Nach Kritik aus Mitgliedsorganisationen

Außerordentliche ABDA-Mitgliederversammlung am 2. Mai

Berlin - 17.04.2019, 15:00 Uhr

ABDA-Hauptgeschäftsführer Schmitz: An § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG festhalten. (c / Foto: ABDA)

ABDA-Hauptgeschäftsführer Schmitz: An § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG festhalten. (c / Foto: ABDA)


Die ABDA hat für den 2. Mai zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nach Berlin geladen. Anlass ist der Antrag von 16 ABDA-Mitgliedsorganisationen, diesen Termin anzuberaumen. Sie wollen die anstehende ABDA-Stellungnahme zum Referententwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken erörtern.

Der Antrag von neun Landesapothekerkammern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Sachsen-Anhalt, Westfalen-Lippe und Saarland) und sieben Landesapothekerverbänden (Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Westfalen-Lippe und Saarland) auf Einberufung einer außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung hat Wirkung gezeigt. Am heutigen Mittwoch ging die Einladung der ABDA an alle Mitgliedsorganisationen: Am 2. Mai um 10:15 Uhr will man sich in Berlin treffen, um die Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz zu erörtern. Diese Stellungnahme soll dem Bundesgesundheitsministerium bis zum 7. Mai übermittelt sein – und einige Mitgliedsorganisationen sehen noch erheblichen Gesprächsbedarf.

Mehr zum Thema

Boni-Verbot, Impfen, Honorar, Dauerverordnungen

Das ist Spahns Apothekenreform im Überblick

Im Fokus ihrer Kritik steht die vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG), der die Preisbindung auf den Arzneimittelversand aus dem EU-Ausland überträgt. Die Antragsteller erinnerten daran, dass die ABDA-Mitgliederversammlung sich am 17. Januar 2019 dafür ausgesprochen habe, „dass der nationale Gesetzgeber an seiner Entscheidung festhält, die Verbindlichkeit der Arzneimittelpreisverordnung auch beim Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung in Deutschland erforderlich ist“. Dazu seien bei dieser Mitgliederversammlung verschiedene Forderungen aufgestellt worden, die nur bei einer Beibehaltung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG oder einer vergleichbaren Preisregelung zu erfüllen seien. Daraufhin habe der ABDA-Gesamtvorstand am 28. März den Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, die Gleichpreisigkeit beim Versand an GKV- wie an PKV-Versicherte zu gewährleisten und besagten Satz nicht zu streichen. Dieser Forderung laufe der Referentenentwurf nun „diametral zuwider“. Denn Spahn will den besagten Satz streichen – ganz so wie es die EU-Kommission wünscht. Die Antragsteller erinnern daran, dass die ABDA-Mitgliederversammlung beschlossen habe, an ihrer Forderung nach dem Rx-Versandverbot festzuhalten, falls der Gesetzgeber keine Maßnahmen treffe, die die Gleichpreisigkeit sichern.

Nun kommen die Vertreter Mitgliedsorganisationen also nochmals zusammen, um zu besprechen, wie sie auf den Referentenentwurf reagieren sollen. Bislang hatte sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt grundsätzlich positiv zu den im Gesetzentwurf angelegten Regelungen geäußert – aber zugleich die Schwachstellen aufgezeigt, an denen noch zu arbeiten sei. Auch für ihn war die Frage, was aus den PKV-Selbstzahlern werden soll, von besonderer Wichtigkeit. In einigen Mitgliedsorganisationen fürchtete man jedoch offensichtlich, die ABDA werde die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG einfach hinnehmen.

Klarstellung: ABDA will § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG beibehalten

ABDA-Vize-Präsident Mathias Arnold und ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz weisen dies allerdings in einem an die Kammerpräsidenten und Verbandsvorsitzenden von Westfalen-Lippe und Nordrhein gerichteten Schreiben vom 15. April zurück. Die Aussage, die ABDA wolle die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG in der Stellungnahme zum Referentenentwurf nicht thematisieren, sei „falsch“. Arnold habe in einer Videokonferenz vom 11. April erklärt, warum das BMG (nicht die ABDA) diese Passage streichen wolle (Stichwort: Vertragsverletzungsverfahren) und dass das BMG nach seiner Einschätzung von dieser Haltung nicht abrücken werde. Zudem habe Schmitz erläutert, dass die Stellungnahme fordern werde, besagte Regelung zu erhalten – „oder durch eine gleichwertige gesetzliche Regelung ersetzt wird, die die Preisbindung für die Privatversicherten und Selbstzahler wiederherstellt“.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Referententwurf des „Apotheken-Stärkungsgesetzes“ soll diskutiert werden

Nach Kritik: Außerordentliche Mitgliederversammlung der ABDA am 2. Mai

Rechtsgutachten zur geplanten Apotheken-Reform

Mand/Meyer: Spahns Pläne perpetuieren die Ungleichbehandlung

Vorschläge für die Mitgliederversammlung am 2. Mai

ABDA will Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel fordern

Einigkeit nach ABDA-Mitgliederversammlung: § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG muss bleiben!

