Wie versichert man E-Rezepte?

„Den Apotheken droht der Totalschaden“

Stuttgart - 10.08.2021, 07:00 Uhr

VDARZ-Vorstandsmitglied Klaus Henkel warnt: Sollte der digitale Verordnungsdatensatz einer Apotheke verloren gehen, bevor er zur Abrechnung an die Kasse übergeben wurde, könne es schlichtweg keine Erstattung geben. (Foto: AVNR / Alois Müller)

VDARZ-Vorstandsmitglied Klaus Henkel warnt: Sollte der digitale Verordnungsdatensatz einer Apotheke verloren gehen, bevor er zur Abrechnung an die Kasse übergeben wurde, könne es schlichtweg keine Erstattung geben. (Foto: AVNR / Alois Müller)


VDARZ-Vorstandsmitglied Henkel: Zahlungsmodalitäten sind überholt

Der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) führt daher aktuell Gespräche mit den für die Rezeptversicherung maßgeblichen Versicherungsunternehmen. Das Ziel der Verhandlungen ist klar: Die heute geltenden Versicherungen, die sich auf zum Teil 60 Jahre alte Regelungen für die Papierrezepte beziehen, müssen zukunftsfähig gemacht werden. Es gilt, die neuen digitalen Wege des E-Rezepts abzubilden und das wirtschaftliche Ausfallrisiko für alle Beteiligten so gut wie möglich zu minimieren.

Klaus Henkel, Vorstandsmitglied des VDARZ, macht gegenüber der DAZ die Dringlichkeit des Themas deutlich. Sollte der digitale Verordnungsdatensatz einer Apotheke verloren gehen, bevor er zur Abrechnung an die Kasse übergeben wurde, könne es schlichtweg keine Erstattung geben. „Den Apotheken droht dann der Totalschaden“, bringt es Henkel auf den Punkt und erläutert Einzelheiten im folgenden Interview.

DAZ: Herr Henkel, die aktuelle Hochwasserkatastrophe, das E-Rezept sowie die vielen spontanen Corona-Maßnahmen, die den Apotheken in den vergangenen Monaten vergütet wurden, haben die Apothekenrechenzentren zuletzt immer wieder herausgefordert. Hätten Sie sich etwas mehr Ruhe gewünscht?

Henkel: Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft. Aktuell sind aber sehr viele Themen gleichzeitig zu lösen, die von Anfang an bis zum Ende sorgfältig durchdacht sein müssen. Und das benötigt Zeit und die Einbindung von Experten. Sie alle geben ihr Bestes, um hier erfolgreich zu sein.

Mit den E-Rezepten sollen möglichst alle Prozesse papierlos ablaufen. Erklären Sie kurz, weshalb dies für die Abrechnung eine besondere Herausforderung darstellt.

Die Abrechnung basiert zurzeit noch auf Arzneilieferverträgen, die hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten unseres Erachtens völlig überholt sind. Es gibt keine Einheitlichkeit in diesem Punkt, sondern gegebenenfalls eine Vielfalt von Abschlägen in prozentualer Höhe. Dies passt nicht mehr in die E-Rezept-Welt, in der die Rechenzentren tagesgenau abrechnen könnten, wie es in jeder anderen Branche schon geschieht.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Gewollt ?!

von ratatosk am 10.08.2021 um 9:56 Uhr

Für die Kassen ist es doch klar, jedes verlorene e-rezept kann ins Bonustöpfchen. Wenn die unseriösen Retaxschickanen nicht mehr so sprudeln, wird halt hier der Ausgleich hergestellt. Auf Computerprobleme und Netzaufälle kann man sich verlassen. D 2.0 in Kassen und Kapitalhand

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E-Rezept (u.a. auch deren Abrechnung)

von Hermann Vogel am 10.08.2021 um 9:19 Uhr

Für die Apotheke vor Ort ist das E -Rezept eine Lösung, für das es eigentlich kein Problem gibt, außer man ist Aktionär einer ausländischen Versandapotheke.
Dass sich die Apothekenrechenzentren bzw. deren Geschäftsführer intensiv und professionell um die Abrechnung der E-Rezepte kümmern (und nicht um den Aufbau von digitalen Plattformen für deren Vermittlung), dürfte aus Sicht der Apotheken vor Ort die richtige Entscheidung sein.
Und wer glaubt, dass die Apotheken zukünftig kein apothekereigenes Rechenzentrum brauchen, hat aus der Vergangenheit wohl nichts gelernt.
Denn die Zukunft der inhabergeführten Apotheke vor Ort ist unabhängig vom E-Rezept, aber sicherer mit apothekereigenen Rechenzentren Rechenzentren!

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E-Rezept

von Conny am 10.08.2021 um 8:42 Uhr

Es wird der Gau für die Vorortapotheken.

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