Resolution

ABDA will Corona-Sonderregelungen erhalten

Berlin - 20.08.2020, 17:15 Uhr

Im ABDA-Haus in der Berliner Heidestraße traf man sich heute zur Hybrid-Gesamtvorstandsitzung. (Foto: ABDA)

Im ABDA-Haus in der Berliner Heidestraße traf man sich heute zur Hybrid-Gesamtvorstandsitzung. (Foto: ABDA)


Der ABDA-Gesamtvorstand hält es im Sinne der Patientenversorgung für geboten, die Corona-Sonderregelungen zur Arzneimittelabgabe über die Pandemie hinaus beizubehalten. In einer am heutigen Donnerstag beschlossenen Resolution fordert das Gremium die Politik auf, darüber in ein einen Dialog mit den Apothekern zu treten.

Am heutigen Donnerstag kam der ABDA-Gesamtvorstand erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie in einer sogenannten Hybrid-Sitzung zusammen: Einige Vorstände waren persönlich in der Heidestraße zugegen, andere nahmen per Video zugeschaltet teil. Besprochen wurden nicht nur die jüngsten Entwicklungen beim Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz und dem Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG), sondern auch die Konsequenzen, die sich aus der Coronavirus-Pandemie für die Arzneimittelversorgung in Deutschland und für die Arbeit des Verbands ergeben.

Wie die ABDA in ihrem Newsroom mitteilt, wurde einstimmig eine Resolution beschlossen, die der Bayerische Apothekerverband und der Berliner Apothekerverein initiiert hatten. Darin spricht sich das Gremium dafür aus, die erweiterten pharmazeutischen Handlungsspielräume, die durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordung im April 2020 zeitlich befristet eingeführt worden waren, zu verstetigen – „im Interesse einer dauerhaften Verbesserung der Patientenversorgung“. Nun soll darüber ein Dialog mit der Politik gestartet werden. Was die in dieser Verordnung ebenfalls temporär eingeführte Vergütung des Botendiensts betrifft, kann die ABDA zumindest schon einen teilweisen Erfolg verbuchen: Im ersten KHZG-Entwurf ist eine Verstetigung dieser „Corona-Regel“ vorgesehen – allerdings mit halbierter Honorierung.

Ebenfalls auf der Agenda der Sitzung stand die Frage, wie die im Herbst anstehenden Mitgliederversammlungen und Wahlen bei ABDA, Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutschem Apothekerverband (DAV) sowie die anstehenden Vorstandswahlen unter Pandemiebedingungen organisiert werden können. Schon am gestrigen Mittwoch hatte der Geschäftsführende ABDA-Vorstand beschlossen, die jeweils mit Vorstandswahlen einhergehenden Mitgliederversammlungen von BAK (26. November 2020), DAV (2. Dezember 2020) und ABDA (9. Dezember 2020) als Hybrid-Veranstaltungen durchzuführen. Das heißt: Eine begrenzte Zahl von Teilnehmern ist vor Ort zugelassen, zudem besteht die Möglichkeit, virtuell via Videokonferenz teilzunehmen. Die Stimmabgabe für nicht vor Ort anwesende Delegierte soll dann über einen sicheren Online-Kanal möglich werden, der notariell begleitet wird.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Corona-Sonderabgaberegelungen sollten baldigst enden.

von Axel Schmidt am 23.08.2020 um 12:22 Uhr

Es ist für mich kaum nachvollziehbar, welche Gründe derzeit noch ins Feld geführt werden könnten, um auf weiterhin den sog. Corona-Sonderabgaberegelungen zu bestehen. Jede Apotheke kann sich mehrfach täglich vom pharmazeutischen Großhandel mit den jeweiligen Rabattvertragarzneinitteln beliefern lassen, sofern sie ihr fehlen sollten. Warum will man die Lock down-Ausnahmen zur Dauerregel machen? Sowohl die Krankenkassen, wie auch die Unternehmen, die ihre den Kassen gewährten Rabatt an bestimmte Absatzzahlen knüpfen, werden nicht akzeptieren können, dass ihre (Rabatt-) Vertragsgrundlagen länger als zwingend nötig außer Kraft gesetzt werden. Tippe darauf, dass die ABDA mit diesem Ansinnen scheitern wird, denn es gilt auch die berechtigten Interessen der anderen Beteiligten zu berücksichtigen.

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Die Träumer von der ABDA

von Heiko Barz am 21.08.2020 um 11:38 Uhr

Ich lach mich schlapp, ...der Gesamtvorstand der ABDA hält es für geboten, mit der „Politik“ ins Gespräch zu kommen.....
Was sie bisher nicht konnten, wird denen auch jetzt nicht gelingen.
Also, Freunde, Honorarangleichung zumindest an die Inflationsmarge und ausnahmslos RXVV!
Da hat ja nun Spahn bei der letzten Kabinettssitzung endlich mal die „Hose runtergelassen“ und uns wiedermal vor vollendete Tatsachen gestellt, allen „Coronameriten“ zum Trotz.
Das Märchen des nicht eurogerechten Versandverbotes verschreibungspflichtiger AM glaubt doch mittlerweile nur noch der Herr Spahn und die Phalanx der von ihm instruierten Kabinettsmitglieder, die auch sichtlich keine Lust haben, sich dieses, ihnen äußerst unbequemen Problems anzunehmen. Solange kein Gegendruck existiert passiert da auch nichts.
Wir sollten unseren Patienten Dialog doch speziell auf die Bundstagswahl 2021 konzentrieren. Unser aller Kommunikationsmultiplikator ist und bleibt der Tresen vor Ort.

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Zusatzkosten

von Christian L am 20.08.2020 um 19:06 Uhr

Mich würde interessieren, wie hoch die Zusatzkosten für die Kassen ausfallen, seit man als Apotheker wegen „Corona“ Lagerartikel vor RabattVerträgen abgeben darf. Ich denke, dass man mit einem gut aufgestellten Lager noch immer den größten Teil der Rabatte bedient.
Ich bin aber gespannt, wie das von den Kassen - in einer Zeit nach Corona - als Argument gegen eine Verstetigung und Feld geführt wird.

Ich erinnere mich noch an die Schikane einer Kasse, die meinte den Apotheken mit einer Art Lehrmaterial darauf hinzuweisen, einen weniger inflationären Gebrauch pharmazeutischer Bedenken zu machen.

Sind solche Zahlen - wenn es mal soweit ist - überhaupt einsehbar? Man hört immer nur von Gewinnen der Kassen. Aber wir diese sich aufgrund struktureller Änderungen im Vergleich zu Vorher zusammensetzen...

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