Warten auf das App-Update

Impfzertifikate laufen ab – was kann die Apotheke tun?

Berlin - 17.05.2022, 13:45 Uhr

Die ersten digitalen Impfzertifikate laufen aus technischen Gründen in Kürze ab. Was können Apotheken tun? (c / Foto: IMAGO / Christian Ohde)

Die ersten digitalen Impfzertifikate laufen aus technischen Gründen in Kürze ab. Was können Apotheken tun? (c / Foto: IMAGO / Christian Ohde)


Mit dem ruhigen Fahrwasser in Sachen Impfzertifikate dürfte es jetzt erst einmal vorbei sein: Ein Jahr, nachdem das Ausstellen der digitalen COVID-19-Impfnachweise in den Offizinen begonnen hat, laufen die Zertifikate nun aus technischen Gründen ab. Wie die Apothekenteams ihren betroffenen Kundinnen und Kunden helfen können, fasst der Apothekerverband Schleswig-Holstein in einem Rundschreiben zusammen.

Eigentlich war es um die COVID-19-Impfzertifikate in den vergangenen Monaten eher ruhig geworden. Nun droht ein neuer Kundenansturm: Nach und nach laufen die digitalen Impfnachweise ab, erste Kundinnen und Kunden kommen bereits Hilfe suchend in die Offizinen. Was kann das Apothekenpersonal tun?

Mehr zum Thema

In einem aktuellen Rundschreiben geht jetzt der Apothekerverband Schleswig-Holstein (AVSH) auf dieses Problem ein. „Die Ausstellung der COVID-19-Impfzertifikate war in Apotheken erstmalig am 14. Juni 2021 möglich“, erinnert der Verband. Die ausgestellten Impfnachweise laufen ein Jahr nach der Ausstellung ab. Wer eine der Apps des Robert Koch-Instituts – sprich die Corona-Warn-App oder die CovPass-App – nutzt, bekommt laut AVSH innerhalb der App eine Benachrichtigung, dass sein Impfzertifikat bald nicht mehr gültig ist. Das dürfte in den kommenden Wochen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger betreffen. „Bereits 28 Tage vor dem Ablaufdatum weisen die Apps auf die drohende Ungültigkeit hin.“

Geduld gefragt

Die Betroffenen sollen sich noch ein wenig gedulden: Denn das RKI plant nach Angaben des Verbands, dass die Corona-Warn-App ab Ende Mai und die CovPass-App ab Juni nach einem Update fähig sein sollen, technisch abgelaufene COVID-19-Impfzertifikate zu aktualisieren. „Folglich können die Nutzer der Apps dann ihre COVID-19-Impfzertifikate auch selbstständig aktualisieren“, schreibt der AVSH. Das RKI bereitet demnach eine entsprechende Information auf den Websites der Corona-Warn-App und der CovPass-App vor.

Doch was ist, wenn eine Kundin oder ein Kunde nicht so lange warten kann? In diesem Fall, so der AVSH, dürfen die Apotheken aushelfen. „Sollte eine Aktualisierung der COVID-19-Impfzertifikate bereits zuvor erforderlich sein, kann eine Neuausstellung auf Wunsch der geimpften Person auch in der Apotheke erfolgen“, heißt es dazu im Rundschreiben.

Papier-Zertifikate: Ablaufdatum nicht ablesbar

Schwierigkeiten könnten Menschen bekommen, die das Zertifikat nur im Papierformat mit sich führen und keine App installiert haben, in die sie den Nachweis einpflegen können. Sie werden erst bei einer Prüfung darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass ihr Impfnachweis technisch abgelaufen ist. Denn: „Weder das Ausstellungsdatum noch das technische Ablaufdatum sind direkt vom Zertifikat ablesbar“, informiert der AVSH.

Sollte es nun so weit gekommen sein und die Person wünscht in der Apotheke ein neues Zertifikat, dürfen die Mitarbeitenden ein solches ausstellen, betont der Verband. „Neuausstellungen der COVID-19-Zertifikate sind gemäß Artikel 3 Absatz 4 Verordnung (EU) 2021/953 auf Wunsch der Inhaber der Originalzertifikate zu ermöglichen. Dies gilt bei Änderungen personenbezogener Daten oder zur Impfung, aber auch bei Verlust des Originalzertifikats, was sinngemäß auch die technisch abgelaufenen COVID-19-Impfzertifikat einbezieht.“ In Deutschland sei dies durch § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (Anspruch) und § 9 Abs. 3 Coronavirus-Impfverordnung (Vergütung) geregelt.

Verlängerung möglich?

Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte vor einer Ausstellung im Einzelfall mit der geimpften Person abgeklärt werden, ob eine Verlängerung über die oben beschriebene Vorgehensweise möglich ist beziehungsweise abgewartet werden kann, rät der AVSH. Sobald die Aktualisierung der Apps erfolgt ist, wird den Angaben zufolge auch die „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker:innen“ der ABDA um entsprechende Hinweise ergänzt.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Booster erst ab Herbst

von Mörike Apotheke am 18.05.2022 um 8:39 Uhr

Sehr geehrte Redaktion,
die ersten Zertifikate, die nun ablaufen, sind doch Zertifikate von Erst- und Zweitimpfungen. Mit der Boosterung der breiten Masse wurde doch erst ca September begonnen. Diese Zertifikate haben also noch so lange ihre technische Gültigkeit bis sowohl die Corona-Warnapp als auch die CovPass-App die Funktion zur Aktualisierung per Update erhalten haben sollen.
Nach den momentanen Regelungen hätte eine nur zweifach erfolgte Impfung zu diesem frühen Zeitpunkt ohne Genesung doch bereits längst keine Gültigkeit mehr.
Unserer Meinung nach dürfte also die große Anfrage-Welle erst auf die Apotheken zukommen, wenn die Aktualisierungsfunktion in den Apps umgesetzt ist.
Ist ein Ablauf des Zertifikats der Erst- und Zweitimpfung bei erfolgter Boosterung überhaupt relevant?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Bananenrepublik

von Holger am 19.05.2022 um 12:11 Uhr

Abwarten!
Ich sehe schon kommen, dass die ersten beiden Zertifikate "rausfallen" und dann auf einmal der Booster technisch als Erstimpfung gilt. Programmieren eigentlich vollgekiffte 14jährige im Homeoffice solche Apps oder warum müssen wir immer wieder vor solchen Anfängerproblemen stehen??? Es war doch vom ersten Tag an klar, dass diese Pandemie nicht nach einem Jahr vorbei sein wird?? Warum denkt man erst jetzt über die technischen Möglichkeiten der Zertifikatsaktualisierung nach?? Das hätte vom ersten Tag an Bestandteil der App sein müssen!

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.