TSVG

Bundestag beschließt neue Impfstoff-Vergütung und Rabattfixierung 

Berlin - 14.03.2019, 11:30 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am heutigen Donnerstag an der zweiten und dritten Lesung seines TSVG teilgenommen, das letztlich beschlossen wurde. (c / Foto: imago)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am heutigen Donnerstag an der zweiten und dritten Lesung seines TSVG teilgenommen, das letztlich beschlossen wurde. (c / Foto: imago)


Digitalisierung, Selbstverwaltung, Transparenz

Digitalisierung:

Die Krankenkassen werden verpflichtet, bis spätestens 2021 ihren Versicherten E-Patientenakten anzubieten. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.

Selbstverwaltung:

Das BMG übernimmt 51 Prozent der Geschäftsanteile der Gematik. Damit will es Entscheidungsprozesse in der Gematik effektiver gestalten, damit die Einführung weiterer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zügig umgesetzt wird.

Die Bedarfsplanungs-Richtlinie soll durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zügig angepasst werden. Hierzu wird die Frist für die Überprüfung durch den G-BA auf den 1. Juli 2019 festgesetzt. Darüber hinaus werden die Kompetenzen des G-BA weiterentwickelt, damit die vorhandenen Versorgungsbedarfe noch besser abgebildet werden können.

Transparenz in der Versorgung:

Die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie ihren Spitzenorganisationen wird erhöht. Es gibt nun konkretere gesetzliche Vorgaben für die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung durch die Aufsichtsbehörden und künftige Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene werden begrenzt.

Beschränkt wird auch der Einfluss von reinen Kapitalinvestoren auf medizinische Versorgungszentren (MVZ). So dürfen Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen künftig nur fachbezogene MVZ gründen. Auch die Gründungsbefugnis für zahnmedizinische Versorgungszentren durch Krankenhäuser wird eingeschränkt.

Das Gesetz muss abschließend noch einmal durch den Bundesrat.

Die meisten Regelungen werden ab Anfang Juli 2019 greifen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Impfstoffe zum Billigtarif

von Stefan Schwenzer am 14.03.2019 um 19:12 Uhr

Ein Euro ist absolut lächerlich für eine kühlkettenpflichtige Versorgung mit Impfstoffen, bei der ich das volle wirtschaftliche Risiko träge und die ich mit qualifiziertem pharmazeutischen Personal abwickeln muss. Jede Tankstelle verdient mehr an einer Packung Magnum.

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AW: Impfstoffe zum Billigtarif

von gerd am 15.03.2019 um 9:44 Uhr

wir sind aber keine Tankstellen :-(

Lersermeinung dazu

von Georg Dribusch am 14.03.2019 um 13:31 Uhr

Und die ABDA schauet stumm in der Haus-Baustelle rum.....

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Erwartungen

von Christiane Patzelt am 14.03.2019 um 13:10 Uhr

Ich dachte, heute wird ein großes Ei für uns ApothekerInnen gelegt -- nee, ach kiek, war doch nur ne verschrumpelte Rosine, die uns im Hals kratzen wird -- danke mal wieder für die Beschränkung auf finanzieller Seite...wenn wir so platt wie die Hebammen sind, bekommen wir 2025 bestimmt auch wieder ne Erleichterung zum Einstieg in den Beruf ( ja-Sarkasmus ).

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ist schon klar

von Karl Friedrich Müller am 14.03.2019 um 12:30 Uhr

die Apotheker sind schuld daran, dass es zu wenig Grippe Impfstoffe gab.
Da muss man das Problem lösen und den Apothekern die Vergütung runtersteichen, schon funktioniert das.
Was für ein übler Schwachsinn. Vorurteile, eine Art Rassismus, üble nachrede.... ich find kaum Worte
Das ganze Gesetz ist was uns betrifft, mal wieder nur negativ

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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