Drittimpfung

Apps sind schneller als der DAV

Traunstein - 08.09.2021, 16:45 Uhr

In den aktualisierten Versionen von CovPass-App und Corona-Warn-App können digitale Zertifikate über Auffrischimpfungen neuerdings auch eingelesen werden. (Foto: IMAGO / Christian Ohde)

In den aktualisierten Versionen von CovPass-App und Corona-Warn-App können digitale Zertifikate über Auffrischimpfungen neuerdings auch eingelesen werden. (Foto: IMAGO / Christian Ohde)


Die Zahl der Drittimpfungen gegen COVID-19 wird in den kommenden Wochen deutlich ansteigen. In den aktualisierten Versionen von CovPass-App und Corona-Warn-App können digitale Zertifikate über Auffrischimpfungen neuerdings auch eingelesen werden. Allerdings sind die Apotheken nach wie vor nicht in der Lage, die entsprechenden Impfzertifikate auszustellen.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte sich schon Anfang August für das Angebot von Drittimpfungen an bestimmte Personengruppen ausgesprochen. Als Vorreiter startete Bayern bereits Mitte August mit Auffrischimpfungen unter anderem für über 80-Jährige, andere Bundesländer sind bereits gefolgt. Mit einem neuerlichen Beschluss legte die GMK am 6. September nach: Darin wird der Kreis derjenigen, denen eine Drittimpfung angeboten werden soll, deutlich erweitert, etwa um Pflegekräfte und medizinisches Personal. Mengenmäßig die größte Gruppe dürften dabei die über 60-Jährigen sein, die sich mindestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung ihre dritte Dosis abholen können. „Der Nutzen einer vorsorglichen Auffrischimpfung für diese Personengruppe, für die ein hohes Risiko für schwere Verläufe bei einer COVID-19 Infektion besteht, ist bereits hinreichend belegt“, heißt es im GMK-Beschluss. Dass eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hierfür noch aussteht und auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) den Nutzen der Auffrischimpfung mit den mRNA-Impfstoffen derzeit noch prüft, scheint die Gesundheitsminister der Länder nicht weiter zu stören.

GMK-Beschluss: digitaler Nachweis im Laufe dieser Woche

Bleibt die Frage, wie die Drittimpfung nachgewiesen werden kann. Bereits seit einiger Zeit kommen Kunden in die Apotheken, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, und möchten dafür ein digitales Zertifikat. Das ist aber bislang nicht möglich, im DAV-Portal können die entsprechenden Daten nicht eingegeben werden. Bei der GMK ist man sich dessen anscheinend bewusst. Im Beschluss vom 6. September steht unter Punkt 5: „Die technische Umsetzung der Abbildung von Auffrischimpfungen im digitalen Impfnachweis befindet sich in der finalen Phase und wird im Laufe dieser Woche nutzbar sein.“

Aktualisierte Versionen von CovPass-App und Corona-Warn-App

Dies trifft zumindest teilweise bereits zu. In der neuesten Version der CovPass-App werden Impfzertifikate für Auffrischimpfungen akzeptiert. Dasselbe gilt für die Corona-Warn-App: Mit der Version 2.9, die heute in die Stores gegangen ist, kann auch die Auffrischimpfung eingescannt und angezeigt werden, teilt das Robert Koch-Institut auf Anfrage mit.

Benötigt wird dazu allerdings ein digitales Impfzertifikat. Doch nach wie vor kann im DAV-Portal ein solches Zertifikat nicht für Drittimpfungen erstellt werden. Auf Anfrage der DAZ hatte die ABDA-Pressestelle am 25. August mitgeteilt: „Derzeit ist eine Ausstellung eines COVID-19-Impfzertifikats über eine dritte Impfung technisch nicht möglich. Eine Umsetzung wird jedoch geprüft.“ Auf unsere erneute Anfrage heute antwortete ein Sprecher: „Der Stand Ihrer Anfrage vom 25. August ist weiterhin aktuell.“ Wann sich dies ändern wird, darüber schweigt sich der DAV aus. Klar ist aber: Die Anfragen in den Apotheken dürften rasch zunehmen und es müssen immer mehr enttäuschte Kunden auf einen unbestimmten Zeitpunkt vertröstet werden.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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