Präqualifizierung extrem (Teil 2)

Bitte warten – Knackpunkt Apothekenübernahme

22.04.2022, 07:00 Uhr

Die Präqualifizierung ist bei Apothekenübernahme eine besondere Herausforderung. (Foto: LeslieAnn / Stock Adobe)

Die Präqualifizierung ist bei Apothekenübernahme eine besondere Herausforderung. (Foto: LeslieAnn / Stock Adobe)


Bei einer Apothekenübernahme fällt so einiges an Papierkram an. Ganz vorn mit dabei: die Präqualifizierung. Zwar gibt es für solche Fälle ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren, bei dem die bestehende Präqualifizierung übernommen werden kann – von „einfach“ ist dieses jedoch weit entfernt. Zwei Inhaber:innen berichten von ihren Erfahrungen.

Es ist ein Thema, das den kollektiven Blutdruck der Apothekerschaft binnen Sekunden zu verdoppeln vermag – die Präqualifizierung. So erreichten uns zu diesem Thema viele Erfahrungsberichte, die Kopfschütteln und Fassungslosigkeit hervorrufen. Im zweiten Teil unserer Serie beschäftigen wir uns heute mit dem Antragsverfahren bei der Apothekenübernahmen und wieso es hier deutlichen Nachbesserungsbedarf gibt.

Viele Kolleginnen und Kollegen haben die Präqualifizierungsstellen schon tatkräftig beim Aufklären diverser Mysterien unterstützen dürfen. Während die Existenz von Botendienstfahrzeugen teils nur aufgrund fotografischen Beweismaterials belegt werden konnte, berichten andere, dass auch das Vorhandensein eines Eingangs aus Sicht der Präqualifizierungsstelle so lange bloße Erzählung bleibt, wie ihr kein Foto desselben vorgelegt wird.

Kein Wunder also, dass der Prüfungsaufwand immens ist und einiger Zeit bedarf. Doch insbesondere bei einer Apothekenübernahme besteht meist nur ein eingeschränkter Handlungszeitraum für die Beantragung der Präqualifizierung. Dauert dann die Bearbeitung des Vorgangs übermäßig lange, drohen zumindest vorübergehende Versorgungslücken. Damit nicht bei jedem Inhaber:innenwechsel eine aufwendige, vollumfängliche Präqualifizierung erforderlich ist, werben einige Präqualifizierungsstellen mit einer vermeintlich einfacheren und schnelleren Alternative: die Übernahme der schon bestehenden Präqualifizierung des Betriebs.

Klingt zunächst einleuchtend, dass eine Änderung schneller bearbeitet werden kann als ein vollständiger Neuantrag mit entsprechend umfangreichen Dokumenten. Dieses Verfahren könnte also eine attraktive Möglichkeit sein, um die anstehende Apothekenübernahme möglichst reibungslos zu gestalten. Schließlich sind die Patientinnen und Patienten auch in dieser Zeit auf eine lückenlose Versorgung angewiesen.

Kompliziertes Verfahren

Dass dies in der Praxis jedoch nicht unbedingt auch so gelingt, berichtet Apotheker Simon Schuff. Gemeinsam mit seiner Vorgängerin beantragte er vor Übernahme der Mainzer Hecht Apotheke im Juli 2020 die Änderung der Bestands-Präqualifizierung, die sich leider alles andere als unkompliziert gestaltete. Obwohl es sich nicht um einen Neuantrag handelte, forderte die Präqualifizierungsstelle die Einreichung umfassender Nachweise. So sollte er, außer den für seine Eintragung als Inhaber notwendigen personenbezogenen Dokumenten, unter anderem auch den Raumplan sowie sämtliche Fotos für die bereits präqualifizierten Versorgungsbereiche einsenden.



Jessica Geller, Autorin, DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Beweis des Irrsinns!

von ratatosk am 26.04.2022 um 10:34 Uhr

Der ganze Quatsch ist der schlagende Beweis für den völligen Verfall einer guten Verwaltung in D.
Man drückt es den Apotheken auf, weil man es kann und man in seinem eigenen Unvermögen gefangen ist, der Rest ist eine seltsame Wut an Regelungen und Zertifizierungen, die zwar in dieser Ausgestaltung nichts bringen, aber man kann so tun, als würde man sich um Qualität bemühen. Die GKV wills für lau und die Behörden haben schon lange die nötige Kompetenz für diesen Bereich verloren.
Verwunderlich ist, daß solchem Unsinn von Apothekenseite zugestimmt wird, aber hier muß man leider feststellen, daß bei Gegendruck immer einige Superschlaue als nützliche Idioten als Streikbrecher dienen, leider hier keine Geschlossenheit wie bei Ärzten , Zahnärzten etc.

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