Nationale Impfkampagne

Ab Juni impfen auch Privatärzte gegen COVID-19

Berlin - 05.05.2021, 12:30 Uhr

Schon bald sollen auch Privatärzt:innen Menschen gegen COVID-19 impfen dürfen. (Foto: IMAGO / Eibner)

Schon bald sollen auch Privatärzt:innen Menschen gegen COVID-19 impfen dürfen. (Foto: IMAGO / Eibner)


Lange waren sie außen vor – nun steht der Zeitplan, wann Privatärzt:innen in die Nationale Impfkampagne einbezogen werden sollen. Wie der Privatärztliche Bundesverband informiert, habe das BMG zugesichert, dass ab Juni auch niedergelassene Ärzt:innen ohne Kassenzulassungen Menschen gegen COVID-19 impfen dürfen. Die organisatorischen Probleme hat man demnach gemeinsam mit dem Ministerium gelöst.

Nach „langen und schwierigen Verhandlungen sind jetzt die Weichen für uns Privatärzte in Richtung Impfung gegen COVID-19 gestellt“, schreibt der Privatärztliche Bundesverband auf seiner Website. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe zugesichert, dass ab Juni auch Privatärzt:innen in die Nationale Impfkampagne einbezogen werden.

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Wie das BMG kürzlich informiert hatte, waren dafür zunächst einige Fragen zu klären – etwa wie sich die impfberechtigten Ärzt:innen authentifizieren können. „Denn bei weitem nicht jeder Inhaber eines Arztausweises ist tatsächlich Betreiber einer Praxis“, hieß es Ende April in einem Bericht des Ministeriums zum aktuellen Stand der Corona-Impfungen. „Zudem ist es in dieser Phase der Pandemie für das Impfquoten-Monitoring erforderlich, dass erfolgte Impfungen auch zeitnah in die Impfstatistik des Bundes einfließen können, dazu ist eine entsprechende Anbindung der Privatpraxen erforderlich.“

Diese Probleme scheinen nun gelöst: Nach Angaben des Privatärztlichen Bundesverbands müssen impfwillige Privatärzt:innen eine schriftliche Bestätigung ihrer jeweiligen Landesärztekammer einholen, dass sie niedergelassener Arzt oder niedergelassene Ärztin ohne Kassenzulassung sind. „Dieses Schreiben ist eine der Voraussetzungen, um an dem Impfprogramm teilzunehmen“, betont der Verband. Man habe alle Landesärztekammern gebeten, solche Bestätigungen zu verschicken. „Sollten Sie also von Ihrer Landesärztekammer keine Bestätigung erhalten haben, fordern Sie diese bitte an.“

Registrierung notwendig

Darüber hinaus sollen sich die Privatärzt:innen, die sich an der Impfkampagne beteiligen möchten, auf einer sogenannten Landing-Page registrieren. Dies ist dem Verband zufolge nötig, damit das BMG den Impfstoffbedarf grob abschätzen kann. „Wir informieren Sie dann über die auf der Landing-Page hinterlassenen Mail-Adressen, sobald Sie sich zum Impfprogramm authentifizieren können.“

Anschließend werden die Mediziner:innen gebeten, auf der Website www.pvs.de/privataerzte-impfen-mit ihre persönlichen Daten zu hinterlegen und die erforderlichen Dokumente hochzuladen. Dazu zählt neben Personal- und Arztausweis auch die Bescheinigung der Landesärztekammer. „Nach Abschluss der Prüfung dieser Dokumente erhalten Sie eine Nummer, mit der Sie Impfstoff bestellen können“, informiert der Verband. „Zudem müssen Sie mit dieser Nummer auf einem Portal, das Ihnen bei dieser Gelegenheit genannt wird, die Daten der Impfung hinterlegen.“ Diese sind Datum der Impfung, Postleitzahl, zugewiesene Nummer, Alter des Impflings (über oder unter 60 Jahren), Impfstoff sowie Erst- oder Zweitimpfung. Diese Liste kann noch erweitert werden. In den kommenden Wochen werde der Verband zudem noch einen Frage-Antwort-Katalog erstellen. „Bitte warten Sie diese ab, bevor Sie sich an uns wenden.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Beschränkungen von Impferlaubnissen

von Dieter Kaiser am 10.05.2021 um 8:31 Uhr

Angesichts des Ernstes der Lage mit wahrscheinlich mehr als 90.000 Toten durch und mir Corona bis zu Ende Mai ist es ein trauriger Skandal, dass das BMG nicht allen Ärzten, die die Qualifikationen und Zulassungen haben erlauben wollen Schutzimpfungen gegen Sars-CoV-2 Viren vorzunehmen !

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Beschränkungen von Impferlaubnissen

von Michael Voltz am 20.05.2021 um 15:27 Uhr

Der Arrzt bestellt die Impfdosen nict für sich, sondern für seine Patienten. Der eigentliche Skandal ist daher aus meiner Sicht der eklatante Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 GG.

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