Abschluss unterzeichnet

Tarifvertrag für Sachsen steht – ohne 13 Prozent-Regelung

Stuttgart - 12.12.2022, 15:15 Uhr

Die Tarifkommissionen des Sächsischen Apothekerverbandes und der Adexa bei der Unterzeichnung des Vertrags (v. l.: Andreas May und Tanja Kratt (beide Adexa), Dr. Reinhard Groß und Dr. Sebastian Michael (SAV)). (Bild: Adexa)

Die Tarifkommissionen des Sächsischen Apothekerverbandes und der Adexa bei der Unterzeichnung des Vertrags (v. l.: Andreas May und Tanja Kratt (beide Adexa), Dr. Reinhard Groß und Dr. Sebastian Michael (SAV)). (Bild: Adexa)


Sachsen war bislang der einzige Kammerbezirk ohne Tarifvertrag. Damit ist nun Schluss. Laut einer Mitteilung der Adexa haben die beiden Parteien am heutigen Montag einen Rahmentarifvertrag und einen Gehaltstarifvertrag für die öffentlichen Apotheken unterzeichnet. Beide Verträge treten am 1. Januar 2023 in Kraft und unterscheiden sich in einigen Punkten von den bereits bestehenden Apothekenverträgen. So ist beispielsweise die sogenannte 13-Prozent-Regelung aus dem Bundesrahmentarifvertrag nicht enthalten.

Bereits im Sommer 2019 hatten die Tarifkommissionen des Sächsischen Apothekerverbands (SAV) und der Apothekengewerkschaft Adexa Verhandlungen zu einem Tarifvertrag für den Freistaat Sachsen aufgenommen, nachdem im März 2019 zur Vorbereitung eine Tarifkommission beim SAV gewählt worden war. Seit mehr als 20 Jahren gibt es nämlich für die Apothekenangestellten in Sachsen kein unmittelbar geltendes Regelwerk, das die Rechte und Pflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis verbindlich festlegt.

Zu Beginn des Jahres hatte die Adexa erklärt, dass es wegen der umfangreichen Inhalte eines Rahmen- und Gehaltstarifvertrages bislang noch nicht zu einem Tarifabschluss gekommen sei, man aber von einer baldigen Einigung ausgehe.

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Und die ist nun in trockenen Tüchern. Laut einer Mitteilung der Adexa haben die Tarifkommissionen des SAV und der Apothekengewerkschaft am heutigen Montag einen Rahmentarifvertrag und einen Gehaltstarifvertrag für die öffentlichen Apotheken im Kammerbezirk Sachsen unterzeichnet. Beide treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Vereinbarungen zur Rufbereitschaft 

Der neu geschaffene Rahmentarifvertrag für Sachsen soll sich demnach zwar an vielen Stellen an den bereits geltenden Rahmenverträgen (BRTV und RTV Nordrhein) orientieren. Laut Sebastian Michael, Verhandlungsführer für den SAV, unterscheidet er sich aber von den anderen beiden Verträgen unter anderem durch eine innovative Vereinbarung zur Honorierung von eigenverantwortlicher Fort- und Weiterbildung. „Auch werden Berufsanfänger innerhalb der ersten Jahre kontinuierliche Gehaltssteigerungen erfahren, da wir vor allem jungen Kolleginnen und Kollegen einen zusätzlichen Anreiz für die Arbeit in der öffentlichen Apotheke bieten wollen“, so Michael.

Ebenfalls neu: Im Gegensatz zu den bereits geltenden Tarifverträgen sollen Vereinbarungen zur Rufbereitschaft und zur Tätigkeit von zwei Mitarbeitenden im Notdienst enthalten sein. Außerdem wurden offenbar Regelungen getroffen, die Engagement und besondere Leistungen im Berufsalltag auch entlohnen. 

Urlaub wird in Höhe von 34 Tagen gewährt. Dazu kommt ein weiterer Urlaubstag nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit.

Ab 2024 3 Prozent mehr Gehalt 

Der Gehaltstarif für 2023 hat eine Laufzeit bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2024 ist laut Tanja Kratt, Leiterin der Adexa-Tarifkommission, bereits ein weiterer Tarifvertrag mit einer Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent vereinbart. Die Gehaltstabellen sehen kontinuierliche Steigerungen bis zum sechsten Berufsjahr vor. Auch die Filialleitungen sind berücksichtigt worden. In Nordrhein ist das auch der Fall, nicht aber im bundesweit geltenden Vertrag.

Eine weitere abweichende Regelung betrifft den Nacht- und Notdienst: „Wichtig war der Adexa-Tarifkommission, dass die sogenannte 13-Prozent-Regelung aus dem Bundesrahmentarifvertrag, wonach Notdienste abgegolten sind, wenn das Gehalt mindestens 13 Prozent über dem Tarifgehalt liegt, im Tarifvertrag für Sachsen nicht enthalten ist“, so Kratt.

Kratt: Abschluss in Sachsen setzt auch Maßstäbe 

In ihren Augen ist es ein großer Erfolg, dass es künftig wieder Tarifverträge im ganzen Bundesgebiet gibt. „Die sächsischen Adexa-Mitglieder haben lange auf diesen Augenblick gehofft und gewartet. Und obwohl die Verhandlungen aufgrund der Pandemie länger als geplant gedauert haben: Der Abschluss in Sachsen setzt jetzt auch Maßstäbe für die anderen Tarifbereiche“, so die Adexa-Vorsitzende.

Der Verhandlungsführer für den SAV, Michael, berichtet: „Es gab für die neuen Tarifverträge ein einstimmiges Votum in der Mitgliederversammlung. Das werte ich als Zeichen, dass wir zusammen mit Adexa ein zukunftsfähiges Verhandlungsergebnis erzielt haben, mit dem wir auch ein Werkzeug gegen den Fachkräftemangel in Sachsen in der Hand halten.“

Adexa-Bundesvorstand Andreas May kommentiert: „Von unseren Mitgliedern wissen wir, dass Tarifbindung einen wichtigen Aspekt bei der Wahl des Arbeitsplatzes darstellt. Und auch, dass die Tarifverträge Sicherheit für beide Seiten – Beschäftigte und Arbeitgeber – bieten und damit auch helfen, arbeitsrechtlichen Problemen vorzubeugen.“


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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