Gültig ab 1. März

DAV und Ersatzkassen einigen sich auf neuen Arzneiversorgungsvertrag

Berlin - 26.02.2021, 12:30 Uhr

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) und der DAV haben sich auf einen neuen Arzneiversorgungsvertrag geeinigt. (Foto: IMAGO / Steinach)

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) und der DAV haben sich auf einen neuen Arzneiversorgungsvertrag geeinigt. (Foto: IMAGO / Steinach)


Nach zwei Jahren Verhandlungen haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Verband der Ersatzkassen (vdek) jetzt auf einen neuen Arzneiversorgungsvertrag geeinigt. Für die Apotheken bringt dieser einige Veränderungen mit sich.

„Mit einer noch schnelleren und unkomplizierteren Arzneimittelversorgung dürfen die Versicherten der Ersatzkassen ab dem 1. März 2021 rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen“, schreiben DAV und vdek in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom heutigen Freitag. Nach nunmehr zwei Jahren Ringen ist es ihnen jetzt offenbar gelungen, einen neuen Arzneiversorgungsvertrag auszuhandeln. Dieser ist den Vertragspartnern zufolge an den geänderten Rahmenvertrag sowie gesetzliche Neuerungen angepasst. Er wird zum 1. März, also kommenden Montag, wirksam. Allerdings: Derzeit gelten ohnehin noch die Pandemie-bedingten besonderen Abgaberegelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. 

Mehr zum Thema

Flexiblere Abgabe in der Apotheke

Ersatzkassen schränken Rabattverträge ein

Die Apotheke muss nach Angaben von DAV und vdek zum Beispiel künftig bei Lieferengpässen von Arzneimitteln nur noch einen statt bislang zwei Großhändler anfragen, bevor sie ein vorrätiges Alternativmedikament abgeben darf. „Bei Nichtverfügbarkeit eines Präparats darf die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt auch die Packungsgröße und die -anzahl ändern, um den Versicherten sofort versorgen zu können“, schreiben Verband und Ersatzkassen.

Win-Win-Situation

„Die schnelle Versorgung des Patienten mit dem richtigen Arzneimittel ist gerade in Pandemiezeiten extrem wichtig, um unnötige Kontakte zu vermeiden“, sagt DAV-Chef Thomas Dittrich. „Aber auch jenseits der Pandemie beeinträchtigen Lieferengpässe die Versorgung und erhöhen den Aufwand in der Apotheke. Der neue Arzneiversorgungsvertrag zwischen Apotheken und Ersatzkassen ist eine Win-Win-Situation, da die Versicherten schneller versorgt werden können und die Apotheken von unnötiger Bürokratie entlastet werden.“

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, ergänzt: „Der Vertrag erleichtert nicht nur unter Corona-Bedingungen die Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Medikamenten. Er vereinfacht und beschleunigt auch die Abläufe für die Apotheken. So erhalten die Ersatzkassenversicherten in dringenden Fällen auch bei Nichtverfügbarkeit des verordneten Präparates umgehend ein gleichwertiges Medikament, ohne dass die Apotheke hier noch einmal Rücksprache mit der Arztpraxis halten muss.“

Hier finden Sie den neuen Vertrag im Volltext.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.