Kleine Anfrage

Ullmann (FDP): Antigentest-Preisverordnung hat „nur Schaden verursacht“

Berlin - 23.03.2021, 10:45 Uhr

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann zweifelt an der handwerklichen Qualität der Antigentest-Preisverordnung. (Foto: IMAGO / Future Image)

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann zweifelt an der handwerklichen Qualität der Antigentest-Preisverordnung. (Foto: IMAGO / Future Image)


Ganze 23 Tage lang galt Ende 2020 die Preisverordnung für SARS-CoV-2-Antigentests. Konnte sie in diesem Zeitraum ihren ursprünglich beabsichtigten Zweck erfüllen? Das wollte die FDP-Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wissen. DAZ.online liegt die Antwort nun exklusiv vor.

Im Dezember 2020 war die sogenannte Antigentest-Preisverordnung (AntigenPreisV) in Kraft getreten. Darin hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für Apotheken und Großhändler einen Festzuschlag für die Abgabe dieser Tests festgelegt: 60 Cent je Test für Apotheken, 40 Cent für Händler, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Nur gut drei Wochen später hob das Ministerium die Verordnung wieder auf – Ziel erreicht, hieß es damals.

Die FDP-Fraktion im Bundestag wunderte sich über die kurze Geltungsdauer der Verordnung. Ihr Obmann im Gesundheitsausschuss, Andrew Ullmann, legte daraufhin dem BMG eine Kleine Anfrage dazu vor. Darin erkundigte sich der Abgeordnete nach den Hintergründen und der Sinnhaftigkeit der Regelung. DAZ.online hat nun exklusiv Einblick in die Antwort aus dem Ministerium.

Unter anderem wollten Ullmann und Kollegen wissen, auf welcher Datenbasis das BMG die Verordnung erlassen hat und weshalb es fixe Zuschläge für die Abgabe eines Produkts für nötig hielt, dessen Sachkosten durch die Cornavirus-Testverordnung mit einem festen Betrag erstattet wurden. „Die Hersteller von Antigentests haben gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mitgeteilt, dass sie einen Preis von 4 bis 5 Euro pro Test vorsehen“, schreibt die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss dazu in der Antwort. „Auf Basis dessen wurde in der Testverordnung vorgesehen, dass Pflegeheime eine Vergütung für die Sachkosten in Höhe der entstandenen Beschaffungskosten, aber höchstens 7 Euro je Test, erhalten sollen.“

Ziel sollte es demnach sein, dass Pflegeheime die Kosten voll erstattet bekommen. „Das BMG erhielt vermehrt Hinweise, dass die Tests für höhere Preise angeboten wurden, sodass das Ziel einer breiten Anwendung in den Pflegeheimen durch die für diese nicht mehr gegebene Kostendeckung gefährdet war.“ Bei der Ausarbeitung der Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (AntigenPreisV) sei zudem „ökonomischer Sachverstand“ einbezogen worden.

Anders als die Apotheken sollten „Händler“ lediglich 40 Cent je Test erhalten. Aus welchem Grund wurden in der AntigenPreisV die Festzuschläge zwischen Apotheken und Händlern differenziert, wollten die Abgeordneten wissen? Das BMG antwortet: „Mit der Differenzierung des Zuschlags wurde berücksichtigt, dass aufgrund der heterogenen Handelsstrukturen größere Bestellungen einheitlicher Tests direkt beim jeweiligen Hersteller oder Großhandel erfolgen, die öffentlichen Apotheken mithin häufiger als andere Leistungserbringer als Lieferanten für Kleinmengen angefragt werden, deren Bereitstellung stückbezogen aufwendiger ist. Aufgrund der bei der Erstellung der Verordnung aktuellen Packungsgrößen mit 20, 25 und mehr Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung ergab sich ein Festzuschlag von 8 Euro pro Packung mit 20 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung zuzüglich Umsatzsteuer, wenn die Abgabe direkt durch den Großhandel an den Leistungserbringer erfolgte. Bei der Abgabe über Großhandel und Apotheke ergab sich ein Festzuschlag von 20 Euro pro Packung mit 20 Antigen-Tests zuzüglich Umsatzsteuer.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

FDP-Fraktion fragt BMG nach kurzlebiger Verordnung – und bekommt wenig erhellende Antworten

Was steckte hinter der Antigentest-­Preisverordnung?

Antigen-Test-Preisverordnung legt Zuschläge für Händler und Apotheken fest

60 Cent pro Schnelltest

Entwurf einer SARS-CoV-2-PoC-Antigentest-Preisverordnung

Zuschlag für Corona-Antigentest wird auf 40 Cent je Test gedeckelt

40 Cent pro Test für Apotheken und Großhandel

Ministerium plant Festzuschläge für Anti­gentests

Preisverordnung für Corona-Antigentests ist gefallen

Ab sofort nicht mehr gedeckelt

SARS-CoV-2-PoC-Antigentest-Preisverordnung

ABDA fordert 60 Cent pro Test

ABDA fordert 60 statt 40 Cent pro Packung

Wie viel gibt es pro PoC-Test?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.