

Remagen - 22.10.2019, 15:00 Uhr
Auch in Österreich mehren sich die Arzneimittel-Lieferengpässe. Die Regierung will nun mit einem Exportverbot und neuen Meldepflichten reagieren. (c / Foto: imago stock / Chromorange)
Nun will auch Österreich mit einem Exportverbot von Arzneimitteln nachziehen, die durch Lieferengpässe betroffen sind. Daneben ist eine Meldepflicht geplant, und das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) soll dazu verpflichtet werden, die Liste der gemeldeten Arzneimittel zu veröffentlichen und diese à jour zu halten.
Erst gestern hat DAZ.online über den gescheiterten Versuch in Belgien berichtet, Exporte von Arzneimitteln zu verbieten, um die Auswirkungen von Lieferengpässen im Land abzufedern. Nun geht auch Österreich mit einem solchen Vorhaben „in den Ring“. Die Regierung hat hierzu einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht. Er enthält die folgenden Maßnahmen:
Die Frist zur Stellungnahme zu dem Entwurf läuft bis zum 15. November 2019.
Im Gegensatz zu den Belgiern will Österreich auch seine EU-Hausaufgaben machen und lässt die Verordnung durch ein europäisches Notifizierungsverfahren laufen. Damit erhalten die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Entwurf über eine dreimonatige „Stillhaltefrist“ zu prüfen und gegebenenfalls Stellung dazu zu nehmen. Die Österreicher gehen allerdings davon aus, dass der geplante Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit durch den zu gewährleistenden (überwiegenden) Gesundheitsschutz der Bevölkerung gerechtfertigt ist. Außerdem wird er als eine „verhältnismäßige und im öffentlichen Interesse stehende Maßnahme“ angesehen, um eine angemessene und kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Ob die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten das auch so sehen, darf mit Spannung abgewartet werden.
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