„Vivira“ und „Selfapys“

Apps bei Rückenschmerzen und Depression nun dauerhaft im DiGA-Verzeichnis

Stuttgart - 19.05.2022, 12:15 Uhr

Vivira und die Selfapy-App bei Depression hat das BfArM nun in die Liste der permanenten DiGAs aufgenommen, sodass die Krankenkassen sie weiterhin erstatten. (Foto: Borsch / DAZ)

Vivira und die Selfapy-App bei Depression hat das BfArM nun in die Liste der permanenten DiGAs aufgenommen, sodass die Krankenkassen sie weiterhin erstatten. (Foto: Borsch / DAZ)


Das Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wächst kontinuierlich – eine Listung dort ist Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit. Waren Anfang des Jahres 28 Apps gelistet, sind es heute, vier Monate später, insgesamt schon 33 Anwendungen. 12 davon sind dauerhaft aufgenommen, darunter seit neuestem die Anwendungen „Vivira“ bei Rückenschmerzen und der „Selfapys Online-Kurs bei Depression“.

Damit digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von den Kassen erstattet werden können, müssen sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sein. Allerdings können Apps dort auch wieder gestrichen werden. Denn die Aufnahme erfolgt zunächst temporär, wenn nicht innerhalb eines Jahres ein Nutzen für die Patientenversorgung nachgewiesen wird, fliegen die Apps wieder aus dem Verzeichnis – ein Schicksal, das nun „M-Sense Migräne“ und den interaktiven Krebsassistenten „Mika“ ereilt hat. Damit werden diese fortan nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

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Zwei andere Anbieter konnten hingegen in den vergangenen Monaten das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit ihren Studiendaten überzeugen und so den Statuswechsel im DiGA-Verzeichnis vollziehen: Die Anwendungen „Vivira“ und „Selfapys Online-Kurs bei Depression“ wurden noch im Januar als „vorläufig“ gelistet, d. h. sie konnten zur damaligen Zeit den Nachweis für einen positiven Versorgungseffekt nicht abschließend erbringen. Diesen Schritt haben beide Anwendungen in der Zwischenzeit erfolgreich gemeistert.

Was bedeutet „vorläufig aufgenommen“?

Sind alle anderen Anforderungen des BfArM (Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit) erfüllt, kann eine vorläufige Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis beantragt werden. Hierfür müssen eine plausible Begründung für den erwartbaren positiven Versorgungseffekt sowie ein Evaluationskonzept vorgelegt werden. Stimmt das BfArM dem Antrag zu, erfolgt die vorläufige Aufnahme für 12 Monate. 

Kann in dieser Erprobungsphase der Nachweis für einen positiven Effekt auf die Patientenversorgung erbracht werden, erfolgt die dauerhafte Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis. Wird der Nachweis hingegen nicht erbracht, werden die Anwendungen wieder aus dem Verzeichnis gestrichen.

Fortan sind beide Anwendungen im DiGA-Verzeichnis unter dem Reiter „dauerhaft aufgenommen“ zu finden und können somit weiterhin zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden.

Hilfe bei Rückenschmerzen und Depressionen

Die App Vivira bietet den Nutzern ein personalisiertes therapeutisches Training für zu Hause und soll so die Schmerzreduktion unterstützen sowie dabei helfen, körperliche Funktionen wiederherzustellen. Indiziert ist die Anwendung bei Rückenschmerzen und verschiedenen Erkrankungen bzw. Funktionsstörungen der Wirbelsäule.

Die Web-Anwendung Selfapys Online-Kurs bei Depression basiert auf der kognitiven Verhaltenstherapie und umfasst zwölf Lektionen u. a. zum Umgang mit negativen Gedanken, zur Erstellung einer positiven Tagesstruktur, zu Entspannungstechniken, Schlafproblemen sowie Strategien zur Rückfallprävention. Zur Überprüfung des Fortschritts sowie zur Unterstützung stehen den Nutzern Psychologen parat, die bei Bedarf per Nachrichtenfunktion kontaktiert werden können.  

Deutschland als Vorbild

Das Prinzip der „Apps auf Rezept“ kommt übrigens auch im Ausland gut an. So sollen digitale Gesundheitsanwendungen laut Handelsblatt künftig auch in Frankreich auf Rezept erhältlich sein. Ebenso seien Belgien, Liechtenstein und Schweden von der Idee angetan.


Nadine Sprecher, Apothekerin, Redakteurin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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