Statt Krankenhaus-Zukunftsgesetz

Botendienst-Vergütung soll ins VOASG wandern

Berlin - 25.08.2020, 16:45 Uhr

Nach Angaben des Arzneimittelexperten der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Hennrich (CDU), plant die Bundesregierung nicht mehr, das Botendienst-Honorar per Krankenhaus-Zukunftsgesetz im Sozialrecht zu verankern, sondern mit der stockenden Apothekenreform zu verknüpfen. (c / Foto: Hennrich)

Nach Angaben des Arzneimittelexperten der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Hennrich (CDU), plant die Bundesregierung nicht mehr, das Botendienst-Honorar per Krankenhaus-Zukunftsgesetz im Sozialrecht zu verankern, sondern mit der stockenden Apothekenreform zu verknüpfen. (c / Foto: Hennrich)


Wie gewonnen, so zerronnen: Statt mit dem Krankenhaus-Zukunftsgesetz möglichst rasch das parlamentarische Verfahren zu passieren, will die Bundesregierung das Botendienst-Honorar offenbar doch noch ins Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz schieben. Das bestätigte der Arzneimittelexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Hennrich, auf Anfrage von DAZ.online.

Bummelzug statt ICE – das droht nun wohl dem geplanten Honorar für die Botendienste der Apotheken. Ursprünglich war ein entsprechender Passus in einer Formulierungshilfe für ein Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) aufgetaucht, wonach die Apotheken 2,50 Euro plus Umsatzsteuer pro Lieferung erhalten sollten – auch über die Coronakrise hinaus. Diese Regelung soll jetzt in die Apothekenreform geschoben werden, die seit rund einem Jahr auf Eis liegt. Das bestätigte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich auf Nachfrage. Zunächst hatte Apotheke Adhoc darüber berichtet.

Derzeit gilt noch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, wonach die Apotheken von den Krankenkassen und privaten Versicherern für Botendienste 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Lieferort und Tag erhalten. Diese Regelung läuft jedoch Ende September aus. Unter anderem die ABDA hatte dafür getrommelt, die Vergütung zu verstetigen. Dies schien zunächst geglückt, wenn auch nur in halber Höhe. Statt der erhofften Anhebung auf 5 Euro müssen die Apotheker nun doch wieder um eine Verankerung des Honorars im Sozialrecht bangen. Denn ob das Vor-Ort-Apothekengesetz (VOASG) jemals in Kraft treten wird, ist aktuell nicht abzusehen. Immerhin steht es am 11. September auf der Tagesordnung des Bundestags.

Der laut Hennrich geplante Switch wirft eine Reihe von Fragen auf, zum Beispiel, ob die Apotheken nach dem 30. September und bis zu einem möglichen Inkrafttreten der Apothekenreform Geld für ihre Botendienste bekommen. Auch ist unklar, ob der Botendienst im Zuge des VOASG als neue pharmazeutische Dienstleistung gewertet wird und das Honorar damit von dem im Entwurf vorgesehenen Dienstleistungs-Budget in Höhe von 150 Millionen Euro abgezogen wird. 

Eine offizielle Bestätigung des Vorhabens steht noch aus. Bislang liegt der VOASG-Entwurf lediglich in der Fassung vor, wie ihn das Bundeskabinett im Juli 2019 beschlossen hatte. Mitsamt der bereits in anderen Gesetzgebungsverfahren umgesetzten Regelungen – etwa die Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen – wandert er nun zur ersten Lesung ins Parlament. Änderungen wie die nun angedachte müssen dann über Änderungsanträge erfolgen.  


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Wenn es nicht so traurig wäre....,

von Heiko Barz am 26.08.2020 um 11:48 Uhr

Dann würde man die offensichtliche Schieberei um die Verstetigung der Botendienstgebühr belächeln. Da es aber dazu wenig Anlass gibt und hier wiedermal die Wertigkeit unseres Berufes mit Füßen getreten wird, muß konstatiert werden, dass wir hilflos und ohne jedes berufspolitische Rückgrat unseres „Standes“ wiedermal von der Politik verlassen worden sind.
Mir kam gestern ein seltsamer Vergleich als ich die letzten Minuten der Wolfsburger Fußballdamen bei deren Spiel gegen die Barceloner Frauen ansah. Um ihr Spiel über die Runde zu bringen, drängten die Wolfsburgerinnen ständig zur Eckfahne. Das ist soviel, wie über die Zeit bringen. So ähnlich kommt mir Spahn vor, der Angst hatte, die Botendienst Gebühr von den auf 2,50€ reduzierten Betrag zu schnell beim Krankenhaus-Zukunftsgesetz festlegen zu müssen. Schnell verlegten die Wolfburgerinnen ihr Spiel auf die andere Eckfahne und in Analogie verlegte Spahn die Botendienstgebühr auf das noch in weiter Ferne liegende neue Apothekenversorgungsgesetz. Durch ihre Verzögerungen gelang den Wolfsburgerinnen dann doch noch der Sieg. Für die dauerhafte und leider nur halbwertige Botendienstgebühr aber müssen wir wohl noch manches „Eckfahnenduell“ bestreiten und der Herr Spahn hat wieder unendlich Zeit, eine Lösung nicht zu finden zu müssen.
Heute lese ich so nebenbei, dass VERDI 4,8% mehr Lohn und Gehalt fordert und Ich möchte nicht nachrechnen müssen, wieviele Lohnrunden das seit 2004 waren und die natürlich erfolgreich gewesen sind. Das sollte unseren „Stand“ bewegen!

