DAZ aktuell

Ab sofort nicht mehr gedeckelt

Preisverordnung für Corona-Antigentests ist gefallen

cm/ral | Seit dem 8. Dezember 2020 waren die Preise für sogenannte Point-of-Care (PoC)-Tests auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 gedeckelt. Per Verordnung hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Beschaffungskosten auf maximal 9 Euro begrenzt, für Apotheken war ein Festzuschlag von 60 Cent je Test vorgesehen. Zum Jahreswechsel ist diese Preisvorschrift gefallen.

Am 8. Dezember wurde im Bundes­anzeiger die „Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (AntigenPreisV)“ veröffentlicht. Danach wurden für die Tests Beschaffungskosten in Höhe von höchstens 9 Euro gezahlt – jedenfalls dann, wenn sie an nach der Corona-Testverordnung berechtigte Leistungserbringer abgegeben wurden. Das sind unter anderem die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und die von ihnen betriebenen Testzentren, die von ihnen beauftragten Dritten sowie Arztpraxen und KV-Testzentren.

Zudem jene Einrichtungen und Unternehmen, für die der ÖGD festgestellt hat, dass sie im Rahmen ihres Testkonzepts monatlich bestimmte Mengen an PoC-Antigen-Tests in eigener Verantwortung beschaffen und nutzen können. Erfolgte die Abgabe an die genannten berechtigten Leistungserbringer durch eine Apotheke, konnte diese pro Test einen einmaligen Fest­zuschlag von 60 Cent sowie die Umsatzsteuer erheben.

Mit der Antigentest-Preisverordnung wollte das Bundesgesundheitsministerium erreichen, dass niemand die Tests aus finanziellen Gründen scheuen sollte. „Zur Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit und Durchführung von PoC-Antigen-Tests ist es daher erforderlich, einheitliche Obergrenzen für die Zuschläge der einzelnen Vertriebsebenen festzulegen“, hieß es dazu im ersten Verordnungsentwurf.

Ziel erreicht

Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 ist die Preisdeckelung nun passé. Eine entsprechende Verordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Grund für die Auf­hebung:

„Das Ziel der Regelung, Preise oberhalb der Sachkostenvergütung (9 Euro pro Test) für notwendige Tests insbesondere in Pflege­heimen zu vermeiden, ist bereits erreicht worden“, informiert eine Sprecherin des Ministeriums. „Die inzwischen große Anzahl an Anbietern und die verbesserte Sachkostenvergütung für Leistungserbringer sorgen für einen inzwischen funktionierenden Preis- und Qualitätswettbewerb und eine sichere Versorgung mit Antigentests.“ |

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