ABDA beharrt auf Rx-Preisbindung für alle

Delegierte verabschieden Resolution für den Erhalt des § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG

Hessen kämpft weiter für die Gleichpreisigkeit

Beschlussvorlage für außerordentliche Mitgliederversammlung

ABDA strebt weiter nach Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

5 Kommentare

Mitgliederversammlung der „Verkauften“?

von Christian Timme am 18.04.2019 um 10:02 Uhr

Das Grundproblem scheint darin zu bestehen, das man keiner Vor-Ort-Apotheke vorher gesagt hat welche „Frondienste“ die EU „im Gepäck“ hat und in Zukunft noch haben wird ... die Politik bereits entschieden hatte das „deutsche Gesundheit“ zur EU-Verhandlungsmasse degradiert wird und die damit verbundenen Arbeitsplätze zur Disposition gestellt werden. Die Betroffenen haben nur „zu spät“ bemerkt ... das die „Preisschilder“ schon länger auf dem eigenen Rücken kleben ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Eine weitere MV - Ich ahne: ohne Wert

von Heiko Barz am 17.04.2019 um 19:02 Uhr

Es gibt nur ein rechtsstaatlich sicheres Verfahren, das auch die meisten EU-Länder schon von Anfang an - für sich als nicht diskutierbar - in Anspruch genommen haben - ohne sich als Angsthasen von den Brüsseler Drohgebärden einschüchtern zu lassen - und das heißt: RxVV! Und nochmal RxVV!!
Alle Versuche durch Spahn mit seinen bekannten „Anhängern“, uns in eine zweifelhafte EUGH Abhängigkeit zu zwingen mit fadenscheinigen Lockungen und Versprechungen, die nicht einmal unsere „jüngsten“ Mehrbelastungen ausgleichen können, geschweige denn unsere Kaufkraftverluste seit 2005 auch nur ansatzweise zu behandeln, ist doch so einfach auszurechnen.
Unser Kardinalfehler ist einfach beschrieben. Ich stelle das seit 50 Jahren fest, dass unsere Standesführungen Vereine und ABDA nicht in der Lage sind, unsere berufsspezifischen Leistungen in finanzielle Normen zu überführen.
Jeder Versuch ein mehr an Einkommen zu erzielen, wird medial diffamierend zertreten, während die, die sich am lautesten an die Diffamierungsfrot stellen, in all den Jahren unaufgeregt ihre eigene Finanzsituation ohne jede Scham nach oben getrieben haben.
Ich bin nicht nur enttäuscht sondern mehr als verbittert wegen dieser starren Unfähigkeit unsere „Werte“ zu schützen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: ohne Rx-Versand: Endlich Verhandlungen zum Honorar

von Andreas Grünebaum am 17.04.2019 um 20:20 Uhr

In der Tat ist es der Rx-Versand, welcher in der Vergangenheit die Verhandlungen um eine Honorarerhöhung verhindert hat: schließlich würden die Versender ebenso davon profitieren und der Vor-Ort Apotheke wäre nicht geholfen. Fazit: Kein Rx-Versand und die Verhandlungen um das Honorar könnten endlich in Fahrt kommen. Sämtliche Angebote für zusätzliches Honororar für dubiose und in Folge sogar defizitäre Zusatzleistungen sind nur Nebelkerzen.

Diese Regelung wird keinen Bestand haben

von Andreas Grünebaum am 17.04.2019 um 18:35 Uhr

Eine Streichung von § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG wird unmittelbar zur Klage nicht nur Deutscher Versandhändler führen. eine solche Inländerdiskriminierung, insbesondere in Hinsicht von banalen Lifestyle und Pillenrezepten, dürfte wohl kaum ein Deutscher Versender hinnehmen. Persönlich könnte ich das auch nicht ertragen, wenn ausländische Versender munter Bonii auf Pille, Sildenafil und Co. geben dürften, während wir als Deutsche Präsenzapotheke außen vor wären. Muss denn wirklich jedes neue Gesetzt und jede Verodrnung, welche erneut fehlerhaft und schlecht ausgeführt verabschiedet wird, erneut vor der Judikative bis hin zum EUGH geklärt werden? Ist es nicht möglich, dass unsere Bundesregierung endlich einmal Farbe bekennt, was sie eigentlich will? Kaum vorstellbar, dass bei entsprechende politischen Willen Deutschlands (!), die EU Kommission einknicken könnte.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Rechtschreibfehler bitte ich zu entschuldigen

von Andreas Grünebaum am 17.04.2019 um 18:39 Uhr

Ich schreibe immer noch "Old-School" Zehnfingerblind ;-)

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.