E-Rezept-Einführung

Wann kommt der elektronische Berufsausweis für PTA?

Stuttgart - 22.07.2022, 12:30 Uhr

Für Approbierte gibt es den HBA. Bekommen auch pharmazeutische Assistentinnen und Assistenten einen elektronischen Berufsausweis? Und wenn ja, wann? (b/Screenshot: https://ehealth.d-trust.net)

Für Approbierte gibt es den HBA. Bekommen auch pharmazeutische Assistentinnen und Assistenten einen elektronischen Berufsausweis? Und wenn ja, wann? (b/Screenshot: https://ehealth.d-trust.net)


Am 1. September sollen alle Apotheken in Deutschland in der Lage sein, E-Rezepte zu beliefern. Nun, da es ernst wird, stellt sich die Frage, wann endlich auch für PTA ein elektronischer Berufsausweis kommt? Während die Ausgabe für Pharmazieingenieure inzwischen anläuft, haben die Assistentinnen und Assistenten wohl weiterhin das Nachsehen.

Die Krankenkassen und die Apotheken müssen spätestens ab dem 1. September 2022 bundesweit in der Lage sein, E-Rezepte zu beliefern und abzurechnen. In den Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäusern wird die verbindliche Einführung des E-Rezepts zum 1. September 2022 voraussichtlich nur in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe kommen. Bis zur Pflichteinführung in weiteren Regionen dürfen Ärztinnen und Ärzte dort jedoch freiwillig E-Rezepte ausstellen und werden auch dazu angehalten. 

Um E-Rezepte beliefern zu können, reicht zunächst die einfache Signatur mittels Institutionskarte (SMC-B). Um Änderungen am Rezept vornehmen zu können, ist allerdings ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA) nötig. Es muss außerdem elektronisch protokolliert werden, wer auf die Daten zugegriffen hat: In der TI reicht die Information, welche Institution Daten abgerufen hat. In der Apotheke muss hingegen festgehalten werden, wer genau auf die Daten eines bestimmten Patienten zugegriffen hat. Sprich, es wird eine Individualisierung geben müssen – ob das mittels HBA oder anders gemacht wird, ist nirgendwo festgelegt.

Der elektronische Berufsausweis für PTA

Geplant ist, dass auch PTA einen elektronischen Berufsausweis (eBA) erhalten, sagt der Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen Assistenten (BVpta). „Der Pilotbetrieb zur Ausgabe der eBA ist im Januar 2022 mit Physiotherapeuten, Pflegepersonal und Hebammen gestartet. Die Aufnahme des Regelbetriebs war ursprünglich für das 1. Quartal 2022 geplant. In diesem Verlauf hätte dann auch die Ausgabe der eBA für PTA begonnen“, heißt es seitens des Verbands.

Das Elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) für nicht approbierte Gesundheitsberufe

Die Erstellung der eBA ist bundesrechtlich geregelt. Alle Angehörigen der Gesundheitsberufe sollen mit dem elektronischen Ausweis ausgestattet werden. Da PTA ebenfalls Rezepte beliefern, sei auch für diese Berufsgruppe ein elektronischer Nachweis nötig. Für die reibungslose Arbeit im Handverkauf wird ein eBA unerlässlich, so der BVpta.

Zuständig für die Erstellung der eBA ist das Elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). „Das eGBR arbeitet mit sogenannten ‚bestätigenden Stellen‘ zusammen, für den PTA-Beruf sind dies die unteren Gesundheitsbehörden (Bezirksregierungen und Gesundheitsämter)“, erklärt der Verband.

Um den Praxisbezug sicherzustellen, wurde ein eigener Fachbeirat eingerichtet. „Der eGBR-Fachbeirat ist bundesweit das einzige Gremium, in dem die oben genannten Berufsgruppen gemeinsam vertreten sind, und bietet eine Plattform, um Anforderungen an die eBA und die Telematikinfrastruktur zu formulieren und diese an die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure auf Landes- und Bundesebene zu transportieren. Der BVpta ist seit dem Jahr 2010 Mitglied dieses Fachbeirats und gestaltet seit dieser Zeit sämtliche Entwicklungen des eBA für PTA aktiv mit.“

Doch die Realität sieht anders aus: Es gibt noch keine Neuigkeiten und noch keine Fortschritte im Zusammenhang mit der Einführung des eBA für PTA. „In der letzten Sitzung des Fachbeirats vor etwa einer Woche, der aus Vertreterinnen und Vertretern der nicht approbierten zugriffsberechtigten Berufsgruppen und ihrer Verbände sowie weiteren Expertinnen und Experten besteht, wurde bestätigt, dass es zunächst um die Fortsetzung der Pilotphase der Berufsgruppen Hebammen, Physiotherapeuten und Pflege geht. Erst wenn diese Pilotphase abgeschlossen ist, folgen weitere Gesundheitsfachberufe, wie auch die PTA, im weiteren Verfahren um die Einführung des eBA“, erklärt Bettina Schwarz, Geschäftsführerin des BVpta. Bis PTA ihren eBA haben, müssen also noch einige regulatorische Dinge erledigt werden.

Verspätete Ausgabe keine Kompetenzminderung für PTA

Der BVpta weist ausdrücklich darauf hin, dass die spätere Einführung nichts mit einer in den sozialen Medien diskutierten Kompetenzminderung für PTA zu tun habe und diese hierdurch zum Beispiel keine Rezepte mehr abzeichnen dürften. Diese Informationen seien falsch. „PTA dürfen durch die Rückverfolgbarkeit in der Apothekensoftware rechtssicher E-Rezepte beliefern – vorerst auch ohne eigene Berufsausweise“, so eine Sprecherin des Verbands. 

ABDA: Berufsausweis für PTA gar nicht nötig?

Eine ABDA-Sprecherin stellte bereits im vergangenen Jahr infrage, ob ein Berufsausweis für PTA überhaupt nötig sei. Weil der Funktionsumfang der SMC-B gestiegen sei und nun die Möglichkeit bestehe, Zugriffe in den Datenverarbeitungssystemen der Apotheken zu protokollieren, sei ein Zugriff der PTA auf die für ihre Tätigkeit notwendigen Daten der TI auch ohne eigenen eBA entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Dies zeige sich auch bei der nahtlosen Rückverfolgbarkeit bei der Abgabe von E-Rezepten, welche mittels der Institutionskarte jeder Apotheke in Verbindung mit einer Protokollierung im Apothekenverwaltungssystem gewährleistet sein soll. 


Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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