Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

21.08.2022, 07:30 Uhr

Wir brauchen mehr Kühlung – die gesundheitspolitischen Hitzeschäden sind unerträglich! (Foto: Alex Schelbert)

Wir brauchen mehr Kühlung – die gesundheitspolitischen Hitzeschäden sind unerträglich! (Foto: Alex Schelbert)


17. August 2022

Paxlovid muss raus! Dringend. Tausende Paxlovid-Packungen drohen zu verfallen. Das antiviral wirkende Covid-19-Präparat, von dem das Bundesgesundheitsministerium in bester Absicht eine Million Therapieeinheiten beschafft hat, verordnen die Ärztinnen und Ärzte bisher nur sehr zurückhaltend. Aber warum? Eigentlich wirkt es doch recht ordentlich, vor allem bei Risikopatienten. Aber es muss nach einer Infektion sehr frühzeitig eingesetzt werden und es gibt da einige erhebliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln – also für den Hausarzt im Praxisalltag ist es nicht einfach, sich für Paxlovid zu entscheiden. Abhilfe tut Not. Da ist unserem Bundesgesundheitsminister etwas dazu eingefallen: Um die vielen schönen teuren Paxlovid-Packungen vor dem Verfall zu retten und als ärztliche Entscheidungsverstärker gibt’s nun Geld für die Hausärzte: das Paxlovid-Dispensierrecht für Ärzte kommt. Sie dürfen bis zu fünf Therapieeinheiten Paxlovid vorrätig halten und direkt an geeignete Covid-19-Patienten abgeben. Die entsprechende Verordnung ist veröffentlicht und in Kraft – der kleine Protest der ABDA hat da nichts genutzt. Ab sofort erhalten die Hausärzte 15 Euro, wenn sie in ihre Schublade greifen und dem Covid-Patienten die Paxlovid-Tabletten mit besten Genesungswünschen in die Hand drücken. Und wo ist der Unterschied zu einer Verordnung per Rezept, die der Patient umgehend in der Apotheke einlöst? Tja, das muss der Arzt patientenindividuell abwägen – vielleicht liegt der Vorteil darin, dass die Therapie sofort in der Praxis begonnen werden kann und nicht erst 2 Minuten später in der Apotheke? Immerhin, trotz Dispensierrecht: Die Apotheke erhält weiterhin 15 Euro je Packung, wenn sie diese Arzneimittel an Ärzte abgibt und zusätzlich 8 Euro für die Lieferung in die Praxis. Verordnet der Arzt allerdings das Arzneimittel auf Rezept, das der Patient direkt in der Apotheke einlöst, gibt es für die Apotheke das Doppelte, also 30 Euro pro Packung plus 8 Euro, falls das Präparat per Botendienst gebracht wird. Mein liebes Tagebuch, da schauen wir mal, wie schnell und auf welchen Wegen sich der Paxlovid-Berg nun abbaut. Etwa 280.000 Packungen erreichen ihr Verfalldatum bereits im Februar 2023, war vom Bundesgesundheitsministerium zu erfahren. Außerdem soll eine Verlängerung des Verfalldatums, das derzeit bei einem Jahr liegt, geprüft werden.

 

Für ABDA-Präsident Gabriele Regina Overwiening ist die Lauterbachsche Neuregelung, dass Ärzte das Paxlovid abgeben dürfen, ein „verantwortungsloser Aktionismus“. Auch sie geht davon aus, dass das Ministerium Angst habe, auf den großen Mengen Paxlovid sitzen zu bleiben. Und sie stellt auch heraus, dass der nur sehr begrenzte Einsatz von Paxlovid nichts mit seiner Verfügbarkeit oder der Abgabe durch Apotheken zu tun habe. Das ändere sich nicht, wenn der Arzt das Medikament selbst dispensieren darf, meint Overwiening. Mein liebes Tagebuch, in diesem Punkt sind wir uns da allerdings nicht so sicher. Man kann nicht überschätzen, was ein kleines Honorar bewirken kann.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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5 Kommentare

Analogisierung des Digitalen?

von Michael Mischer am 22.08.2022 um 9:03 Uhr

Es seien mir dennoch Zweifel an den Versuchen erlaubt, den Versand des Tokens zu beschränken.

