DAZ aktuell

Abrechnung zum Einkaufspreis verstetigen

Zyto-Apotheken fordern Nachbesserungen im Engpassgesetz

ks/ral | Die Arzneimittellieferengpässe sind auch ein Problem für Zytostatika-herstellende Apotheken. Durch das Ende der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 8. April läuft eine für sie wich­tige Regelung aus: die Abrechnung zum Einkaufspreis, wenn ein Wirkstoff nicht zum Hilfstaxenpreis verfügbar ist. Der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker pocht daher auf Nachbesserungen beim anstehenden Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungs­gesetz (ALBVVG).

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