Gesundheitspolitik

Botendienstvergütung wandert ins VOASG

DAV mahnt: Nicht mit pharmazeutischen Dienstleistungen in einen Topf werfen

Botendienstvergütung wandert ins VOASG

ks | Anfang August veröffentlichte das Bundesgesundheitsministe­rium eine Formulierungshilfe für ein Krankenhaus-Zukunfts­gesetz (KHZG). Darin findet sich auch eine Änderung im Sozial­gesetzbuch V: Ein neuer Absatz im für die Arzneimittelversorgung wichtigen § 129 SGB V bestimmt, dass Apotheken künftig bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben können. Vergangene Woche hat der CDU-Bundestagsabgeordnete und Arzneimittelexperte Michael Hennrich jedoch erklärt, dass die Pläne sich ge­ändert haben: Statt im KHZG soll die Verstetigung der Botendienstvergütung nun im Vor-Ort-Apo­thekenstärkungs­gesetz (VOASG) geregelt werden. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, warnte daraufhin davor, das Botendienst­honorar aus dem Honorartopf für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen abzuzweigen.
 

© Kai Felmy

Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherer zahlen den Apotheken derzeit 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Botendienstlieferung. So sieht es die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vor. Ende September läuft diese Regelung aus, doch der Gesetzgeber ist offenbar willens, dieses Honorar über die Corona-Krise hinaus beizubehalten – wenn auch nur in halber Höhe und als sozialrechtliche Regelung. Zunächst sollte diese Verstetigung im KHZG geregelt werden – nun hat man aber doch das VOASG im Auge. Dieses soll am 11. September erstmals im Bundestagsplenum beraten und in den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Dann ist es auch möglich, den Gesetzentwurf über Änderungsanträge umzugestalten. Zu tun ist einiges, vor allem müssen Regelungen gestrichen werden, die bereits mit anderen Gesetzen oder Verordnungen erledigt wurden. Die dann noch wichtigen VOASG-Vorhaben sind die Rx-Preisbindung im Sozialrecht und die Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen. Doch natürlich kann auch noch einiges aufge­sattelt werden. Zum Beispiel die Botendienst-Vergütung.

Becker: keine weitere Verzögerung!

DAV-Chef Becker zeigte sich grundsätzlich erfreut, dass die Politik in puncto Botendienstvergütung „eine dauerhafte gesetzliche Verankerung anstrebt“. Über welches Gesetzespaket dies geschehe, sei „sekundär“. Wenn der Botendienst allerdings im VOASG geregelt werde, müssten zwei Punkte klar sein, erklärt er im ABDA-Newsroom: „Erstens muss die Finanzierung zusätzlich und unabhängig vom ohnehin zu knappen Volumen für pharmazeutische Dienstleistungen gesichert werden. Da sollte es sich kein Abgeordneter zu einfach machen und alles in einen Topf werfen. Und zweitens darf das VOASG-Verfahren sich auf keinen Fall weiter verzögern. Das Gesetz muss in diesem Jahr durch den Bundestag.“

Sicher ist wohl nur: Eine unmittelbar ab Oktober geltende Anschlussregelung wird der Gesetzgeber nicht schaffen. |

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