Apothekenreform, Lieferengpässe, Digitalisierung

Gesundheitspolitik – Das wird wichtig im Jahr 2020

Berlin - 06.01.2020, 17:45 Uhr

Auch in diesem Jahr wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen auf den Weg bringen. Welche davon könnten für Apotheker relevant sein? Was steht sonst noch an? Ein Überblick. (Foto: imago images / epd)

Auch in diesem Jahr wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen auf den Weg bringen. Welche davon könnten für Apotheker relevant sein? Was steht sonst noch an? Ein Überblick. (Foto: imago images / epd)


Neuregelungen gegen Lieferengpässe

Arzneimittel-Lieferengpässe

Deutlich weiter ist hingegen das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG), das eigentlich die Mechanismen in der GKV-Finanzierung neu regeln soll. Das Gesetz ist schon im parlamentarischen Verfahren, die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen wollen darin auch auf die zunehmenden Arzneimittel-Lieferengpässe reagieren. Derzeit ist vorgesehen, dass das Vorhaben im Frühjahr 2020 im Bundestag beschlossen werden soll.

In einem Änderungsantrag zu dem Gesetz wollen Union und SPD beispielsweise festlegen, dass Apotheker 24 Stunden nach Auftauchen eines Defekts unter gewissen Bedingungen ein nicht-rabattiertes Arzneimittel abgeben dürfen. Unter anderem die ABDA kritisiert dies, weil die Regelung schlechter sei als die Möglichkeiten, die der Rahmenvertrag aktuell bietet. Außerdem soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehr Kompetenzen bekommen: Es soll künftig leichter sein, ausländisch gekennzeichnete Arzneimittel bei einem Engpass in Umlauf zu bringen. Außerdem soll sich ein Beirat mit mehreren Akteuren aus dem Gesundheitswesen bilden, der die Versorgungslage regelmäßig checkt – er soll den bisherigen Jour Fixe ablösen. Das BfArM soll im Engpass-Fall auch weitere Maßnahmen anordnen dürfen und etwa Daten zur Versorgungslage bei Herstellern und Großhändlern abrufen sowie eine Bevorratung anordnen können.

Allerdings ist in dem Gesetzgebungsverfahren noch Bewegung: Sowohl die Union als auch die SPD hatten sich beispielsweise für die Abschaffung exklusiver Generika-Rabattverträge ausgesprochen. Es könnte also sein, dass sich die oben genannten Regelungen während des weiteren parlamentarischen Verfahrens im Januar und Februar noch ändern werden.

Hier sehen Sie nochmals alle geplanten Neuregelungen im Überblick.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Telematik-Infrastruktur und ärztliche Schweigepflicht

von Maghein am 06.01.2020 um 22:24 Uhr

Die zentrale Speicherung der Gesundheits- und Sozialdaten von 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten ohne deren Einwilligung und ohne Widerspruchsmöglichkeit verstösst nicht nur gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch gegen die DSGVO und gegen die ärztliche Schweigepflicht nach Paragraph 203 StGB. Deshalb verweigern viele Ärztinnen und Ärzte den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur und nehmen Honorarkürzungen und ggf. weitere Sanktionen in Kauf. Wer etwas tun möchte, unterzeichne und teile bis 16.1.2020 die Online-Petition 98780 des Bundestages. Bei mehr als 50.000 Unterschriften MUSS sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befassen. 40.000 Unterschriften auf Papier liegen bereits vor.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.html

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