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Nach Kritik: Außerordentliche Mitgliederversammlung der ABDA am 2. Mai

Referententwurf des „Apotheken-Stärkungsgesetzes“ soll diskutiert werden

BERLIN (ks) | 16 ABDA-Mitgliedsorganisationen haben für den 2. Mai eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragt. Sie wollen die anstehende ABDA-Stellungnahme zum Referententwurf des Bundes­gesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken erörtern.

Der Antrag von neun Landesapothekerkammern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Sachsen-Anhalt, Westfalen-Lippe und Saarland) und sieben Landesapothekerverbänden (Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Westfalen-Lippe und Saarland) auf Einberufung einer außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung hat Wirkung gezeigt: Am Donnerstag, den 2. Mai um 10.15 Uhr will man sich in Berlin treffen, um die Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz zu erörtern. Diese soll dem Bundes­gesundheitsministerium bis zum 7. Mai übermittelt werden, doch einige Mitgliedsorganisationen sehen noch Gesprächsbedarf.

Im Fokus ihrer Kritik steht die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG), der die Preisbindung auf den Arzneimittelversand aus dem EU-Ausland überträgt. Die Antragsteller erinnerten daran, dass die ABDA-Mitgliederversammlung sich am 17. Januar 2019 dafür ausgesprochen habe, „dass der nationale Gesetzgeber an seiner Entscheidung festhält, dass die Verbindlichkeit der Arzneimittelpreis­verordnung auch beim Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung in Deutschland erforderlich ist“. Dazu seien bei dieser Mitgliederversammlung verschiedene Forderungen aufgestellt worden, die nur bei einer Beibehaltung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG oder einer vergleichbaren Preisregelung zu erfüllen seien. Daraufhin habe der ABDA-Gesamtvorstand am 28. März den Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, die Gleichpreisigkeit beim Versand an GKV- wie an PKV-Versicherte zu gewährleisten und besagten Satz nicht zu streichen. Dieser Forderung laufe der Referentenentwurf nun „diametral zuwider“. Denn Spahn will den besagten Satz streichen – ganz so wie es die EU-Kommission wünscht. Die Antragsteller erinnern daran, dass die ABDA-Mitgliederversammlung beschlossen habe, an ihrer Forderung nach dem Rx-Versandverbot festzuhalten, falls der Gesetzgeber keine Maßnahmen treffe, die Gleichpreisigkeit zu sichern.

Foto: ABDA/Peter van Heesen
ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold

Nun kommen die Vertreter der Mitgliedsorganisationen also nochmals zusammen, um zu besprechen, wie sie auf den Referentenentwurf reagieren sollen. Bislang hatte sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt grundsätzlich positiv zu den im Gesetzentwurf angelegten Regelungen geäußert – aber zugleich die Schwachstellen aufgezeigt, an denen noch zu arbeiten sei. Auch für ihn war die Frage, was aus den PKV-Selbstzahlern werden soll, von besonderer Wichtigkeit. In einigen Mitgliedsorganisationen fürchtete man jedoch offensichtlich, die ABDA werde die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG einfach hinnehmen.

Foto: ABDA/Peter van Heesen
ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz

ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold und ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz weisen dies allerdings in einem an die Kammerpräsidenten und Verbandsvorsitzenden von Westfalen-Lippe und Nordrhein gerichteten Schreiben vom 15. April zurück. Die Aussage, die ABDA wolle die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG in der Stellungnahme zum Referentenentwurf nicht thematisieren, sei „falsch“. Arnold habe in einer Videokonferenz vom 11. April erklärt, warum das BMG (nicht die ABDA) diese Passage streichen wolle (Stichwort: Vertragsverletzungsverfahren) und dass das BMG nach seiner Einschätzung von dieser Haltung nicht ab­rücken werde.

Zudem habe Schmitz erläutert, dass die Stellungnahme fordern werde, besagte Regelung zu erhalten, oder dass sie „durch eine gleichwertige gesetzliche Regelung ersetzt wird, die die Preisbindung für die Privat­versicherten und Selbstzahler wiederherstellt“. |

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