Gesundheitspolitik

Länder wollen beim E-Rezept nachbessern

ks | Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz beschlossen. Darin macht er umfassenden Änderungsbedarf geltend.

Das Bundesratsplenum hat sich am vergangenen Freitag im ersten Durchgang mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) befasst. Das Gesetz enthält u. a. das von den Apothekern geforderte Makelverbot für (E-)Rezepte sowie sonstige Vorgaben für die elektronische Verordnung. So soll das E-Rezept ab 1. Januar 2022 – von Ausnahmen abgesehen – zur Pflicht werden. Beide Punkte sind den Ländern eine Erwähnung in ihrer umfangreichen Stellungnahme zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz wert.

So fordern sie – entsprechend der Empfehlung ihres Gesundheitsausschusses – Ausnahmen vom geplanten sozialrechtlichen Zuweisungsverbot für E-Rezepte vorzusehen. Nach dem Regierungsentwurf sollen Ausnahmen nur zulässig sein, wenn gesetzlich etwas anderes bestimmt ist oder es aus medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich ist. Die Länder wollen klarstellen, dass eine direkte Übermittlung von Verordnungen vom Arzt zur Apotheke in Ausnahmesituationen nur dann erfolgen darf, wenn der Versicherte oder dessen Vertreter dem Verfahren zuvor schriftlich zugestimmt hat und sich dies transparent verfolgen lässt. Die konkreten Ausnahmesituationen soll der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen. „Nur so kann das aktuell stattfindende Makeln von Rezepten unter anderem per Fax zukünftig vermieden beziehungsweise zumindest transparent abgebildet werden“, heißt es in der Begründung.

Im Übrigen spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass Versicherte weiterhin die Wahl zwischen E-Rezept und Papierrezept haben sollten. Andernfalls werde ein faktischer Zwang zur Nutzung eines Smartphones geschaffen, der schon aus Daten­sicherheitsgründen nicht zumutbar sei. Nun wird der Gesetzentwurf den Bundestag durchlaufen. |

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