Bund-Länder-Beschlüsse

Abschied von der Alltagsmaske

Berlin - 20.01.2021, 09:15 Uhr

Statt Alltagsmasken wie hier im Bild müssen Fahrgäste im ÖPNV sowie Kunden im Einzelhandel künftig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Erlaubt sind etwa OP-, FFP2- und KN95-Masken. (Foto: imago images / Manngold)

Statt Alltagsmasken wie hier im Bild müssen Fahrgäste im ÖPNV sowie Kunden im Einzelhandel künftig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Erlaubt sind etwa OP-, FFP2- und KN95-Masken. (Foto: imago images / Manngold)


Kaum jemand hatte daran gezweifelt: Die Menschen in Deutschland werden sich wegen der Corona-Pandemie weiter stark einschränken müssen. Die Virusmutationen machen Bund und Ländern so viel Sorge, dass einzelne Regeln noch verschärft werden. Das betrifft auch die Maskenpflicht.

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts der anhaltend hohen Infektions- und Todeszahlen bis Mitte Februar verlängert. Zugleich beschlossen Bund und Länder am Dienstagabend zusätzliche Einschränkungen: Die oft genutzten Alltagsmasken aus Stoff reichen künftig vielerorts nicht mehr aus. In Bus und Bahn sowie beim Einkaufen müssen die besser schützenden FFP2-Masken, OP- oder KN95-Masken getragen werden.

Auch in Alten- und Pflegeheimen muss das Personal beim Kontakt mit Bewohnern künftig eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.

Ein Grund für die Verschärfung sei die „ernsthafte Gefahr“ durch die wahrscheinlich deutlich ansteckendere Variante des Coronavirus, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach den Beratungen in Berlin. „Noch ist gewissermaßen Zeit, die ganze Gefährlichkeit auch einzudämmen.“ Dafür müsse aber jetzt gehandelt werden, sonst könnten die Infektionszahlen schnell stark ansteigen. „Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen“, sagte Merkel. Es gehe aber um Vorsorge für das Land und die Bürger, aber auch für Wirtschaft und Arbeitswelt, die unter einem explosionsartigen Anstieg von Infektionszahlen sehr stark leiden würden.

Nach dem Beschluss bleiben etwa die Restaurants und Bars, Freizeiteinrichtungen, Theater, Kinos sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin für Apotheken, Supermärkte, Drogerien und andere Läden, die Lebensmittel verkaufen. Private Treffen sind weiter nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person erlaubt.

Schulen sollen Präsenzpflicht aussetzen

Längere und leidenschaftliche Diskussionen gab es zwischen Bund und Ländern über den Umgang mit den Schulen. Man einigte sich schließlich, dass Schulen wie bisher entweder grundsätzlich geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. In dem Fall werden Eltern häufig gebeten, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Gleiches gilt für Kindertagesstätten.

Die Verhandlung zwischen Bund und Ländern sei geprägt gewesen von der Frage, was man Eltern und Kindern zumuten könne, sagte Merkel. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte an, Grundschulen und Kitas voraussichtlich vom 1. Februar an schrittweise und vorsichtig wieder öffnen zu wollen, „wenn die Infektionslage das zulässt“.

Heil legt Homeoffice-Verordnung vor

Um Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit zu reduzieren, müssen Arbeitgeber künftig, wo immer es möglich ist, Arbeit im Homeoffice ermöglichen. Die Beschäftigten bitten Bund und Länder, solche Angebote auch zu nutzen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bereits einen Entwurf für eine Homeoffice-Verordnung vorgelegt. Demnach sollen Arbeitgeber ab einer sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz von 50 verpflichtet werden, „den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“.

Erste Lichtblicke

Merkel, Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) und Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) betonten, es gebe derzeit auch Grund zur Hoffnung. Die aktuellen Infektionszahlen bieten erste Lichtblicke. So meldeten die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstag 11.369 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages. Vor genau einer Woche waren es noch 12.802 Neuinfektionen gewesen.

Die Zahlen sind nach Experteneinschätzung aber noch viel zu hoch, um Lockerungen wagen zu können. Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt derzeit bundesweit noch bei mehr als 130. Als Zielwert, bis zu dem Gesundheitsämter die Nachverfolgung stemmen können, gelten 50.

Neue Virusvarianten in Schach halten

Sorge bereiten Virusvarianten wie B.1.1.7., die nach derzeitigem Stand besonders ansteckend sind und die, bisher wohl noch auf recht niedrigem Niveau, auch schon in Deutschland kursieren. Ein Aufheben des Lockdowns würde ihnen Experten zufolge freie Bahn verschaffen. „Wird das Virus gefährlicher, muss die Maske besser werden“, begründete Söder die verschärfte Maskenpflicht.

Merkel bekräftigte das Ziel, wieder eine vollständige Nachverfolgung von Infektionsketten und Kontakten zu erreichen. Bis Ende des Sommers solle allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden können. Dafür komme es auch auf Planungssicherheit bei Impfstofflieferungen an. Die Kanzlerin mahnte zudem an, dass die Nachbarländer Deutschlands beim Eindämmen der Corona-Pandemie „in die gleiche Richtung arbeiten“ müssten. Dies sei auch Thema beim EU-Gipfel an diesem Donnerstag. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wären Vorkehrungen bei Einreisefragen zu treffen.



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