Überschwemmung, Bombenfunde etc.

Arbeiten nicht möglich: Müssen Überstunden oder Urlaub genommen werden?

Stuttgart - 12.07.2021, 15:14 Uhr

Heute noch werden regelmäßig Fliegerbomben aus dem zweiten Weltkrieg gefunden. Bei der Entschärfung müssen auch immer wieder einmal Apotheken schließen. (x / Foto: MAGO / Patrick Scheiber)

Heute noch werden regelmäßig Fliegerbomben aus dem zweiten Weltkrieg gefunden. Bei der Entschärfung müssen auch immer wieder einmal Apotheken schließen. (x / Foto: MAGO / Patrick Scheiber)


Was ist bei Verkehrschaos?

Anders ist die Lage allerdings, wenn ein Teammitglied seinen ganz normal geöffneten Arbeitsplatz zum Beispiel wegen einer Verkehrsbehinderung nicht oder nicht pünktlich erreicht. Hier muss man selbst dafür Sorge tragen, rechtzeitig zu erscheinen, indem man auf andere Verkehrsmittel ausweicht oder früher von zu Hause startet. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Gehaltszahlung für diese Zeiträume verweigern beziehungsweise kürzen. Wer betroffen ist, muss sich bei seinem Arbeitgeber melden und mit diesem vereinbaren, ob Überstunden abgefeiert werden sollen oder ob gegebenenfalls unbezahlter Urlaub genommen werden kann. Müssen Angestellte allerdings ihr Hab und Gut sichern oder den Evakuierungsanordnungen der Katastrophenbehörde Folge leisten, behalten sie ihren Vergütungsanspruch.

Freiwillige Schließung

Übrigens: Verkürzen Inhaber:innen die Öffnungszeiten aus freien Stücken, zum Beispiel Silvester oder an Fasching, befinden sie sich ebenfalls im Annahmeverzug und sind somit nicht berechtigt, die fehlenden Stunden als Arbeitszeit abzuziehen, diese auf einen anderen Zeitpunkt umzulegen oder die Mitarbeiter aufzufordern, hierfür Urlaub zu nehmen. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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