Telematikinfrastruktur

Kammern: Heilberufsausweise kommen ab dem 2. Quartal 2020

Berlin - 22.10.2019, 13:45 Uhr

Damit Apotheker künftig E-Rezepte empfangen und bearbeiten können, benötigen sie unter anderem einen elektronischen Heilberufsausweis. Flächendeckend sollen diese Ausweise aber erst ab dem 2. Quartal 2020 verteilt werden, teilen einige Kammern mit. (m / Foto: Schelbert)

Damit Apotheker künftig E-Rezepte empfangen und bearbeiten können, benötigen sie unter anderem einen elektronischen Heilberufsausweis. Flächendeckend sollen diese Ausweise aber erst ab dem 2. Quartal 2020 verteilt werden, teilen einige Kammern mit. (m / Foto: Schelbert)


Hessen: Start steht nicht unmittelbar bevor

Und auch in Hessen warnt die Kammer davor, voreilige Kaufentscheidungen zu treffen: „In der Presse überschlagen sich derzeit die Meldungen, dass die HBA- und SMC-B-Karten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) nun bei den jeweiligen Anbietern bestellt werden können. Zeitgleich erhält man diverse Checklisten zum Anschluss der eigenen Apotheke an die TI. Ebenso erscheinen einzelne Anbieter auf dem Markt, welche bereits die ersten Konnektoren anbieten, heißt es auf dem Facebook-Kanal der Kammer.“

Mehr zum Thema

Interview ABDA-IT-Chef Sören Friedrich (Teil 1)

„Apotheker sehen neue Technologien nicht so skeptisch wie Ärzte“

Die Vorbereitungen liefen zwar auf Hochtouren, aber ein flächendeckender Start stehe „nicht unmittelbar bevor“. Was die Karten (HBA und SMC-B) betrifft, habe die LAK mit zwei Akteuren im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens entsprechende Rahmenverträge zur Ausgabe abgeschlossen. Und weiter: „Derzeit laufen die internen Vorbereitungen, um die Bestellvorgänge nach den Vorgaben der Gematik bearbeiten zu können. Sobald dies der Fall ist, werden wir unsere Mitglieder über den Ablauf der Bestellung und die weiteren Einzelheiten zum Verfahrensablauf informieren. Bitte beachten Sie, dass wir daher derzeit noch nicht in der Lage sind, Ihre bei einem Anbieter getätigte Bestellung einer Karte ordnungsgemäß zu bearbeiten.“ Auch in Hessen erklärt man, dass erst der Feldtest in NRW abgewartet werden müsse, bevor flächendeckend TI-Komponenten ausgegeben werden können.

SMC-B: Bundesdruckerei darf anbieten

Bei den SMC-B-Karten gibt es allerdings schon etwas mehr Gewissheit als bei den HBAs. Die Bundesdruckerei ist inzwischen zugelassener Anbieter der SMC-B. Laut einer Pressemitteilung von Mitte September dieses Jahres ist der Ausweis ab sofort bestellbar – bei der Bundesdruckerei selbst oder bei einem der Vertriebspartner, zum Beispiel dem Deutschen Apotheker Verlag. Die Bundesdruckerei erklärte im September auch, dass man die Zulassung für den HBA für Apotheker ebenfalls erwarte.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.