Telematikinfrastruktur

Kammern: Heilberufsausweise kommen ab dem 2. Quartal 2020

Berlin - 22.10.2019, 13:45 Uhr

Damit Apotheker künftig E-Rezepte empfangen und bearbeiten können, benötigen sie unter anderem einen elektronischen Heilberufsausweis. Flächendeckend sollen diese Ausweise aber erst ab dem 2. Quartal 2020 verteilt werden, teilen einige Kammern mit. (m / Foto: Schelbert)

Damit Apotheker künftig E-Rezepte empfangen und bearbeiten können, benötigen sie unter anderem einen elektronischen Heilberufsausweis. Flächendeckend sollen diese Ausweise aber erst ab dem 2. Quartal 2020 verteilt werden, teilen einige Kammern mit. (m / Foto: Schelbert)


Damit Apotheker auf E-Medikationspläne und E-Rezepte zugreifen können, müssen sie sich an die Telematikinfrastruktur (kurz TI) anbinden. Die Bundesregierung will, dass dies bis Ende September 2020 geschieht. Doch technisch muss noch viel passieren. Unter anderem benötigt jeder Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis, um sich im System als Heilberufler zu identifizieren. Sowohl die Landesapothekerkammer Hessen als auch die Kammer Berlin erklären ihren Mitgliedern derzeit aber, dass sie sich mit der Ausgabe der „HBAs“ noch etwas gedulden müssen.

Mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) will die Bundesregierung regeln, dass sich alle Apotheken bis zum 30. September 2020 an die „TI“ anbinden. Die ABDA findet dieses Datum nach wie vor problematisch und schlägt eine dreimonatige Fristverlängerung vor. Ihre Argumente: Die Technik ist noch nicht komplett ausgereift, es gibt für die einzelnen Technik-Komponenten noch nicht viele Anbieter im Markt und vor dem flächendeckenden Start müssen noch Feldtests durchgeführt werden.

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Aber was benötigen die Apotheker überhaupt, um sich an die TI anzubinden? Einerseits sind natürlich größere Umstellungen in der Apothekensoftware nötig, beispielsweise um dort E-Medikationspläne anzuzeigen – oder um die abgerufenen E-Rezepte mit der Warenwirtschaft zu verbinden. Andererseits brauchen die Apotheker aber auch neue Hardware: Jede Apotheke benötigt als Verbindungsgerät einen „E-Health-Konnektor“, mit diesem Gerät kann eine sichere Verbindung hergestellt werden. Damit sich die Apotheken als Institution im Netz identifizieren können, benötigen sie die sogenannte SMC-B-Karte. Hinzu kommen neue Kartenlesegeräte. Und: Jeder versorgende Apotheker muss sich elektronisch identifizieren können und muss somit einen elektronischen Heilberufsausweis erhalten. Die Kammern sind für die Verteilung dieser HBAs zuständig.

Wann wird der HBA verteilt?

Innerhalb der Branche wurde in den vergangenen Monaten viel gerätselt: Wie weit sind die Kammern mit dem HBA? Werden sie es schaffen, die Ausweise früh genug auszuteilen, damit die Feldtests und später die Hauptarbeit in der TI starten können? Einen aktuellen Hinweis darauf, wann die HBAs bei den Apothekern ankommen könnten, geben nun die Kammern aus Hessen und Berlin. Die Kammer aus der Hauptstadt erinnert in einem Rundschreiben an die Mitglieder an den groben Fahrplan bei der TI-Anbindung: Ende dieses Jahres soll ein Feldtest in Nordrhein-Westfalen starten, bei dem es erst einmal um E-Medikationspläne geht. Ab dem zweiten Quartal 2020 sollen die Apotheken flächendeckend ihre Konnektoren erhalten. Dann erst werde die Ausstattung mit den einzelnen TI-Komponenten erfolgen. Die Kammer erklärt auch: 


Den Heilberufsausweis werden im ersten Schritt nur die Apothekenleiter*innen benötigen. Die Kammer wird jede Apotheke per Brief informieren, sobald Konkretes bekannt ist. Es wird voraussichtlich mehrere Anbieter von Karten für den Heilberufsausweis und die SMC-B geben. Die Kammer hat erfahren, dass Anbieter bereits werbend an Apotheken herangetreten sind. Wir empfehlen, sich zu informieren, mit dem Abschluss von Verträgen aber zu warten, bis Konkretes über den Start bekannt ist.“

Rundschreiben der Kammer Berlin




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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