Präqualifizierung extrem (Teil 2)

Bitte warten – Knackpunkt Apothekenübernahme

22.04.2022, 07:00 Uhr

Die Präqualifizierung ist bei Apothekenübernahme eine besondere Herausforderung. (Foto: LeslieAnn / Stock Adobe)

Die Präqualifizierung ist bei Apothekenübernahme eine besondere Herausforderung. (Foto: LeslieAnn / Stock Adobe)


Vier Monate später ...

Trotz des vermeintlich schnelleren Verfahrens mussten Schuff, sein Team und die Kundschaft nach der Apothekenübernahme insgesamt vier Monate lang auf die ersehnte Präqualifizierung warten. Er habe außerdem weitgehend denselben Aufwand wie bei einer Neubeantragung gehabt, berichtet er im Gespräch mit der DAZ. Als zusätzliches Ärgernis ging die Präqualifizierung zunächst noch mit dem Institutionskennzeichen (IK-Nummer) der Vorgängerin bei ihm ein, sodass nach der langen Wartezeit auch noch eine Reklamation nötig war.

Selbst von der Präqualifizierungsstelle sei ihm daraufhin geraten worden, doch gleich eine vollständige Neubeantragung zu erwägen. Die korrigierte Präqualifizierung erhielt er dann aber schließlich, nachdem sich der Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz unterstützend eingeschaltet hatte, Anfang November 2020. Seitdem kann Schuff seine Kundschaft wieder mit Hilfsmitteln versorgen. Die Restlaufzeit der mühsam übernommenen Präqualifizierung betrug dann allerdings nur noch etwas mehr als ein Jahr. Glücklicherweise sei jedoch die vollständige Re-Präqualifizierung Anfang 2022 deutlich schneller bearbeitet und umgesetzt worden.

 

Die Regelungsgrundlage

In den verbindlichen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands wird unter anderem festgelegt, dass es sich bei einem Wechsel von Inhaberin oder Inhaber um eine sogenannte maßgebliche Änderung handelt. Diese sind der Präqualifizierungsstelle unverzüglich durch den zertifizierten Leistungserbringer anzuzeigen. Sofern die Ausgangspräqualifizierung noch gültig ist, sind in diesem Rahmen auch dazugehörige Nachweise einzureichen, dass auch die neue Person die Voraussetzungen für die „ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung“ von Hilfsmitteln erfüllt.

Der Antrag auf Übernahme der Bestands-Präqualifizierung muss also noch vor dem Betriebsübergang gestellt werden, damit es sich um eine solche maßgebliche Änderung handelt. Die notwendigen personenbezogenen Dokumente werden im Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbands für die jeweiligen Versorgungsbereiche aufgeführt. Neben der Qualifikation der für die fachliche Leitung vorgesehenen Person, die beispielsweise durch die Approbationsurkunde nachgewiesen werden kann, fordert der Katalog auch Nachweise über die Haftpflichtversicherung, die Insolvenzfreiheit sowie die IK-Nummer des Betriebs. Vor der Antragsstellung müssen diese Informationen also zunächst einmal vorliegen. Die übernommene Präqualifizierung läuft bis zur ursprünglichen Restlaufzeit weiter, eine Verlängerung wird nicht gewährt.

Zusätzlicher Prüfungsbedarf kann sich auch bei diesem Verfahren ergeben, wenn die Apotheke durch den Leitungswechsel erstmalig als Neubetrieb eingestuft wird. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands formulieren hier nämlich keine Ausnahme. Neubetriebe sind gemäß Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands Betriebe, die nach dem 31. Dezember 2010 gegründet und ab Juli 2015 erstmalig präqualifiziert wurden. Betriebe, die zwar vorher gegründet, jedoch dann verkauft wurden, werden durch den Wechsel der Inhaberschaft zu Neubetrieben umgewandelt. In diesem Fall ergeben sich dann zusätzliche Anforderungen an die Räumlichkeiten, wie beispielsweise der barrierefreie Eingang und eine behindertengerechte Toilette.



Jessica Geller, Autorin, DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Beweis des Irrsinns!

von ratatosk am 26.04.2022 um 10:34 Uhr

Der ganze Quatsch ist der schlagende Beweis für den völligen Verfall einer guten Verwaltung in D.
Man drückt es den Apotheken auf, weil man es kann und man in seinem eigenen Unvermögen gefangen ist, der Rest ist eine seltsame Wut an Regelungen und Zertifizierungen, die zwar in dieser Ausgestaltung nichts bringen, aber man kann so tun, als würde man sich um Qualität bemühen. Die GKV wills für lau und die Behörden haben schon lange die nötige Kompetenz für diesen Bereich verloren.
Verwunderlich ist, daß solchem Unsinn von Apothekenseite zugestimmt wird, aber hier muß man leider feststellen, daß bei Gegendruck immer einige Superschlaue als nützliche Idioten als Streikbrecher dienen, leider hier keine Geschlossenheit wie bei Ärzten , Zahnärzten etc.

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