Übergangslösung gefunden

Gematik übernimmt HBA-Ausgabe für Pharmazieingenieure

Berlin - 04.03.2022, 16:15 Uhr

Pharmazieingenieur:innen erhalten ihren HBA übergangsweise von der Gematik. (c / Screenshot: https://ehealth.d-trust.net)

Pharmazieingenieur:innen erhalten ihren HBA übergangsweise von der Gematik. (c / Screenshot: https://ehealth.d-trust.net)


Lange haben Gematik und ABDA darüber gestritten, wer für die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen für Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten zuständig sein soll. Nun ist diese Frage offenbar geklärt.

Auch wenn es beim E-Rezept noch viele Baustellen gibt – ein Problem scheint nun gelöst zu sein: Wie die ABDA in ihrem Newsroom informiert, können Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten ihre Heilberufsausweise (HBA) übergangsweise bei der Gematik beantragen und sich dort ausstellen lassen. Ab Ende des Jahres 2022 soll diese Aufgabe dann das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) dauerhaft übernehmen.

Einem entsprechenden Beschluss hat der ABDA zufolge der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf einer Sondergesellschafterversammlung der Gematik am 28. Februar 2022 zugestimmt, nachdem er dieselbe Frage zuvor bereits mehrfach an die Gematik und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) herangetragen und dort um konkrete Umsetzungsvorgaben gebeten hatte. Denn dass Apotheker:innen ihre Ausweise im Vertretungsfall nicht an Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten verleihen dürfen, hat das Ministerium Mitte Dezember in einem Schreiben an die Bundesapothekerkammer klargestellt. 

Kammern sind nur für ihre Mitglieder zuständig

Bisher war unklar gewesen, wie diese Berufsgruppen an einen HBA gelangen sollen. Die Apothekerkammern geben solche Ausweise für die Apothekerinnen und Apotheker aus, dürfen bei Pharmazieingenieuren und Apothekerassistenten aber nicht aktiv werden, weil diese keine Kammermitglieder sind. Gematik und ABDA hatten die Zuständigkeit bisher stets der jeweils anderen Partei in die Schuhe geschoben. Nun hat sich die Bundesvereinigung offenbar durchgesetzt.

Die Gematik soll laut ABDA auch die Berufsgruppenzugehörigkeit der Antragstellenden überprüfen. So habe es die Sondergesellschafterversammlung der Gematik beschlossen. Das Antragsverfahren werde noch entwickelt. Bereits Mitte 2021 hatte der DAV über eine Änderungsvereinbarung zur TI-Refinanzierungsvereinbarung informiert, wonach auch Pharmazieingenieure Anspruch auf einen refinanzierbaren HBA haben.

Und was ist mit PTA?

Grundsätzlich sollen künftig auch PTA einen Heilberufsausweis erhalten können. Für sie sollen die Bundesländer die für die Ausgabe zuständigen Stellen benennen, berichtet PTAheute. Es sei allerdings fraglich, so eine Sprecherin der ABDA, ob gegenwärtig überhaupt noch eine Notwendigkeit für einen eigenen Heilberufsausweis für die Berufsgruppe der PTA besteht.

Weil der Funktionsumfang der SMC-B gestiegen sei und nun die Möglichkeit bestehe, Zugriffe in den Datenverarbeitungssystemen der Apotheken zu protokollieren, sei ein Zugriff der PTA auf die für ihre Tätigkeit notwendigen Daten der TI auch ohne eigenen elektronischen Berufsausweis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Dies zeige sich auch bei der nahtlosen Rückverfolgbarkeit bei der Abgabe von E-Rezepten, welche mittels der Institutionenkarte jeder Apotheke in Verbindung mit einer Protokollierung im Apothekenverwaltungssystem gewährleistet werden soll. 


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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