Patientendaten-Schutzgesetz

Gehe will keine direkte E-Rezept-Verbindung vom Arzt zum Apotheker

Berlin - 14.05.2020, 17:00 Uhr

Gehe-Chef Peter Schreiner warnt davor, dass Ärzte (E-)Rezepte diekt an Apotheken schicken können. (m / Foto: Gehe)

Gehe-Chef Peter Schreiner warnt davor, dass Ärzte (E-)Rezepte diekt an Apotheken schicken können. (m / Foto: Gehe)


Am morgigen Freitag berät erstmals der Bundesrat das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Mit dem Vorhaben plant die Bundesregierung unter anderem die verpflichtende Umstellung auf das E-Rezept ab Januar 2022. Zur Vorbereitung der morgigen Beratung im Plenum der Länderkammer hatte der Gesundheitsausschuss empfohlen, bei E-Rezepten das Zuweisungsverbot zu öffnen. Nun meldet sich die Gehe zu Wort und warnt vor einer solchen Regelung.

Anfang April hatte das Bundeskabinett den Entwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) beschlossen. Darin finden sich einige Regelungen zur elektronischen Verordnung, auch zur App, die es Patienten künftig ermöglichen soll, E-Rezepte in der Apotheke ihrer Wahl einzulösen. Damit das Verschieben von Rezepten in bestimmte Apotheken nicht zum Geschäftsmodell werden kann, ist überdies das Makelverbot geplant.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte sich in der vergangenen Woche erstmals mit dem PDSG beschäftigt und in einer Beschlussempfehlung für das Plenum gefordert, das im Sozialrecht geplante Zuweisungsverbot für Vertragsärzte und Krankenkassen für Ausnahmesituationen zu öffnen. So soll etwa eine direkte Übermittlung eines E-Rezepts von der Arztpraxis in die vom Patienten gewünschte Apotheke möglich sein, wenn dieser keine Möglichkeit hat, die elektronische Verschreibung zu empfangen. Zuvor soll der Versicherte oder sein Vertreter allerdings schriftlich zustimmen müssen. Grundsätzlich stehen die Ländervertreter hinter dem im Patienten-Datenschutzgesetz vorgesehenen Makelverbot für (E-)Rezepte, wie sie betonen.

In der Begründung heißt es, dass beispielsweise durch die Einführung der Telemedizin oder telefonischer Behandlungen weitere Situationen geschaffen würden, in denen elektronische Verordnungen direkt an Apotheken versandt werden sollten. Diese Ausnahmetatbestände müssten vom Gesetzgeber noch definiert werden und das Zuweisungsverhalten solle engmaschig kontrolliert werden. Nur so könne das aktuell stattfindende Makeln von Rezepten unter anderem per Fax zukünftig vermieden beziehungsweise zumindest transparent abgebildet werden, heißt es weiter.

Kurz vor der Befassung des Bundesratsplenum am morgigen Freitag meldet sich nun Gehe-Chef Peter Schreiner zu Wort und erklärt in einer Pressemitteilung: „Die Patienten sollen zu jeder Zeit an jeder Stelle selbst entscheiden, in welcher Apotheke sie ihr E-Rezept einlösen wollen. Eine Lenkung zu bestimmten Leistungserbringern oder die Steuerung von Rezepten, die nicht unmittelbar vom Patienten selbst ausgelöst werden, lehnen wir ab.“ Der Stuttgarter Pharmahändler positioniere sich eindeutig für die ausnahmslos freie Apothekenwahl durch den Patienten.