Das eRezept und der Token sind zwei paar Schuhe. Das elektronische Dokument, das schutzbedürftige ist, ist das eRezept und es liegt auf dem Server der Telematik. Der Token ist nur der "Link" darauf, für dessen Nutzung man einen Apothekenzugang zur Telematik benötigt. Die Handhabung des Tokens komplizierter zu machen, macht ihn nicht sicherer, sondern nur, naja, komplizierter.

Sicherlich, auch der Weg des Tokens zur Versandapotheke wird damit umständlicher - aber sehen wir doch den Tatsachen ins Gesicht: Deren Investoren werden technische Mittel und Wege finden, die Komplexität einzuhegen. Damit gewinnt die öffentliche Apotheke allenfalls Zeit, und davon nicht viel.

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Paxlovid

von Dr. Radman am 21.08.2022 um 10:55 Uhr

Wenn jetzt tatsächlich mehr Paxlovid Packungen durch die Ärzte verteilt werden, werden sich die Praxen endgültig als monetär beeinflussbare Einrichtungen entlarven.

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Mediales Vakuum in Berlin

von Ulrich Ströh am 21.08.2022 um 9:33 Uhr

Die aktuellen medialen Aktivitäten von Daniela Hänel für die Freie Apothekerschaft e. V. füllen das Vakuum,das durch die weitgehende mediale Abstinenz der ABDA aufgetreten ist .

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Antwortschreiben an Prof. Dr. E. Franke

von Daniela Hänel am 21.08.2022 um 8:42 Uhr

Ein Antwort der Freien Apothekerschaft e. V. an Herrn Prof. Dr. E. Franke bezüglich seines Schreibens vom 02.08.2022 ist erfolgt.

Der persönliche Hinweis seinerseits, dass wir bei Hochpreisern insbesondere durch den ungedeckelten prozentualen Vergütungszuschlag so profitieren, bereitet mir Sorgen. Was, wenn hier noch der Deckel drauf gemacht wird? Und wir bei einer prozentualen Vergütung von nur 3 % nun noch einen Maximalbetrag bekommen?
Er schreibt das nicht ohne Hintergründe.

Wir haben uns die Mühe gemacht und ihm eine Berechnung zum einem Hochpreiser mit VK 5000 Euro inklusive MWSt beigefügt. Wir Apotheken bekommen 130,47 €. Davon müssen ALLE Kosten noch abgezogen werden einschließlich Kassenrabatt.

Ab einem Einkaufspreis (RX) von 32,14 € verdient der Statt über die Mehrwertsteuer mehr als die Apotheken. Der Kassenrabatt 1,77 € (brutto) ist dabei schon berücksichtigt und raus gerechnet.
Steigt der Kassenrabatt auf 2,00 € (brutto) sinkt der EK auf 30,75 € . Ab diesem verdient der Staat mehr als wir.

In den Gesprächen mit Abgeordneten wurde mir bestätigt, dass jeder denkt, wir verdienen am meisten bei den HP und dann Entsetzen, wie die Realität ausschaut. Man darf das zusätzliche Retaxrisiko auf „Null“ dabei nicht vergessen.

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AW: Antwortschreiben an Prof. Dr. E. Franke

von Karl Friedrich Müller am 21.08.2022 um 10:59 Uhr

Man kann es ruhig auch hier erwähnen:
Bei 5000€ Verkaufspreis erhält der Staat 798,32€.
Wir also 130,47€, davon noch 1,77€ Kassenrabatt weg. Bleiben 128,70€. Der Staat bekommt also das 6,2 fache.
Aber unser Betrag soll also gedeckelt werden, während der Staat sich mit Händen und Füßen gegen eine ermäßigte MwSt wehrt. Das wäre St. schon eine sehr spezielle Sicht, die eigentlich nur verfangen kann, wenn man, wie offensichtlich Franke, so gar keine Ahnung hat und sich auch keine Mühe gibt, Informationen zu erhalten. Hier wird die Propaganda der GKV übernommen, die absichtlich wenig konkret ist. Genauso verhält es sich mit dem Gutachten. Die Sicht, dass Franke keine Ahnung hat, ist noch die nette. Andernfalls müsste man ihm die Ansicht unterstellen, das Volk zu belügen und das Gesundheitssystem weiter schwächen zu wollen.
Im Übrigen ist es nicht einzusehen, dass ausgerechnet Apotheken und weitere Leistungserbringer gekürzt werden sollen, während alles teurer wird

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