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Abhängigkeit von Ignoraten

von Thomas Kerlag am 26.08.2020 um 7:15 Uhr

Auch nicht zu verstehen, warum Apotheker um den Nachwuchs kämpfen. Bei der Ohnmacht gegen alle gesellschaftlichen Gruppen kenne ich vielmehr Apotheker die resignieren oder wenn sie können entfliehen. Warum sollte auch ein begabter Mensch mit Zukunft auf 3/4 des möglichen Gehalts und vielleicht auch Ansehens verzichten?

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VOASG - Fluch oder Segen?

von Uwe Hüsgen am 25.08.2020 um 19:29 Uhr

Mich würde nicht wundern, wenn mit dem Start des parlamentarischen Verfahrens zur Apothekenreform (VOASG) das beim IGES Institut – in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) – vom BMG (!) in Auftrag gegebene ö k o n o m i s c h e Gutachten zum Apothekenmarkt aus dem Hut gezaubert würde.
Hoffentlich ist der Stand gut darauf vorbereitet.
Warten wir‘s ab.

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AW: VOASG - Fluch oder Segen

von Wolfgang Müller am 25.08.2020 um 21:28 Uhr

Lieber Kollege Hüsgen,

"Der Stand" als solcher ist garantiert NICHT darauf vorbereitet, da bin ich mir genauso sicher wie Sie. Aber ich bin mir sicher: SIE sind es, denn auf jeden Fall hätten Sie auch gerne damals die Diskussion mit 2HM mit Genuss weitergeführt, nachdem Frau an der Heyden Ihnen gar nicht so übel geantwortet hatte .... man hat Sie wohl gestoppt, Sie wissen, wie mich das geärgert hat.

Nicht nur Sie, auch einige andere sind sicher gar nicht sooo schlecht vorbereitet. Die Frage ist: Wann gibt es überhaupt Informationen, wieviel Zeit bleibt, zu reagieren? In welcher Form/unter welchem institutionellen Label? Ggf. an einer unter einem lähmenden Fluch stehenden VOASG-ABDA vorbei? Oder: In der möglicherweise allzu offensichtlichen Not, sogar Mathematiker und Betriebswirte mit einer geläuterten ABDA zusammen? Nachdem der Bundesrat von "Uns" ja schon ohne Not wie ein Doofi düpiert wurde?

Mehr ist zu der prekären Situation mit diesem evtl. nun zweiten Gutachten gegen uns nicht zu sagen, als: "Mal sehen". Einen schönen Abend noch!

Herr Hennrich . . . Hand aufs Herz:

von Uwe Hansmann am 25.08.2020 um 17:22 Uhr

Wenn die kolportierten Zahlen stimmen, dann haben die Kassen im Mai pro Kopf und Monat unserer 80 Mio. Bevölkerung einen Betrag von 0,175€ für die zeit- und ortsnahe Versorgung während Corona ausgegeben.

Die Apotheken und deren Mitarbeiter haben in hervorragender Weise die Vorsorgung mit allenm, was umgehend und dringend benötigt wurde, sichergestellt.

Hier gebietet es die Fairness der Vertragspartnerschaft, diese weiterhin, nachhaltig geleisteten Zusatzleistungen, auch während der Übergangsphase zwischen den Gesetzesvorhaben, in der bisherigen Höhe zu entlohnen.

Geht das wirklich billiger, Herr Hennrich?

Diese Frage sollte im Übrigen ein Jeder seinen zuständigen MdL und MdB stellen.

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AW: Herr Hennrich . . . Hand aufs Herz

von Dr.Diefenbach am 25.08.2020 um 17:43 Uhr

Lieber Herr Hansmann.ich glaube ,die Vorstellung von seriösem Umgang mit uns als mittelständigem Beruf müssen wir uns abschminken.Ich denke auch, dass ein Ehrenkodex wie Sie und ich auch uns das vorstellen,der Realität-gerade im politischen Raum-nicht (mehr) entspricht.Finanzen,Geld,Macht,Eifersucht,diese Parameter zählen.Auch oder gerade für die, die über das Berufsbild entscheiden.Hätten die KollegInnen in der ersten schlimmen Corona-Phase zB alles umsonst gemacht, wäre es mit einem müden Lächeln und vielfach der Denke abgetan worden:"Da ist aber noch viiiiiel Spielraum".Leider.Hört sich düster an,IST aber wohl so.Das Gegenteil stünde zu beweisen.Schon so lange

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