Weiter sagte Schreiner: „Die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats zielen auf Sondersituationen in der Versorgung. Ausnahmen bergen aber das Risikopotenzial, dass sie am Ende zur Regel werden. Das wäre ein Türöffner für die, die gezielt Rezepte lenken möchten, ohne dabei die Wahlfreiheit der Patienten zu beachten.“


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Patientendaten-Schutzgesetz

Bundesrat winkt PDSG durch

Neue Änderungsanträge zum DVPMG

Das erweiterte Makelverbot soll kommen

Trotz Makel- und Zuweisungsverbot genießen Arzneimittelversender Vorteile

Der Token in der Hand von DocMorris

5 Kommentare

Wenn Gesetzte umgangen werden, ist es ziemlich egal, was drin steht ...

von Christian Timme am 15.05.2020 um 12:26 Uhr

Schöne Diskussion ... aber mehr auch nicht ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Die Versichrtenkarte ist der Schlüssel

von Beobachter am 14.05.2020 um 17:59 Uhr

Ich habe es schon an anderer Stelle beschrieben, wie man ein E-Rezept relativ einfach realisieren könnte. Kein Makeln, kein Smartphone, keine Versandhändler...
Nur die Versichertenkarte ist notwendig um auf die Rezeptdaten zugreifen zu können. Die Daten werden nicht auf der Karte gespeichert sondern in Rechenzentren. Die Karte dient nur dazu, um auf diese Daten zugreifen oder ablegen zu können. Fertig ist die Laube.
Sichern könnte man das Auslesen mit einer PIN. Es wären auch Kundenterminal denkbar, die in den Apotheken stehen, wo der Kunde selbst nachlesen kann, was verordnet wurde usw. usw.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Die Versichrtenkarte ist der Schlüssel

von Anita Peter am 14.05.2020 um 18:49 Uhr

Da es lediglich darum geht den Versendern Rx zuzuschieben, scheidet diese Möglichkeit aus.

AW: Die Versichrtenkarte ist der Schlüssel

von Nörgelseff am 15.05.2020 um 9:44 Uhr

Lassen Sie uns doch mal einen Blick darauf werfen, wie es zur Zeit bei uns auf dem Land läuft. Der Patient bestellt beim Arzt ( Facharzt ist zum Teil 40 km entfernt) sein Rezept und die Praxis faxt oder schickt es per Post in die Apo. Wir liefern dann aus oder der Patient kommt irgendwann zum abholen, je nachdem wie es vereinbart ist. Der Anteil solcher Verordnungen liegt bei uns bei ca. 50 %, in anderen Landapotheken schätze ich ihn ähnlich ein. Warum wollen Sie diesen Vorgang unnötig verkomplizieren? Lassen Sie doch den Kunden, die noch nicht im Versand bestellen, die Möglichkeit einfach in der Praxis anzugeben, an welche Apo ihr Rezept soll. So würde sich gerade für uns Landapotheken mit ihren hohen RX-Anteil und weit entfernten Praxen die Situation bestimmt verbessern, da wir nicht den Rezepten "hinterherfahren" müssten. Diese Kunden sehen in der Praxis ihr Rezept nur einmal und zwar bei der Abholung in der Apo, ansonsten ist es für sie sowieso nicht existent. Ich habe keine Angst vor der Einführung des E-Rezeptes, sondern bin sogar von den Vorteilen für unsere Apo überzeugt. Aber nur wenn wir den Menschen keine allzu großen Veränderungen aufzwingen wie App, Smartphonepflicht, Pin auf der Versichertenkarte etc. Daher ist der Vorstoß aus den Ländern nur zu begrüßen! Und bitte keine Kommentare wie "die Praxis darf Ihnen das Rezept aber nicht faxen oder sammeln etc", dass das Graubereich ist, weiß ich selbst.

AW: Die Versichrtenkarte ist der Schlüssel

von Thomas Brongkoll am 15.05.2020 um 10:51 Uhr

und hier Widerspreche ich Nörgelseff!
Genau Sie profitieren doch vom Zuweisungsverbot! Durch die zentrale Speicherung ist das Rezept verfügbar, aber nur durch die eGK abrufbar. Wie diese Karte zu ihnen in die Apotheke kommt (und wenn es der Bote macht, upps) ist doch egal, jedenfalls hat DM keinen Botendienst, de Karten einsammelt und nach Holland trägt. Gelebte Praxis bei allen heimversorgenden Apotheken...

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.