Verband der Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker

Zyto-Apotheken fordern Nachbesserungen im Engpassgesetz

Berlin - 27.03.2023, 16:44 Uhr

Zytostatika herstellende Apotheken fühlen sich bei der Verlängerung von Regelungen der SARS-CoV-2-AMVV vergessen. (Foto: Future Image / IMAGO)

Zytostatika herstellende Apotheken fühlen sich bei der Verlängerung von Regelungen der SARS-CoV-2-AMVV vergessen. (Foto: Future Image / IMAGO)


Die Arzneimittelengpässe machen auch den Zyto-Apotheken zu schaffen. Während die erweiterten Austauschregeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorerst verlängert werden, wird eine für sie wichtige Regelung am Karfreitag auslaufen. Sie ermöglicht bislang die Abrechnung zum Einkaufspreis, wenn ein Wirkstoff nicht zum Hilfstaxenpreis verfügbar ist. Der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker pocht jetzt auf Nachbesserungen.

Die erleichterten Austauschregeln der am 8. April auslaufenden SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung für nicht vorrätige oder nicht lieferbare Arzneimittel werden bis zum 31. Juli 2023 verlängert. Entsprechende Übergangsregelungen hat der Bundestag bereits beschlossen. Aus Sicht des Verbands Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) wurde dabei allerdings eine wichtige Sonderreglung vergessen: § 1 Abs. 5 SARS-CoV-2-AMVV. Darin ist geregelt, dass herstellende Apotheken berechtigt sind, für Fertigarzneimittel, die in parenteralen Zubereitungen verwendet sind, den tatsächlichen Einkaufspreis abzurechnen, wenn sie nicht zum Hilfstaxenpreis verfügbar sind (gedeckelt durch Listenpreis). „Wir brauchen auch eine Verstetigung dieser Regelung“, erklärte VZA-Präsident Klaus Peterseim am vergangenen Freitag bei der Jahrestagung seines Verbands in Berlin.

Angesichts der Tatsache, dass schon seit langem viele wichtige onkologische Arzneimittel von Engpässen betroffen sind, fordert der VZA daneben noch weitere konkrete Regelungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren für das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). „Die herstellenden öffentlichen Apotheken müssen in die Lage versetzt werden, die knappen Ressourcen in der Onkologie im Sinne der Patienten zu handhaben und den Lieferengpässen zu trotzen“, sagte Peterseim. Aus seiner Sicht wird es in der Politik nach wie vor nicht ausreichend wertgeschätzt, dass die Apotheken sich „ein Bein ausreißen“, um die Patienten zu versorgen.

Klarstellungen zu Importen 

So müsse der Aufwand zur Beschaffung der von Lieferengpässen bedrohten Arzneimittel für die herstellenden öffentlichen Apotheken gesenkt sowie Erstattungspreise für importierte Arzneimittel und Herstellerrabatte klar geregelt werden, um ein Versorgungschaos zu vermeiden. Konkrete Vorschläge hierzu hat der VZA in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für das ALBVVG eingebracht. Unter anderem sollen die Kassen die gesetzlichen Herstellerrabattte selbst einziehen, wenn es um aufgrund von Engpässen importierte Arzneimittel geht. Zudem müsse klargestellt werden, dass importierte Ware, die einen Lieferengpass ausgleichen soll, nicht erst für jeden Patienten von den Krankenkassen genehmigt werden muss, um überhaupt eingesetzt werden zu können. 

Überdies findet der VZA, dass die im ALBVVG-Entwurf geplante Diversifizierung der Lieferketten bei Rabattverträgen für onkologische Fertigarzneimittel auch notwendig und angezeigt ist, wenn Rabattverträge für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen in der Onkologie ausgeschrieben werden.

Verzicht auf Biologika-Austausch in der Apotheke

Nicht zuletzt fordert der VZA in seiner Stellungnahme einen Verzicht auf die Biologika-Substitution in der Apotheke. Der entsprechende Regelungsauftrag an den G-BA sollte gestrichen werden. Anderenfalls sei die Gefahr sehr real, „auch bei den biosimilaren Wirkstoffen in ähnliche Versorgungsengpässe hineinsteuern, die im Generika-Markt heute schon Realität sind“, sagte der VZA-Präsident. Zudem habe sich der gesetzgeberische Auftrag an den G-BA aufgrund der hohen Verordnungsquoten der Ärzte und der in der Hilfstaxe vereinbarten hohen Abschläge auf Biologika bereits überholt.

Überdies ist es eine seit Jahren vom VZA vorgebrachte Forderung, Nullretaxationen endlich abzuschaffen. Und derzeit stehen die politischen Chancen, die Politik zu bewegen, nicht allzu schlecht. Jedenfalls haben sich mit Dirk Heidenblut (SPD) und Lars Lindemann (FDP) schon zwei Gesundheitspolitiker der Ampelkoalition für ein entsprechendes Verbot ausgesprochen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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