Änderung der Zulassung

Thymiverlan nicht mehr unter 3 Jahren 

Stuttgart - 26.03.2019, 09:00 Uhr

Nur noch das Thymiverlan mit einem „lila Tropfen“ ist in Apotheken verkehrsfähig. Was ändert sich dadurch in der Beratung? (Foto: Verla)

Nur noch das Thymiverlan mit einem „lila Tropfen“ ist in Apotheken verkehrsfähig. Was ändert sich dadurch in der Beratung? (Foto: Verla)


Thymiverlan ist nicht mehr bis 12 Jahre erstattungsfähig

Traditionelles pflanzliches Arzneimittel (ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert)

Hilfsstoffe:
Gehalt an Ethanol und Propylenglycol

Thymiverlan Flüssigkeit zum Einnehmen,
ab 3 Jahren
19 Vol-% Ethanol, 156 mg Propylenglycol/ml
Thymian-Ratiopharm Hustensaft,
ab 4 Jahren
10,2 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol
Abtei Bronchial Sirup mit Thymian für Kinder, 
ab 3 Jahren
kein Alkohol oder Propylenglycol

Indiziert bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigen Schleim, zur Besserung der Beschwerden bei akuter Bronchitis.

Hilfsstoffe: 
Gehalt an Ethanol und Propylenglycol

Gelobronchial Saft, ab 4 Jahren6,3 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol
Melrosum Hustensirup,
ab 1 Jahr
4,9 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol
Pertussin Sirup, ab 1 Jahr4 Vol-% Ethanol,
kein Propylenglycol
Soledum Hustensaft, auch für Säuglinge5,8 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol
Tussamag Hustensaft N,
ab 1 Jahr
4 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol
Tussiflorin Thymian flüssig,
ab 1 Jahr
9 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol

Mit Bezug auf die 2013 aktualisierte HMPC-Monographie zu Thymiankraut habe man Thymiverlan® als traditionelles pflanzliches Arzneimittel registriert. Schreibt Verla an DAZ.online. Die alte Zulassung sei nicht weiter aufrechterhalten worden und zum 11.02.2019 erloschen.
Damit seien die Änderungen in der Fach- und Gebrauchsinformation (z.B. Indikation) einhergegangen, sowie eine Anpassung der Kinderdosierung und der Wegfall der Erstattungsfähigkeit bis zum zwölften Lebensjahr.
Zuvor durften Kinder zwischen 0-1 Jahren dreimal täglich 1ml Thymiverlan® erhalten, Kinder zwischen 1-4 Jahren 1-1,5ml und zwischen 4-10 Jahren 1,5-2ml. Jetzt dürfen Kinder erst ab 3-5 Jahren dreimal täglich 1-1,5ml erhalten, Kinder zwischen 6-12 Jahren 1,5-2ml. 
Die Indikation lautete früher: „Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim, zur Besserung der Beschwerden bei akuter Bronchitis.“ An dieser Stelle steht nun: „Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Anwendung (zur Schleimlösung) bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit produktivem Husten.
Das Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, dass ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist.“



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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