Verzicht auf die Zulassungsverlängerung 

Hustagil Thymian-Hustensaft bald nicht mehr verkehrsfähig

Stuttgart - 12.06.2018, 16:25 Uhr

Hustagil wird bald nicht mehr in der Apotheke zu haben sein. (Foto: DAZ.online)

Hustagil wird bald nicht mehr in der Apotheke zu haben sein. (Foto: DAZ.online)


Am 30. Juni 2018 erlischt die Verkehrsfähigkeit von Hustagil® Thymian-Hustensaft. Wie die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) mitteilt, verzichtet der Hersteller auf die Zulassungsverlängerung. Die Hustagil® Thymiantropfen ereilte vor zwei Jahren dasselbe Schicksal. Andere thymianhaltige Hustenmittel stehen zur Verfügung. 

Die Firma Dentinox Gesellschaft für pharmazeutische Präparate Lenk & Schuppan ruft sämtliche Restbestände von Hustagil® Thymian-Hustensaft (Thymian-Fluidextrakt) PZN 03493871 zurück. Das Präparat wird laut Packungsbeilage „zur Besserung der Beschwerden bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim und zur Besserung der Beschwerden bei akuter Bronchitis“ eingesetzt – zumindest bislang. Denn der Hersteller hat, laut eigener Aussage, freiwillig auf die Verlängerung der Zulassung verzichtet, deswegen erlischt diese am 30. Juni 2018. Apotheker sollen die obere Lasche (aufgeprägte Chargencodierung) der Faltschachtel frankiert zur Erstattung zurücksenden, heißt es.

Vor zwei Jahren, zum 30. Juni 2016, erlosch bereits die Zulassung für das Schwesterpräparat Hustagil® Thymiantropfen. Auch hier gab der Hersteller den freiwilligen Verzichts auf die Zulassungsverlängerung als Grund an. Der als Kosmetikum eingestufte Hustagil® Balsam ist noch in der Lauer-Taxe gelistet. 

Ausreichend Alternativen vorhanden

In der Apotheke gibt es eine ganze Reihe von Präparaten, die wie Hustagil einen Thymian-Fluidextrakt enthalten, zum Beispiel Soledum® Hustensaft und Tropfen, Tussamag®, Gelobronchial®, Thymiverlan® oder Thymian Ratiopharm. Aspecton® enthält einen Thymian-Dickextrakt.

Zudem stehen Kombinationen zur Verfügung, zum Beispiel Bronchipret®, das zusätzliche Efeu enthält, und Bronchicum® mit einem Primelwurzel-Fluidxetrakt. Für die Kombinationen Thymiankraut und Efeublätter beziehungsweise Thymiankraut und Primelwurzel liegen placebokontrollierte, doppelblinde, randomisierte Studien vor, die die Wirksamkeit sowohl hinsichtlich der Häufigkeit der Hustenanfälle als auch hinsichtlich der Krankheitsdauer belegen. Thymiankraut wird aufgrund seiner expektorierenden, bronchospasmolytischen und antimikrobiellen Wirksamkeit eingesetzt, Efeublätter und Primelwurzel wirken zusätzlich expektorierend.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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