DAZ aktuell

Abrechnung zum Einkaufspreis verstetigen

Zyto-Apotheken fordern Nachbesserungen im Engpassgesetz

ks/ral | Die Arzneimittellieferengpässe sind auch ein Problem für Zytostatika-herstellende Apotheken. Durch das Ende der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 8. April läuft eine für sie wich­tige Regelung aus: die Abrechnung zum Einkaufspreis, wenn ein Wirkstoff nicht zum Hilfstaxenpreis verfügbar ist. Der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker pocht daher auf Nachbesserungen beim anstehenden Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungs­gesetz (ALBVVG).

§ 1 Abs. 5 SARS-CoV-2-AMVV regelt, dass herstellende Apotheken berechtigt sind, für Fertigarzneimittel, die in parenteralen Zubereitungen verwendet sind, den tatsächlichen Einkaufspreis abzurechnen, wenn sie nicht zum Hilfstaxenpreis verfügbar sind (gedeckelt durch Listenpreis). „Wir brauchen auch eine Verstetigung dieser Regelung“, erklärte VZA-Präsident Klaus Peterseim vergangene Woche bei der Jahres­tagung seines Verbands.

Angesichts der Tatsache, dass schon seit Langem viele wichtige onkologische Arzneimittel von Engpässen betroffen sind, fordert der VZA daneben weitere Regelungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren für das ALBVVG.

Klarstellungen zu Importen

So müsse der Aufwand zur Beschaffung der von Lieferengpässen bedrohten Arzneimittel für die herstellenden öffentlichen Apotheken gesenkt sowie Erstattungspreise für importierte Arzneimittel und Herstellerrabatte klar geregelt werden, um ein Versorgungschaos zu vermeiden. Konkrete Vorschläge hierzu hat der VZA in seiner Stellungnahme zum ALBVVG-Referentenentwurf eingebracht. Unter anderem sollen die Kassen die gesetzlichen Herstellerrabattte selbst einziehen, wenn es um aufgrund von Engpässen importierte Arzneimittel geht. Zudem müsse klargestellt werden, dass importierte Ware, die einen Lieferengpass ausgleichen soll, nicht erst für jeden Patienten von den Krankenkassen genehmigt werden muss, um eingesetzt werden zu können.

Auch findet der VZA, dass die im ALBVVG-Entwurf geplante Diversifizierung der Lieferketten bei Rabatt­verträgen für onkologische Fertig­arzneimittel auch angezeigt ist, wenn Rabattverträge für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen in der Onkologie ausgeschrieben werden.

Verzicht auf Biologika-Austausch

Nicht zuletzt fordert der VZA einen Verzicht auf die Biologika-Substitution in der Apotheke. Der entsprechende Regelungsauftrag an den G-BA sollte gestrichen werden. Anderenfalls sei die Gefahr sehr real, „auch bei den biosimilaren Wirkstoffen in ähnliche Versorgungsengpässe hineinzusteuern, die im Generika-Markt heute schon Realität sind“, sagte der VZA-Präsident. Zudem habe sich der gesetzgeberische Auftrag an den G-BA aufgrund der hohen Verordnungsquoten der Ärzte und der in der Hilfstaxe vereinbarten hohen Abschläge auf Biologika bereits überholt.

Überdies ist es eine seit Jahren vom VZA vorgebrachte Forderung, Nullretaxationen endlich abzuschaffen. Und derzeit stehen die politischen Chancen, die Politik zu bewegen, nicht allzu schlecht. Jedenfalls haben sich mit Dirk Heidenblut (SPD) und Lars Lindemann (FDP) schon zwei Gesundheitspolitiker der Ampelkoalition für ein entsprechendes Verbot ausgesprochen. |

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