KBV und BMG einigen sich im Streit um neue Testverordnung

KVen rechnen Bürgertests auch weiterhin ab

Berlin - 05.07.2022, 10:45 Uhr

Corona-Schnelltests gibt es nicht mehr für alle kostenlos. Immerhin ist nun klar, dass die KVen weiter abrechnen und auszahlen. (x / Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber)

Corona-Schnelltests gibt es nicht mehr für alle kostenlos. Immerhin ist nun klar, dass die KVen weiter abrechnen und auszahlen. (x / Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber)


Die neue Testverordnung schlug vergangene Woche hohe Wellen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung drohte, die Kassenärztlichen Vereinigungen würden Bürgertests nicht mehr abrechnen und keine Auszahlungen an die testenden Leistungserbringer vornehmen. Doch nun haben sich die KBV-Vorstände und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf ein Verfahren geeinigt.

Als vergangenen Donnerstag die neue Testverordnung in Kraft trat, hagelte es Kritik: Zu aufwendig und zu bürokratisch seien die neuen Regelungen, so der Tenor. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schrieb sogar einen „Brandbrief“ an den Bundesgesundheitsminister. Sie beklagte angesichts der „kleinteiligen Anspruchsvoraussetzungen“ nicht nur die zusätzliche Bürokratie für die Ärzte, die die PoC-Antigentests anbieten. Die KBV-Vorstände erklärten außerdem, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) genau aus diesem Grund die Prüfung der Abrechnung dieser Tests nicht mehr durchführen und deswegen keine Auszahlungen vornehmen können. Doch genau dazu sind sich nach der Testverordnung verpflichtet – auch testende Apotheken erhalten ihre Vergütung über die KVen.

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Minister Karl Lauterbach (SPD) und die KBV-Vorstände suchten nach dem Brief das Gespräch – und im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigte man sich am vergangenen Freitag zuversichtlich, zu einer Einigung zu kommen. Tatsächlich wurde diese gestern auch gefunden. Wie das BMG mitteilt, hat der Bundesgesundheitsminister in dem Gespräch betont, die Bedenken der KVen im Hinblick auf die Durchführung der Prüfungen ernst zu nehmen. Zugleich stellt das BMG aber auch klar: An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändert sich nichts. 

Lauterbach: Unbürokratische Verwaltung und effektive Kontrolle

Die Lösung erklärt Lauterbach folgendermaßen: „Wir kombinieren unbürokratische Verwaltung mit effektiver Kontrolle, Die KVen überprüfen weiterhin die Abrechnung. Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen.“

Das bedeutet: Aufgabe der KVen wird es nun sein, das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren zu überprüfen. Nach der Auszahlung der Beträge werden die KVen die Daten der Testzentren an den Bund weitergeben. Danach werden die Plausibilität der durchgeführten Tests und Ergebnisse überprüft und Auffälligkeiten an die verantwortlichen Ordnungsbehörden der Kommunen weitergegeben. Die Ordnungsbehörden teilen dann gegebenenfalls den KVen mit, in welcher Höhe Rückforderungen zu erfolgen haben.

Versöhnliche Worte von der KBV

Der KBV-Vorstand ist damit offensichtlich zufrieden: „Jetzt ist geklärt, dass die KVen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssen“, wird er in der BMG-Mitteilung zitiert. „Entscheidend ist, dass die KVen – solange an den Bürgertestungen festgehalten wird – für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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