Tarifvertrag

Adexa rechnet mit baldigem Abschluss für Sachsen

Stuttgart - 10.03.2022, 12:15 Uhr

Für Angestellte in Apotheken gibt es fast überall einen Tarifvertrag, Ausnahme ist bislang Sachsen. (Foto: IMAGO / Daniel Schäfer)

Für Angestellte in Apotheken gibt es fast überall einen Tarifvertrag, Ausnahme ist bislang Sachsen. (Foto: IMAGO / Daniel Schäfer)


Ende vergangener Woche haben sich die Tarifpartner in Nordrhein auf einen neuen Gehaltstarif geeinigt. Die neue bundesweite Vereinbarung steht bereits seit Anfang Januar. Außen vor ist nach wie vor Sachsen, wo es seit mehr als 20 Jahren keinen unmittelbar geltenden Tarifvertrag für die Apothekenangestellten gibt. Dass sich das ändern soll, haben die Beteiligten bereits vor einigen Jahren kundgetan. Nun geht die Adexa von einem baldigen Abschluss aus.

Die meisten Angestellten in Deutschlands Apotheken können sich, sofern sich ihre Gehälter an den Tarifverträgen orientieren, über mehr Gehalt freuen. Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband ADA hatten sich bereits zu Beginn des Jahres auf eine neue Vereinbarung geeinigt, vergangene Woche haben dann die Tarifpartner in Nordrhein nachgelegt. Die Gehälter dort steigen rückwirkend zum Jahresbeginn. 

Im Gegensatz zum bundesweiten Tarifvertrag gibt es den Aufschlag in Nordrhein aber nicht auf einmal, sondern stufenweise. Warum, das erklären Constantin Biederbick, erster Vorsitzender TGL Nordrhein, sowie der zweite Vorsitzende Sebastian Berges: „Mit der Staffelung haben wir den Mitgliedern erstens die Möglichkeit gegeben, flexibler die individuellen Gehaltsverhandlungen zu gestalten, zweitens thematisieren wir mit der stufenweisen Anhebung das Gehaltsthema in der Apotheke öfter, was einerseits mehr Anlässe liefert, Arbeitsleistungen zu bewerten, und andererseits die Chance, nach außen die Themen Honorierung und Gehaltsniveau im Vergleich zu apothekenfremden Arbeitsorten sichtbarer zu machen, drittens war die stufenweise Anhebung sowie die 2-prozentige Anhebung in 2023 ein moderates Entgegenkommen gegenüber den wirtschaftlichen Besonderheiten in der Region Nordrhein.“

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Nicht betroffen von den Regelungen ist allerdings Sachsen. Seit mehr als 20 Jahren gibt es für die Apothekenangestellten dort keinen unmittelbar geltenden Tarifvertrag, der die Rechte und Pflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis verbindlich regelt. Dies soll sich in Zukunft wieder ändern. Zur Vorbereitung möglicher Tarifverhandlungen hatte der Sächsische Apothekerverband bereits im März 2019 eine Tarifkommission gewählt.

Warum dauern die Verhandlungen so lange?

Im Oktober 2019 haben die Tarifkommission des Sächsischen Apothekerverbands (SAV) und die Apothekengewerkschaft ADEXA dann Verhandlungen zu einem Tarifvertrag für den Freistaat Sachsen aufgenommen. Die Verhandlungskommissionen befassen sich mit möglichen Inhalten eines Rahmentarifvertrags. Darin geht es um Aspekte des Arbeitsverhältnisses wie Arbeitszeiten und Jahresarbeitszeitkonto, Urlaubsanspruch, Notdienstbereitschaft und Ansprüche auf Fortbildung.

Tanja Kratt, Adexa-Vorstand und Leiterin der Tarifkommission bei der Apothekengewerkschaft, äußerte gegenüber der DAZ, dass die Verhandlungen immer noch andauerten. Wegen der umfangreichen Inhalte eines Rahmen- und Gehaltstarifvertrages sei es bislang noch nicht zu einem Tarifabschluss gekommen. Adexa geht jedoch von einem baldigen Abschluss aus.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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