann "ein erfreulich großes Interesse" bei den Unternehmen festzustellen: "Bei breit angewandten Wirkstoffen lagen uns bis zu acht Angebote vor. Wir haben nach einheitlichen Kriterien verglichen und für maximal drei Angebote je Wirkstoff einen Zuschlag erteilt." Hermann zufolge findet die AOK für ihre Rabattoffensive großen Rückhalt bei den niedergelassenen Ärzten. So sei in Baden-Württemberg mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Vereinbarung geschlossen worden, "wonach Ärzte erstmals viele bewährte Arzneimittel über einen Zeitraum von einem Jahr zu garantierten Niedrigstpreisen bei gleicher Qualität verordnen können", so der AOK-Vize. Dies schaffe Transparenz für den Arzt, der bisher oft einem Verwirrspiel mit vierzehntägigen Preisänderungen ausgesetzt gewesen sei. Auch für AOK-Versicherte seien Einsparungen bei der Zuzahlung möglich.

Kein Verständnis für Bedenken der Hersteller

Vor allem der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hatte gegen die Ausschreibung mobil gemacht. Er sieht die 16 AOKen als Nachfragemonopol, das nach dem deutschen Kartellrecht nicht zulässig wäre. Das Bundeskartellamt konnte die Bedenken der Hersteller nachvollziehen, sah sich jedoch nicht in der Lage, das Vorgehen der Kassen zu stoppen, da das SGB V gesetzliche Krankenkassen ausdrücklich vom Wettbewerbsrecht ausnimmt (siehe AZ Nr. 48, 2006, S. 8). Bei Hermann stoßen diese Aktivitäten auf Unverständnis: "Die wollen rigide an ihren unrabattierten Höchstpreisen festhalten", ist seine Erklärung. Der BAH will nun Klage gegen die AOKen erheben.

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