Vergütung im VOASG geplant

Becker: Botendienst-Honorar muss unabhängig von Dienstleistungen bleiben

Berlin - 26.08.2020, 14:15 Uhr

DAV-Chef Becker warnt davor, das Geld für die Botendienste der Apotheken aus dem Honorartopf für neue pharmazeutische Dienstleistungen abzuzweigen. (c / Foto: Schelbert)

DAV-Chef Becker warnt davor, das Geld für die Botendienste der Apotheken aus dem Honorartopf für neue pharmazeutische Dienstleistungen abzuzweigen. (c / Foto: Schelbert)


Gestern wurde bekannt, dass die geplante Vergütung der Botendienste der Apotheken nicht wie zunächst angedacht per Krankenhaus-Zukunftsgesetz im Sozialrecht verankert werden soll, sondern eine entsprechende Regelung ins Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz einfließen wird. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Fritz Becker, warnt davor, die 2,50 Euro plus Umsatzsteuer je Lieferung aus dem Honorartopf für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen abzuzweigen.

Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherer zahlen den Apotheken derzeit 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Botendienstlieferung. So sieht es die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vor. Der Gesetzgeber will dieses Honorar offenbar auch über die Krise hinaus beibehalten – wenn auch nur in halber Höhe. Anfang August sickerte eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Krankenhaus-Zukunftsgesetzes (KHZG) durch, die eine entsprechende Vorschrift enthielt.

Am gestrigen Dienstag änderte sich jedoch die Lage: Wie der Arzneimittelexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Hennrich (CDU), gegenüber DAZ.online bestätigte, soll dieser Passus aus dem KHZG gestrichen und stattdessen ins Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) überführt werden. Darin ist neben der Verankerung des Boni-Verbots für Arzneimittel im Sozialgesetzbuch V auch die Vergütung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen vorgesehen. 150 Millionen Euro jährlich sollen dafür in die Präsenzapotheken in Deutschland fließen.

Dazu erklärte nun Becker im ABDA-Newsroom: „Wir wollen klare Regeln für den Botendienst und eine Verstetigung des Botendienstzuschusses über den 30. September 2020 hinaus. Zunächst einmal ist es gut, wenn die Politik hier eine dauerhafte gesetzliche Verankerung anstrebt.“ Über welches Gesetzespaket das geschehe, sei zunächst sekundär.

Becker: Zwei Punkte müssen klar sein

Sollte die Regelung mit der Apothekenreform kommen, gelte es jedoch zwei Aspekte zu beachten, betont der DAV-Chef. „Erstens muss die Finanzierung zusätzlich und unabhängig vom ohnehin zu knappen Volumen für pharmazeutische Dienstleistungen gesichert werden. Da sollte es sich kein Abgeordneter zu einfach machen und alles in einen Topf werfen. Und zweitens darf das VOASG-Verfahren sich auf keinen Fall weiter verzögern. Das Gesetz muss in diesem Jahr durch den Bundestag. Es ist ordnungspolitisch enorm wichtig und die Apothekerschaft wartet seit fast vier Jahren darauf.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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