Blockierte Auszahlungen der KVen

BMG schärft Coronavirus-Testverordnung nach

Berlin - 17.08.2022, 12:15 Uhr

Auffälligkeiten bei der Abrechnung von Corona-Testzentren soll nun explizit das RKI aufspüren. (Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)

Auffälligkeiten bei der Abrechnung von Corona-Testzentren soll nun explizit das RKI aufspüren. (Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)


Derzeit stockt der Geldfluss für die Anbieter von Corona-Bürgertests. Die für die Auszahlung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen stellen sich seit der jüngsten Änderung der Testverordnung quer – nun will das BMG die Verordnung nachschärfen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben in den vergangenen Wochen auf Nachbesserungen in der Testverordnung gedrungen. Denn seit der Ende Juni in Kraft getretenen neuen Fassung gelten für Bürgertests neue Regeln. Nicht mehr jede:r bekommt einen kostenfreien PoC-Antigentest. Einige müssen auch 3 Euro selbst bezahlen, ein Anspruch ist stets nachzuweisen. Zehn verschiedene Gruppen Anspruchsberechtigter sind nunmehr im einschlägigen § 4a TestV aufgezählt. So soll Missbrauch verhindert werden – doch es hat die Prüfung auch verkompliziert.

Die KVen sahen sich nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung nicht in der Lage, die neuen Prüf- und Kontrollpflichten zu übernehmen und sodann abzurechnen und auszuzahlen. In der Folge kamen KBV und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) überein, dass die KVen zwar weiterhin das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren überprüfen. Doch weitere Plausibilitätsprüfungen sollte sodann das Robert Koch-Institut (RKI) übernehmen.

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KBV und KVen warteten seitdem auf eine entsprechende Anpassung der Testverordnung. Jetzt hat das BMG einen Referentenentwurf vorgelegt und zur kurzfristigen Stellungnahme gebeten. Der Entwurf sieht nun explizit vor, welche Prüf- und Kontrollpflichten die KVen haben – und welche das RKI.

Die KVen sollen bei Bürgertest demnach ausschließlich die rechnerische Richtigkeit, die Einhaltung der Formvorgaben sowie die Vollständigkeit der erforderlichen Angaben in den Abrechnungsunterlagen prüfen.

Für das RKI wird die Möglichkeit geschaffen, Datenanalysen mit dem Ziel der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten durchzuführen. Es ist dann beispielsweise zuständig, statistische Ausreißer im Hinblick auf die Zahl der erbrachten Testungen, die Zahl der positiven Testergebnisse sowie die angegebenen Testgründe zu identifizieren. Findet es Auffälligkeiten, unterrichtet das RKI die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die zuständige KV, wenn sich aus den Prüfungen Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten bei der Durchführung und Abrechnung der Testungen ergeben.

Sodann werden auch noch die Voraussetzungen und Vorgaben für vertiefte Prüfungen durch die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes geregelt. Die auffällig gewordenen Leistungserbringer werden dann verpflichtet, auf Verlangen der besagten Stellen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Dokumentationen zur Verfügung zu stellen. Dies sind insbesondere die Auftrags- und Leistungsdokumentation.

Der Gesundheitsdienst informiert dann die KVen über den Umfang der nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen. Und: Auch die Staatsanwaltschaft ist zu unterrichten, „wenn die Prüfung ergibt, dass ein Verdacht auf strafbare Handlungen besteht“.

Nun muss sich zeigen, ob die KVen mit den Klarstellungen und Nachschärfungen einverstanden sind. Für die Testanbieter – auch Apotheken – sollte die derzeitige Zahlungsblockade jedenfalls ein schnelles Ende finden.

Inkrafttreten werden die neuen Regelungen einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Corona Schnelltest

von Joachim Sievers am 18.08.2022 um 9:42 Uhr

Wir testen seit dem ersten Tag.
Zunächst konnten lange Zeit alle, die sich testen lassen wollten, kostenfrei getestet werden.
Zum Ende jedes Monats sendeten wir die Anzahlen derjenigen, die wir getestet hatten an die KVN.
Nach 1-2 Monaten wurden wir mit unglaublichen Überprüfungen überschüttet, immer wieder, immer neue Anfragen.
Seit dem 1. Juli 22 gibt es zahlreiche, unterschiedliche Gruppierungen. Wer ist frei, wer bezahlt 3 Euro, wer fällt gar nicht in die neue Regelung und muss voll bezahlen?
Zum Ende des Juli 22 fand sich auf der Seite der KVN ein neues Format. Wir haben hier nachzuweisen, welcher einzelne Patient gehört warum in welcher Gruppierung.
Nun neue Überlegungen: diese - die KVN - möchte spezielle Aufzeichnungen, das RKI möchte statistische Überprüfungen, sind die unklar, soll das Gesundheitsamt überprüfen, sicher auch die Staatsanwaltschaft...was für ein Durcheinander....

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