Lieferengpässe

Belgien: Export-Verbot für Großhändler

Remagen - 28.05.2019, 11:30 Uhr

Absolute Seltenheit: Gefüllte Apotheken-Regale gibt es in Belgien derzeit selten. Der Gesetzgeber hat daher ein Gesetz beschlossen, nach dem Großhändler Arzneimittel nicht mehr exportieren dürfen. (Foto: imago images / Reporters)

Absolute Seltenheit: Gefüllte Apotheken-Regale gibt es in Belgien derzeit selten. Der Gesetzgeber hat daher ein Gesetz beschlossen, nach dem Großhändler Arzneimittel nicht mehr exportieren dürfen. (Foto: imago images / Reporters)


Apotheker sollen Engpässe melden

Die Großhandelsverteiler und auch die Apotheken werden gebeten, Online-Meldungen zu erstellen, wenn ein Hersteller oder Großhändler ein Problem mit der Lieferung eines Arzneimittels hat, das nach der Liste auf der Webseite der AFMPS nicht offiziell als nicht verfügbar gemeldet wurde. Außerdem erinnert die Arzneimittelagentur die Apotheker an das strenge Verbot, Arzneimittel an Groß- und Einzelhändler im In- und Ausland abzugeben, da diese Aktivität  eine Großhandelslizenz erfordert.

Das Gesetz soll in Kürze durch ein königliches Dekret mit weiteren Details zu dem Problem der Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln ergänzt werden.  

Erst im November des letzten Jahres hatten die belgischen Apotheker wegen der rasanten Zunahme von Lieferengpässen die Alarmglocken geläutet und waren damit an die Öffentlichkeit gegangen. Damals hatten die Arzneimittelagentur und das Gesundheitsministerium noch versucht, das Problem kleinzureden.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.